Protokoll
Sitzung des Planungsausschusses vom 14.10.2025

Ö 1

Eröffnung der Sitzung

Frau Riebe eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und legt die Tagesordnung im vorgelegten Umfang fest.

Ö 2

Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und Öffentliche Fragestunde 1. Teil

Keine Wortmeldungen.

Ö 3

Genehmigung der Niederschrift

Es liegt keine Niederschrift zur Genehmigung vor.

Ö 4

Referentenvorträge

Ö 4.1 - 22-2361

Zentrensystem und Zentrenschutz in Hamburg - Information der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Frau Koller und Frau Köster von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen anwesend. Sie tragen u.a. zum Hamburger Zentrenkonzept, den Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel und den bezirklichen Nahversorgungskonzepten vor, und unterstreichen die Bedeutung eines konsequenten Zentrenschutzes.

 

Die Präsentation liegt der Niederschrift bei.

 

 

Im Rahmen der sich anschließenden Fragerunde wird sich u.a. wie folgt geäußert:

 

Frau Wolff regt an, das Nahversorgungskonzept zu aktualisieren, da sich zwischenzeitlich neue Einkaufsformen, wie z.B. Lieferdienste ohne stationären Laden, verfestigt hätten.

 

Herr Ernst hinterfragt angesichts des veränderten Konsumverhaltens und der zunehmenden Schließung von Fachgeschäften, inwiefern ein solches Konzept überhaupt zeitgemäß ist. Die Kundschaft würde zunehmend unabhängig von vorgegebenen Einkaufsorten agieren.

 

Frau Dr. Hochheim verteidigt das Zentrenkonzept Hamburgs als erfolgreiches Instrument der Stadtplanung, das deutschlandweit als Vorbild herangezogen werde. Mit Blick auf die aktuelle Entwicklung habe sie die Befürchtung, dass sich im Bereich der Discounter ein Überangebot anbahne, was zu Schließungen führen würde und zudem städtebaulich problematisch wäre. Negativbeispiele allein autoorientierter, desintegrierter Einzelhandelsansiedlungen seien z.B. aus den USA bekannt. Der Forderung nach einer Novellierung des Nahversorgungskonzepts schließe sie sich an.

 

Herr Schütte hebt die Bedeutung des Zentrenkonzepts lobend hervor. Zu bemängeln sei dagegen die teils strengen Vorgaben, z.B. hinsichtlich der Verkaufsflächenbegrenzung für Supermarktflächen. Eine flexiblere Handhabung sei nötig, um stadtteilorientierte und nachhaltige Nutzungen zu fördern.

 

Frau Bertram thematisiert die häufigen Nutzungswechsel in den Zentren, die nicht immer den Bedürfnissen der Anwohnerschaft entsprechen würden. Zugleich betont sie die wachsende Bedeutung der Zentren als soziale Treffpunkte und weist darauf hin, dass ein Verlust dieser Zentren die Lebensqualität im Stadtteil vermindern würde.

 

Herr Schweim betont, dass der Begriff der Nahversorgung nicht nur Lebensmittel, sondern auch Dienstleistungen und sonstige Waren umfasse. Nach seiner Einschätzung führe u.a. die mangelnde Sortimentsvielfalt zu dem veränderten Einkaufsverhalten und der Stärkung des Onlinehandels. Er plädiert deshalb dafür, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um die kommunalen Einflussmöglichkeiten auf die Ansiedlung bestimmter Geschäftstypen zu stärken. Abschließend betont er die Notwendigkeit von Zentrenkonzepten.

 

Herr Buse legt dar, dass sich Zentren vereinzelt anders entwickelt hätten, als es ursprünglich beabsichtigt worden sei. Zur Vermeidung von Leerständen seien Ausnahmen geschaffen worden, die auch zu unerwünschten Entwicklungen geführt hätten. Dies offenbare die Diskrepanz zwischen den langfristigen Planungszeiträumen im Baurecht und kurzfristigen Erfordernissen der Stadtentwicklung. Eine angemessene Flexibilität bei der Aufstellung der Konzepte sei somit eine wichtige Voraussetzung.

 

Herr Sachse fordert konkrete, zielgerichtete und schnelle Maßnahmen zur Stärkung der Zentren. Er verweist dabei auf die Problematik des Zentrensterbens und sieht die Ursache dafür u.a. in der „Demobilisierung“. Die Kundschaft sei nicht selten auf das eigene Auto angewiesen und erwarte eine entsprechende Infrastruktur vor Ort.

 

Frau Wagner thematisiert die Einkaufszentren, die zumeist von privaten Investoren geführt würden. Die Möglichkeiten der Verwaltung, hier auf die Entwicklungen dieser Standorte Einfluss auszuüben seien begrenzt.

