22-2341

Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 132 - Stellau - Zustimmung zur Feststellung

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 14.10.2025 Planungsausschuss Ö 5.4

Sachverhalt
1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung

Gegen den am 29.03.2023 (HmbGVBl. Nr. 13 S. 124) in Kraft getretenen Bebauungsplan Rahlstedt 132 wurde eine Normenkontrollklage beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) eingereicht. Das OVG hat in einem Termin zur mündlichen Verhandlung am 04.03.2025 entschieden, dass der Bebauungsplan Rahlstedt 132 rechtsfehlerhaft ist und unwirksam wird. Zum einen hätte die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung demnach nicht nach § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt werden dürfen, sondern wäre nochmals nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen gewesen. Zum anderen wurde der Umfang der festgesetzten öffentlichen Grünflächen nicht hinreichend und somit rechtsfehlerhaft abgewogen.

Unter Beachtung der Urteilsgründe des OVG soll mit der vorliegenden Planung durchein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB mit „Wiedereinstieg“ in den Verfahrensschritt der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGBinsbesondere der Stellau-Grünzug durch die Festsetzungen von öffentlichen und privaten Grünflächen zwischen der Rahlstedter Straße und Eilersweg gesichert werden. Dadurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um begleitend der Stellau eine öffentliche Parkanlage zu schaffen.Ferner soll die Bebauung der Grundstücke Amtsstraße 50 und 61 durch an der vorhandenen, prägenden städtebaulichen Eigenart und Struktur orientierte Festsetzungen städtebaulich gesichert werden.

2. Kommunalpolitischer Aspekt

Entwicklung und planungsrechtliche Sicherung des Grünen Netzes zur Sicherung von Freiräumen für die Öffentlichkeit im Sinne der Erholungsversorgung.


3. Planungsdaten

Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 27.06.2017

Aufstellungsbeschluss 16.04.2019

Öffentliche Plandiskussion 03.06.2019

Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 11.06.2019

Veränderungssperre zum Bebauungsplan Rahlstedt 132 (in Kraft) 04.04.2020

Beteiligung der Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange 08.12.2020 - 19.01.2021

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 22.10.2021

Verlängerung der Veränderungssperre (in Kraft) 30.03.2022

Zustimmung zur öffentlichen Auslegung 14.06.2022

Öffentliche Auslegung 09.11. - 09.12.2022

Eingeschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung 27.12.2022 - 16.01.2023

Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) 06.01.2023

Feststellung des Bebauungsplans Rahlstedt 132 21.03.2023

Veröffentlichung im HmbGVBl. 28.03.2023

Beschluss des Planungsausschusses zum ergänzenden Verfahren

gemäß § 214 BauGB 04.03.2025

Beteiligung der Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange 16.06.2025 - 16.07.2025

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 16.06.2025 - 30.07.2025

Arbeitskreise I und II 26.09.2025

4.Veröffentlichung (Öffentliche Auslegung)

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs sind drei Stellungnahmen eingegangen.

Die Fachbehörden haben im Rahmen der Behördenbeteiligung dem Bebauungsplanentwurf und den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Planungsausschuss wird gebeten,

der Feststellung desBebauungsplanesRahlstedt 132im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuchzuzustimmen und hierfür derBezirksversammlungeine positive Beschlussempfehlung auszusprechen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
14.10.2025
Ö 5.4
Lokalisation Beta
Rahlstedt Rahlstedter Str. Rahlstedter Str.

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