Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 132 - Stellau - Zustimmung zur Feststellung
Letzte Beratung: 14.10.2025 Planungsausschuss Ö 5.4
Gegen den am 29.03.2023 (HmbGVBl. Nr. 13 S. 124) in Kraft getretenen Bebauungsplan Rahlstedt 132 wurde eine Normenkontrollklage beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) eingereicht. Das OVG hat in einem Termin zur mündlichen Verhandlung am 04.03.2025 entschieden, dass der Bebauungsplan Rahlstedt 132 rechtsfehlerhaft ist und unwirksam wird. Zum einen hätte die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung demnach nicht nach § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt werden dürfen, sondern wäre nochmals nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen gewesen. Zum anderen wurde der Umfang der festgesetzten öffentlichen Grünflächen nicht hinreichend und somit rechtsfehlerhaft abgewogen.
Unter Beachtung der Urteilsgründe des OVG soll mit der vorliegenden Planung durchein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB mit „Wiedereinstieg“ in den Verfahrensschritt der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGBinsbesondere der Stellau-Grünzug durch die Festsetzungen von öffentlichen und privaten Grünflächen zwischen der Rahlstedter Straße und Eilersweg gesichert werden. Dadurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um begleitend der Stellau eine öffentliche Parkanlage zu schaffen.Ferner soll die Bebauung der Grundstücke Amtsstraße 50 und 61 durch an der vorhandenen, prägenden städtebaulichen Eigenart und Struktur orientierte Festsetzungen städtebaulich gesichert werden.
2. Kommunalpolitischer AspektEntwicklung und planungsrechtliche Sicherung des Grünen Netzes zur Sicherung von Freiräumen für die Öffentlichkeit im Sinne der Erholungsversorgung.
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 27.06.2017
Aufstellungsbeschluss 16.04.2019
Öffentliche Plandiskussion 03.06.2019
Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 11.06.2019
Veränderungssperre zum Bebauungsplan Rahlstedt 132 (in Kraft) 04.04.2020
Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange 08.12.2020 - 19.01.2021
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 22.10.2021
Verlängerung der Veränderungssperre (in Kraft) 30.03.2022
Zustimmung zur öffentlichen Auslegung 14.06.2022
Öffentliche Auslegung 09.11. - 09.12.2022
Eingeschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung 27.12.2022 - 16.01.2023
Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) 06.01.2023
Feststellung des Bebauungsplans Rahlstedt 132 21.03.2023
Veröffentlichung im HmbGVBl. 28.03.2023
Beschluss des Planungsausschusses zum ergänzenden Verfahren
gemäß § 214 BauGB 04.03.2025
Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange 16.06.2025 - 16.07.2025
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 16.06.2025 - 30.07.2025
Arbeitskreise I und II 26.09.2025
4.Veröffentlichung (Öffentliche Auslegung)
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs sind drei Stellungnahmen eingegangen.
Die Fachbehörden haben im Rahmen der Behördenbeteiligung dem Bebauungsplanentwurf und den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.
Beschluss:
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Feststellung desBebauungsplanesRahlstedt 132im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuchzuzustimmen und hierfür derBezirksversammlungeine positive Beschlussempfehlung auszusprechen.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.