21-2772

Einrichtung einer "Bibliothek der Dinge" am Standort der Bücherhalle Rahlstedt Interfraktioneller Antrag der Grünen- und SPD-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.02.2021
Sachverhalt

 

Das Konzept von Eigentum hat sich nicht nur in Deutschland in den vergangenen Jahren verändert und wird zunehmend durch Praktiken des Teilens und Tauschens, des sogenannten „Sharing“ ersetzt. Da vielen Bürger: Innen der schonende Umgang mit natürlichen Ressourcen und die Müllvermeidung immer wichtiger wird, aber auch der Kosten- und Platzfaktor in immer kleineren Wohnungen eine nicht unerhebliche Rolle spielt, verspricht das „Sharing in Zukunft ein zentraler Bestandteil unseres Lebens zu werden.

 

Bibliotheken waren schon immer Orte des Austauschs und der freien Weitergabe von Wissen, sie sind daher prädestiniert die Praxis des Tauschens weiter voranzutreiben und zu fördern. Als Bildungsstandort sehen sie sich zunehmend auch als interaktive Treffpunkte der Stadtteil- Gemeinschaft und Nachbarschaft. Mit einer „Bibliothek der Dinge“nnen auch Gegenstände des nicht alltäglichen Bedarfs für die Stadtbevölkerung bereitgehalten werden.

 

In Hamburg gibt es am Standort der Zentralbibliothek bereits die Möglichkeit sich 23 Gegenstände, wie z.B. eine Nähmaschine, ein Teleskop, Slackline oder eine Ukulele für einen Euro zusätzlich für vier Wochen auszuleihen. Das Konzept der „Bibliothek der Dinge“ bietet eine innovative, praktische, sparsame und umweltfreundliche Möglichkeit, wie man Dinge verwenden kann ohne sie zu besitzen.

 

Damit dieses Konzept auch von den Bürger: Innen in Rahlstedt zukünftig genutzt werden kann, möge der Regionalausschuss folgendes beschließen:

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, eine „Bibliothek der Dinge“ auch auf die Bücherhalle am Standort Rahlstedt einzurichten.
     
  2. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob das Angebot für verschiedene Themenbereiche wie z.B. Alltagshelfer, Musikinstrumente, Gegenstände aus dem Outdoorbereich stetig erweitert werden kann.
     
  3. Die Verwaltung wird gebeten, die Beantragung von Bundesfördermitteln zu prüfen.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n