 

Herr Menke erläutert unter Hinweis z.B. auf die Entwicklung am Moosrosenweg in Bramfeld, dass in geeigneten Fällen eine Steuerung der wohnortnahen Versorgung auch durch planerische Festsetzungen in Bebauungsplänen bereits langjährig Praxis sei. Dies umfasse jedoch nicht die Möglichkeit einer direkten „Ansiedlungspolitik“. Er weist auf die Notwendigkeit einer Differenzierung unterschiedlicher Lagen und Situationen, sowie einer städtebaulichen Begründung von Festsetzungen hin.

 

Frau Köster ergänzt, dass die Zentren über den Einzelhandel hinaus vielfältige, auch kulturelle Nutzungen und Begegnungsmöglichkeiten eröffnen, und auch hierfür ein Schutz der zentralen Versorgungsbereiche sinnvoll sei. Z.B. in den Innovationsbereichen (BID) erfolge ggf. auch öffentlicher Mitteleinsatz. Für die Überarbeitung von Zentren- und Nahversorgungskonzepten sei ein mehrjähriger Prozess anzunehmen, der jetzt angegangen werde und zunächst u.a. eine aktuelle Bestandsaufnahme leisten müsse.

 

 

Ergebnis:

 

Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis und bittet um zeitnahe Übersendung der gezeigten Präsentation.


Anlagen
TOP 4.1 BSW_Präsentation_Zentrenentwicklung und Einzelhandelsteuerung (3229 KB)

Ö 5

Bebauungsplanverfahren

Ö 5.1 - 22-2358

Bebauungsplanverfahren Farmsen-Berne 40 - Marie-Bautz-Weg - Zustimmung zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes

Frau Nocella stellt die Vorlage vor.

 

Herr Ernstzeigt sich über dengeplanten Radweg auf der Privatfläche überrascht und fragt nach den Hintergründen.

 

Frau Nocella erläutert die dahinterstehende Absicht, die im nördlichen Bereich außerhalb des Plangebietes am Hermelinweg befindliche Schule sowie die an die Bahnstrecke angrenzende Grünanlage besser anzubinden. Gemäß der Planzeichenverordnung sei hierfür die Festsetzung von Geh- und Fahrrechten möglich.

 

 

Ergebnis:

 

Der Planungsausschuss stimmt der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentlichen Auslegung) des Bebauungsplan-Entwurfs Farmsen-Berne 40 mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der CDU-Fraktionzu.

Ö 5.2 - 22-2362

Bebauungsplanverfahren Bramfeld 74 - Haidlandsring - Zustimmung zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes

Frau Nocella erläutert die Vorlage.

 

Herr Buse erkundigt sich, inwiefern konkrete Bauabsichten der Grundeigentümerin das Bebauungsplanverfahren untermauern würden. Nach seiner Erinnerung sei das Bauinteresse seinerzeit sehr zurückhaltend im Ausschuss formuliert worden.

 

Frau Nocella antwortet, dass es sich um einen Angebotsbebauungsplan handele, der darauf abziele, zeitnah auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können. Es sei damit im konkreten Fall das geeignete Instrument, da die Planungsbegünstigte mittelfristig Veränderungen anstrebe, auch wenn dort noch keine konkreten Konzeptionen vorlägen.

 

Herr Ernst fragt, ob bzw. bis wann die Umsetzung des Planrechts abgeschlossen sein müsse. Des Weiteren bittet er um aktuelle Informationen zum benachbarten Vorhaben an der Bramfelder Drift.

 

Frau Nocella stellt klar, dass sich die zeitliche Befristung nach dem Baugesetzbuch auf die Schaffung des Planrechts bis zum 31.12.2026 beziehe – eine Umsetzungsfrist für die Grundeigentümerin gebe es nicht. Ein Bebauungsplanverfahren an der Bramfelder Drift sei bisher nicht eingeleitet worden und unabhängig von dem heute vorgestellten Bebauungsplanverfahren zu betrachten.

 

Herr Schweim lobt das vorliegende Bebauungsplanverfahren als vorausschauend und unterstreicht den dringenden Bedarf an zusätzlichem Wohnraum.

 

Herr Behrens begrüßt ebenfalls die Fortführung des Verfahrens, da entstandene Missverständnisse sich im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben klären können.

 

 

Ergebnis:

 

Der Planungsausschuss stimmt der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs Bramfeld 74 mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der CDU-Fraktion zu.

