Sicherung der Fußgänger-Sprunginsel in der Schöneberger Straße 116/117 Beschluss der Bezirksversammlung vom 01.10.2020 (Drs. 21-2005.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
PK 38 als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde nimmt wie folgt Stellung:
Für den Bereich der Querungshilfe in der Schöneberger Straße wurden nach Rücksprache mit der Wegeaufsicht des Bezirksamt Wandsbek Sperrpfosten und Schutzbügel zur Freihaltung und Sicherung der Sichtbeziehungen angeordnet.
Kontrollen bezüglich des ruhenden Verkehrs werden weiterhin vom PK 38 im Rahmen der personellen Ressourcen und Prioritätensetzung durchgeführt und festgestellte Ordnungswidrigkeiten geahndet.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n