Bebauungsplanverfahren Bramfeld 74 - Haidlandsring - Zustimmung zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes
Letzte Beratung: 14.10.2025 Planungsausschuss Ö 5.2
Angesichts des dringenden Wohnraumbedarfes in Hamburg erscheint das geltende Planrecht des Baustufenplanes Bramfeld (W 1 o und W 2 o) mit geringen zulässigen Nutzungsmaßen für die Entwicklung des Plangebiets am Haidlandsring und Haidlandsweg westlich der Straße Bramfelder Drift, in dieser Lage unweit der gesamtstädtischen Magistrale ‘Bramfelder Chaussee‘ städtebaulich nicht mehr angemessen. Deswegen wurde im November 2023 ein Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung gemäß § 9 Absatz 2 d BauGB (sektoraler Bebauungsplan) eingeleitet.
Mit dem sog. sektoralen Bebauungsplan Bramfeld 74 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Modernisierung des Gebäudebestandes mit Aufstockung, Flächen für Anbauten oder einer vollständigen Erneuerung mit zusätzlichem Wohnraum des Plangebietes, das sich weitgehend im Eigentum der Baugenossenschaft Dennerstraße-Selbsthilfe eG (BDS) befindet, geschaffen werden. Ergänzend soll ein Beitrag zum bezahlbaren Wohnraum in Hamburg geleistet werden und es sollen mindestens 35% der Wohneinheiten als öffentlich geförderte Wohnungen errichtet werden. Zur Sicherung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus soll mit der BDS über den Bebauungsplan hinaus ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden.
2. BehördenbeteiligungMit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 07.11.2023
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (ÖPD) 29.01.2024
Beschluss des Planungsausschuss über Fortführung des Verfahrens 12.03.2024
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 15.05. -16.06.2025
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 18.07.2025
4. Veröffentlichung (öffentliche Auslegung)Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGBzum Bebauungsplan-Entwurf wird voraussichtlich im Januar 2026 stattfinden.
Beschluss:
Der Planungsausschuss wird gebeten,der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs Bramfeld 74 zuzustimmen.
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