Ö 5.3 - 22-2337

Bebauungsplanverfahren Jenfeld 30 - Elfsaal - Zustimmung zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes

Frau Nocella stellt die Vorlage vor und teilt ergänzend zu den Ergebnissen der Luftschadstoffuntersuchung Folgendes mit:

 

Im Ergebnis der durchgeführten Luftschadstoffuntersuchung werden die einzuhaltenden Grenzwerte im Untersuchungsgebiet eingehalten und es sind somit keine Festsetzungen zum Schutz vor Luftschadstoffen erforderlich.“

 

Frau Dr. Hochheim bittet um eine Einschätzung zu dem Instrument des Sektoralen Bebauungsplanverfahrens aus bezirklicher Sicht.

 

Frau Nocellahrt aus, dass die Handreichung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hilfreich, jedoch weitere Schritte der Erarbeitung erforderlich gewesen seien. Für eine ganzheitliche Evaluation des Instruments sei es jedoch noch zu früh.

 

 

Ergebnis:

 

Der Planungsausschuss stimmt der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs Jenfeld 30 mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktionzu.

Ö 5.4 - 22-2341

Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 132 - Stellau - Zustimmung zur Feststellung

Frau Nocella erläutert die Vorlage.

 

 

Ergebnis:

 

Der Planungsausschuss stimmt der Feststellung des Bebauungsplanes Rahlstedt 132 im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.

 

siehe Beschlussvorlage Drs.-Nr. 22-2341.1

Ö 6

Sonstige Planungen und Vorhaben

Ö 6.1 - 22-2344

Bericht zum Umsetzungsstand noch nicht abgeschlossener Ausgleichsmaßnahmen

Herr Menkeerläutert die Vorlage.

 

 

Ergebnis:

 

Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6.2 - 22-2015.1

Das Landesgrundbesitzverzeichnis Hamburg im Geoportal Auskunftsersuchen vom 13.08.2025

Frau Dr. Hochheim bittet um eine kurze Erläuterung, wie die Eigentumsübergänge innerhalb Hamburgs organisiert sind.

 

Herr Klein verweist darauf, dass die primäre Zuständigkeit für Flächen auf Landesebene (LIG) liege, die ein „Erstzugriffsrecht“ besitze. Die Eigentumsübertragung an die Fachvermögen sei im Übrigen sehr komplex und daher Verallgemeinerungen nicht immer zugänglich..

 

 

Ergebnis:

 

Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 7

Verschiedenes

Entfällt.

Ö 8

Feststellung der umweltrelevanten Themen zur Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz

Es werden keine Themen für die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz festgestellt.

Ö 9

Feststellung der jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss

Es werden keine jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss festgestellt.

Ö 10

Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und Öffentliche Fragestunde 2. Teil

Eine Bürgerin vom Quartiersbeirat Farmsen äußert sich zum TOP 5.1 und erkundigt sich, inwieweit Klimaschutzaspekte beim geplanten Abriss des fünfstöckigen Gebäudes im Marie-Bautz-Weg 11 berücksichtigt worden seien. Des Weiteren stellt sie auf die mit der Planung einhergehenden sozialräumlichen Herausforderungen – z.B. im Bereich der sozialen Integration – ab und formuliert die damit verbundene Bitte, in dem Neubau Räumlichkeiten für einen offenen Stadtteiltreffpunkt einzuplanen.

 

Frau Nocella erläutert, dass sich der Eigentümer des Grundstücks für ein städtebauliches Konzept entschieden habe, das eine Revitalisierung des Quartiers vorsehe. Ein Erhalt des Gebäudes sei im Vorfeld des Wettbewerbsverfahrens diskutiert und verworfen worden. Das Fachamt Sozialraummanagement sei bei der Planung eng eingebunden, um die sozialen Nutzungen sinnvoll in die dafür vorgesehene Erdgeschossebene der Neubebauung zu integrieren. Für die sozialräumliche Entwicklung im Plangebiet und darüber hinaus in Farmsen bleibe es Ansprechpartner.

 

Herr Behrens betont, dass die Fraktion Die Linke frühzeitig angemahnt habe, die soziale Infrastruktur bei der Neubebauung in der August-Krogmann-Straße mitzudenken. Die Schaffung nicht-kommerzieller Treffpunkte sei zwar vereinbart, jedoch sei die Umsetzung noch unkonkret, weshalb seine Fraktion besonders auf die Einhaltung achten werde.

 

Frau Wolff unterstreicht, dass der Koalition die Förderung der sozialen Infrastruktur sehr wichtig sei. Das vorgelegte Konzept sei sehr zu begrüßen, da es ein harmonisches Miteinander fördere.

 

Herr Schweim hebt hervor, dass bei dem Vorhaben hohe Standards vereinbart worden seien. Die Entscheidung zum Abriss des Gebäudes sei im Vorfeld sorgfältig abgewogen worden. Durch die Schaffung eines neuen Zentrums würden soziale Angebote entstehen, die im Stadtteil bisher fehlen würden und die zur Steigerung der Attraktivität des Standorts beitragen würden.