Frau Dr. Hochheimdankt für die Eingabe. Konkrete Planungen der Verwaltung seien ihr für das südliche Brauhausviertel nicht bekannt. Sie fragt nach einem Sachstand.
Herr Klein erklärt, dass die Verwaltung im Gebiet des Wandsbeker Marktes und der Brauhausstraße ein Entwicklungspotenzial identifiziert habe. Infolge dessen habe das Bezirksamt vor rund eineinhalb Jahren die Grundeigentümer:innen zu einem ersten Gespräch eingeladen – ein Folgetermin werde für 2025 angestrebt. Mit einer sehr zeitnahen Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens sei nicht zu rechnen. In der nächsten Ausschusssitzung werde die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) zunächst den Rahmenplan Wandsbek-Zentrum vorstellen, der sich in einem größeren Rahmen u.a. auch mit dem südlichen Brauhausviertel beschäftige und hierfür Vorschläge treffen werde.
Herr Blumenthal begrüßt das mit der Eingabe gezeigte Engagement. Der Prozess stehe gleichwohl noch ganz am Anfang; für eine inhaltliche Auseinandersetzung sei es zu früh.
Herr Wasner pflichtet seinem Vorredner bei. Im Rahmen eines möglichen künftigen Bebauungsplanverfahrens werde es hinreichend Gelegenheit geben, sich einzubringen. Aus seiner Sicht sei die Eingabe daher als erledigt anzusehen.
Frau Dr Hochheim widerspricht und schlägt die Vertagung vor. Zudem sollte der Petent eine schriftliche Antwort erhalten.
Herr Wasnererachtet diese Vorgehensweise als wenig zielführend, zumal der Petent offenbar bereits in einem guten Austausch mit der Verwaltung stehe.
Auf Nachfrage von Herrn Schweim erklärt der Petent, dass er keine schriftliche Antwort benötige.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss sieht die Eingabe einvernehmlich als erledigt an.
Frau Nocella erläutert, dass die Eignung des geltenden Planrechts nicht allein anhand seines Alters, sondern nach den vor Ort gegebenen städtebaulichen Ordnungsbedarfen zu beurteilen sei. Handlungsbedarfe könnten sowohl älteres als auch qualifiziertes Planrecht betreffen. Da eine Überplanung nicht flächendeckend an allen in Frage kommenden Stellen gleichzeitig möglich sei, müssten in den jährlichen Arbeitsprogrammen sachgerechte Prioritäten gesetzt werden. Die mit dem Antrag begehrte Übersichtskarte des Landesbetriebes Geoinformation und Vermessung (LGV) gebe es seit vielen Jahren nicht mehr – jedoch könnten die Informationen digital über das Geoportal Hamburg eingesehen werden (Suche: z.B. „festgestellte Bebauungspläne“ und „XPlanung Bebauungspläne – Rasterdarstellung“). Dies führt Frau Nocella den Teilnehmenden anhand einer Präsentation vor.
Frau Dr. Hochheim bedauert die Einstellung des Kartenwerkes durch den LGV und führt aus, dass aus ihrer Sicht viele ältere Bebauungspläne überholt seien und einer modernen städtebaulichen Entwicklung im Wege stünden. Eine ggf. auch digitale Übersichtskarte für den Bezirk Wandsbek wäre hier hilfreich, um auf den ersten Blick das Alter des Planrechts durch eine entsprechende farbliche Hinterlegung ablesen zu können. Darüber hinaus wären auf den Bezirk bezogene, prozentuale Angaben hierzu interessant.
Herr Schweim zweifelt an der Aussagekraft einer solchen Übersichtskarte. Planrecht sollte bedarfsbezogen geändert werden, wenn sich eine neue Entwicklung vor Ort abzeichne. Im Bezirk gebe es einige ältere Bebauungspläne, die ihren Zweck noch gut erfüllen würden.
Herr Blumenthal gibt zu bedenken, dass die Verwaltung durch die vorgeschlagene Erhebung unnötig belastet werden würde. Es wäre sinnvoller, diese Arbeitsressourcen für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums aufzubringen.
Herr Behrens äußert seine Sympathie für den Antrag, da das Alter des Planrechts fallweise ein Qualitätsmerkmal darstellen könne.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss stellt einvernehmlich fest, dass sich der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt hat.