21-2459

Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Radverkehrsführung Alter Zollweg Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2020 (Drs. 21-1001)

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
31.03.2021
18.03.2021
17.02.2021
11.02.2021
20.01.2021
14.01.2021
03.12.2020
Sachverhalt

 

-          Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft vertagte die Drucksache in seiner Sitzung am 03.12.2020 einstimmig und überwies sie zur Kenntnis an den Regionalausschuss Rahlstedt. Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft weist darauf hin, dass die Federführung für diesen Sachverhalt weiterhin bei ihm liegt.

-          Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft vertagte die Drucksache vom 14.01.2021 auf die folgende Sitzung, da der Regionalausschuss Rahlstedt erst am 20.01. tagt und sei-nerseits erst dann eine Reaktion möglich sei.

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten,

  1. inwieweit durch den Ankauf von privaten Grundstücksflächen, insbesondere solcher, die in Bebauungsplänen bereits als Straßenverkehrsflächen ausgewiesen sind, die Radverkehrsbedingungen verbessert werden könnten,
  2. inwieweit durch die Aufstellung neuer oder geänderter Bebauungspläne neue Straßenverkehrsflächen ausgewiesen werden könnten, durch deren späteren Ankauf weitere erforderliche Verbesserungen für den Radverkehr möglich sind.
  3. Das Ergebnis der Prüfungen ist dem Regionalausschuss Rahlstedt vorzustellen.

 

 

zu 1 und 3:

Anhand von zwei Varianten wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen die Radverkehrsanlage Alter Zollweg von Rahlstedter Weg bis Berner Straße regelkonform und verkehrssicher hergestellt werden kann.

 

Die Variante 1 zeigt die Führung des Radverkehrs innerhalb vorhandener Straßenverkehrsflächen und festgesetzter Bebauungspläne auf.

 

Dafür wurde die Straße in 4 Bereiche eingeteilt, siehe Lageplan Ergebnisdarstellung

M 1: 2500:

 

      Bereich A: Rahlstedter Straße bis Timmendorfer Straße, Länge ca. 200 m Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn

      Bereich B: Timmendorfer Straße bis Wolliner Straße, Länge ca. 760 m Radverkehr auf Schutzstreifen

      Bereich C: Wolliner Straße bis Hausnr. 46 (südwestlich Treptower Str.), Länge 780 m Radverkehr auf Schutzstreifen

      Bereich D: Hausnr. 46 (südwestlich Treptower Str.) bis Berner Straße, Länge 390 m Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn

 

In der Variante 1 wird der Radverkehr innerhalb der bestehenden Straßenverkehrsfläche im Mischverkehr und auf Schutzstreifen geführt.

Lediglich im Bereich B vor Hausnr. 171 a/b (Flurstück 2616) ist Grunderwerb und eine Ver-schiebung der Straßenbegrenzungslinie auf ca. 60 m erforderlich, um einen durchgehenden Schutzstreifen einzurichten. Das geltende Planrecht ist hier der Baustufenplan Rahlstedt von 1955.

 

Die Variante 2 zeigt die Führung des Radverkehrs in Form von markierten und durchgehen-den Schutzstreifen auf der Fahrbahn in den Bereichen A-D unter Inanspruchnahme privater Flurstücke auf.

 

Auf gesamter Strecke ist für die Verbreiterung des Straßenquerschnitts 15mal langfristig Grunderwerb zu tätigen. Eine Umsetzung ist nur bei erfolgreichem Grunderwerb möglich. Damit verbunden ist eine Änderung des jeweils geltenden Planrechts. Die betroffenen Flächen sind im Übersichtsplan farblich gekennzeichnet.

 

Für die Varianten 1 und 2 ist eine Baum- und Parkstand-Bilanz aufgestellt sowie der erforder-liche Grunderwerb zusammengestellt worden (siehe Anlage).

 

zu 2:

Von einer Änderung bzw. Neuaufstellung des Planrechts zur Herstellung erweiterter Straßen-verkehrsflächen entlang des Alten Zollweges wären konzeptabhängig voraussichtlich zwei Bebauungspläne und ein Baustufenplan betroffen.

Eine solche Planrechtschaffung wäre hypothetisch denkbar. Sie könnte jedoch nur auf der Grundlage einer detaillierten straßenbaulichen Planung erfolgen, die qualifizierte Aussagen zu den zukünftig benötigten Straßenquerschnitten und ihrer Aufteilung trifft. Sie müsste zudem in großer Zahl auf bisher private Grundstücksflächen zurückgreifen und verspricht daher nur dann einen Erfolg im Sinne der Zielsetzung, wenn es gelingt, bereits im Vorfeld eines Bebauungsplanverfahrens im Rahmen der Straßenplanung einen breiten örtlichen Konsens auch mit den betroffenen Grundstückseigentümern und -eigentümerinnen herzustellen, um eine möglichst konfliktfreie Bereitstellung der benötigten Grundstücksflächen zu fördern.

 

 

Fazit:

Gemäß der Empfehlung zum weiteren Vorgehen aus der Machbarkeitsstudie favorisiert das Bezirksamt  weiterhin die Umsetzung der Variante 1.

Gründe dafür sind die bessere Parkstands- und Baumbilanz, die mittelfristige Umsetzung so-wie das geltende Planrecht. Für einen durchgehenden Schutzstreifen im Bereich B erfordert sie lediglich bei Hausnr. 171a/b Grunderwerb. Voraussichtlich sehr hohe Grunderwerbskosten, wie sie in Variante 2 entstehen würden, entfallen. Eine Aussicht auf erfolgreichen Grunderwerb ist bei der Variante 2 außerdem nicht vorhersehbar.

 

Das Bezirksamt schlägt vor, die detaillierte straßenbauliche Planung in zwei Teilen zu bearbei-ten. Zunächst werden die Bereiche C und D und dann die Bereiche A und B überplant. Eine Zweiteilung der Planung und Ausführung ist aufgrund der unterschiedlichen Führungen der Radverkehrsanlagen sowie der Anschlüsse an die Knotenpunkte Alter Zollweg/Rahlstedter Weg, Alter Zollweg/Bekassinenau und Alter Zollweg/Berner Straße sinnvoll.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Zustimmung zur Umsetzung der Variante 1 gebeten.

 

Anhänge