Das Landesgrundbesitzverzeichnis Hamburg im Geoportal Auskunftsersuchen vom 13.08.2025
Letzte Beratung: 09.10.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.1
Das Geoportal der Freien und Hansestadt Hamburg ist ein Tool, das eine Fülle von Informationen bereithält. Wer dieses Tool nicht kennt oder nur selten benutzt, dürfte auf den ersten Moment von der schieren Masse an Auswahlmöglichkeiten und Fachbegriffen überfordert sein. Besonders die Fachbegriffe können häufig mehr Verwirrung stiften als Informationen liefern.
Ein Beispiel dafür ist das Landesgrundbesitzverzeichnis. Für Bezirkspolitiker wie für Bürger gleichermaßen eine interessante Funktion, um zu schauen, ob ein Grundstück im Besitz der Stadt ist. Bei der Auswahl der entsprechenden Kästchen wird der Stadtplan schnell bunt. In der Legende heißt es dann beispielsweise „AGV belastet mit Erbbaurecht“, „Verwaltungsvermögen Gewässer“ oder „Sondervermögen Schulimmobilien“. Welche Ebene für diese Grundstücke zuständig ist, liefert das Geoportal aber leider nicht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) antwortet wie folgt: 22.09.2025
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) antwortet wie folgt: 23.09.2025
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Für die Grundstücke mit der Bezeichnung „AGV belastet mit Erbbaurecht“ und „AGV ohne Erbbaurecht“ ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zuständig.
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Für die Grundstücke mit der Bezeichnung „Landesbetriebe gem. § 26 LHO“ und „Landesbetrieb gem. § 26 LHO belastet mit Erbbaurecht“ sind die jeweiligen Landesbetriebe (Landesbetrieb Großmarkt, Landesbetrieb Erziehung und Beratung, Landesbetrieb Hamburgische Münze) zuständig.
Bei den Grundstücken mit der Bezeichnung „Grundstücksgleiche Rechte“ handelt es sich um Miteigentumsanteile der Freien und Hansestadt Hamburg. Für diese Grundstücke sind die jeweiligen Behörden und Bezirke (Verwaltungsvermögen bzw. Sondervermögen) bzw. der LIG (Allgemeines Grundvermögen) zuständig.
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Für die Grundstücke mit der Bezeichnung „Sondervermögen für Naturschutz und Landschaftspflege“ ist die BUKEA zuständig.
Die Grundstücke mit der Bezeichnung „Sondervermögen Schulimmobilien“ befinden sich in Mieter-Vermieter-Modellen (MVM) für den Schulbau (s. Drs. 20/5317). Mieter und Nutzer der im “Sondervermögen Schulimmobilien“ befindlichen Immobilien mit allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sind die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) und der Landesbetrieb Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB). In diesen MVM wird die Eigentümerrolle für die Freie und Hansestadt Hamburg durch das „Sondervermögen Schulimmobilien“ wahrgenommen. Entsprechend der Drucksache 20/3591 wurde ein Teilportfolio der Berufsschulstandorte in eine Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) eingebracht. Für die ÖPP-Standorte hat die für das »Sondervermögen Schulimmobilien« zuständige Finanzbehörde den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) mit der Geschäftsbesorgung für das »Sondervermögen Schulimmobilien« beauftragt. Für alle übrigen Objekte im „Sondervermögen Schulimmobilien“ hat die Finanzbehörde die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) mit der Geschäftsbesorgung für das »Sondervermögen Schulimmobilien« beauftragt (vgl. 20/14486). Mit der Erbringung von Bau- und Bewirtschaftungsleistungen für die Immobilien in den MVM für den Schulbau in Hamburg sind als Dienstleister insbesondere der Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg, die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH und für das ÖPP-Teilportfolio die HEOS Berufsschulen Hamburg GmbH & Co. KG beauftragt.
Für die Grundstücke mit der Bezeichnung „Sondervermögen Stadt und Hafen, Hafencity“ und „Sondervermögen Stadt und Hafen, Hafencity belastet mit Erbbaurecht“ ist die HafenCity Hamburg GmbH zuständig.
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Für die Grundstücke mit der Bezeichnung „Verwaltungsvermögen – Gewässer“ sind die jeweiligen Bezirke bzw. die BUKEA (Staatsgewässer, z.B. Alster) zuständig.
Für die Grundstücke mit der Bezeichnung „Verwaltungsvermögen – Straßen, Plätze, Wege und Deiche“ sind die jeweiligen Bezirke (Bezirksstraßen) bzw. die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (Hauptverkehrsstraßen) bzw. die BUKEA (Deiche) zuständig.
Für die Grundstücke mit der Bezeichnung „Verwaltungsvermögen belastet mit Erbbaurecht“ sind die jeweiligen Behörden zuständig.
Für die Grundstücke mit der Bezeichnung „Verwaltungsvermögen Sonstiges“ sind die jeweiligen Behörden und Bezirke zuständig.
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):
Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) bietet derzeit keine regelmäßigen Standardschulungen für die Nutzung des Geoportals an. Schulungen finden nur in begründeten Einzelfällen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber statt. Dafür ist eine entsprechende Vorlaufzeit notwendig. Ab 2026 plant der LGV, das Thema Schulungen konzeptionell aufzugreifen, das Angebot gegebenenfalls zu erweitern und weitere Unterstützungsformen zu prüfen.
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):
Die Aktualisierung der Landesgrundbesitzverhältnisse im Geoportal erfolgt, sobald die entsprechenden Daten in der Urban Data Platform (UDP) aktualisiert wurden. Für die Bereitstellung und Aktualisierung dieser Daten ist laut Metadaten (abrufbar unter https://metaver.de/) der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), Abteilung Flächen- und Portfoliomanagement, zuständig. Sobald die aktualisierten Daten in die UDP integriert sind, werden sie ohne Zeitverzug im Geoportal angezeigt. Die Häufigkeit der Aktualisierung hängt daher von der Datenzulieferung durch den LIG ab. In der Regel erfolgt eine tägliche, automatisierte Datenzulieferung des aktuellen Landesgrundbesitzes seitens des LIG an den LGV.
Für weitere Informationen oder Rückfragen ist das Flächen- und Portfoliomanagement des LIG zuständig.
keine Anlage/n
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