Bebauungsplanverfahren Farmsen-Berne 40 - Marie-Bautz-Weg - Zustimmung zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes
Letzte Beratung: 14.10.2025 Planungsausschuss Ö 5.1
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Farmsen-Berne 40 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf den aus der Nutzung gefallenen Flächen des Berufsförderungswerkes eine Wohnbebauung sowie eine Kindertagesstätte zu ermöglichen und bestehende soziale Einrichtungen zu integrieren. Die bereits realisierte Wohnbebauung westlich der heutigen Fläche des Berufsförderungswerkes soll begleitend in neues Planrecht überführt werden. Weiterhin sollen das sog. „Haus E“ des Berufsförderungswerkes sowie die Kita Swebengrund und ein bestehendes neungeschossiges Wohnhaus planungsrechtlich gesichert werden.
Das Neubauquartier umfasst drei mehrgeschossige Wohnhöfe mit insgesamt rund 450 Wohneinheiten. Im Zentrum des neuen Quartiers ist ein öffentlich zugänglicher Platz vorgesehen, an dem ein Kita-Gebäude entsteht. In den umliegenden Erdgeschossen sollen das Wohnen ergänzende soziale und gewerbliche Nutzungen untergebracht werden.
Als Planungsbegünstigte wird mit der Fewa Mobil Verwaltungs GmbHgemäß § 11 des Baugesetzbuchs (BauGB) ein städtebaulicher Vertrag zum Vorhaben auf den ehemaligen Flächen des Berufsförderungswerkes abgeschlossen, um die Durchführung des Vorhabens und die Realisierung der städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplans Farmsen-Berne 40zu sichern. Zur Herstellung der Erschließung für das Baugebiet ist durch die Planungsbegünstigte außerdem ein separater öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der zuständigen Dienststelle zu schließen, in dem detaillierte Regelungen zu den Erschließungsmaßnahmen getroffen werden.
Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.
3. PlanungsdatenEinleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 13.12.2022
Öffentliche Plandiskussion 27.02.2023
Beschluss des Planungsausschuss über Fortführung des Verfahrens 18.04.2023
Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange 11.12.2024 - 15.01.2025
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 28.02.2025
4. Veröffentlichung (Öffentliche Auslegung)
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wird voraussichtlich im ersten Quartal 2026 stattfinden.
Beschluss:
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentlichen Auslegung) des Bebauungsplan-Entwurfs Farmsen-Berne 40 zuzustimmen.
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