Frau Riebe eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und legt die Tagesordnung im vorgelegten Umfang fest.
Eine Bürgerin richtet Fragen bezüglich Baumaßnahmen in den Straßen Am Neumarkt/Fenglerstraße an den Ausschuss.
Der Planungsausschuss verweist an den Ausschuss für Mobilität (MOA) als für verkehrliche Fragen originär zuständigen Fachausschuss und empfiehlt, die Fragen vorab schriftlich als Eingabe einzureichen.
Der Petent zum TOP 2.1 erläutert seine Eingabe.
Frau Dr. Hochheimdankt für die Eingabe. Konkrete Planungen der Verwaltung seien ihr für das südliche Brauhausviertel nicht bekannt. Sie fragt nach einem Sachstand.
Herr Klein erklärt, dass die Verwaltung im Gebiet des Wandsbeker Marktes und der Brauhausstraße ein Entwicklungspotenzial identifiziert habe. Infolge dessen habe das Bezirksamt vor rund eineinhalb Jahren die Grundeigentümer:innen zu einem ersten Gespräch eingeladen – ein Folgetermin werde für 2025 angestrebt. Mit einer sehr zeitnahen Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens sei nicht zu rechnen. In der nächsten Ausschusssitzung werde die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) zunächst den Rahmenplan Wandsbek-Zentrum vorstellen, der sich in einem größeren Rahmen u.a. auch mit dem südlichen Brauhausviertel beschäftige und hierfür Vorschläge treffen werde.
Herr Blumenthal begrüßt das mit der Eingabe gezeigte Engagement. Der Prozess stehe gleichwohl noch ganz am Anfang; für eine inhaltliche Auseinandersetzung sei es zu früh.
Herr Wasner pflichtet seinem Vorredner bei. Im Rahmen eines möglichen künftigen Bebauungsplanverfahrens werde es hinreichend Gelegenheit geben, sich einzubringen. Aus seiner Sicht sei die Eingabe daher als erledigt anzusehen.
Frau Dr Hochheim widerspricht und schlägt die Vertagung vor. Zudem sollte der Petent eine schriftliche Antwort erhalten.
Herr Wasnererachtet diese Vorgehensweise als wenig zielführend, zumal der Petent offenbar bereits in einem guten Austausch mit der Verwaltung stehe.
Auf Nachfrage von Herrn Schweim erklärt der Petent, dass er keine schriftliche Antwort benötige.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss sieht die Eingabe einvernehmlich als erledigt an.
Herr Wasner bittet darum, die Genehmigung der Niederschrift vom 05.11.2024 zu vertagen, weil er sie noch nicht habe sichten können.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 26.11.2024 einstimmig, während er die Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 05.11.2024 einvernehmlich vertagt.
Entfällt.
Frau Nocella erläutert die Vorlage und geht ergänzend auf eine verspätet eingegangene Stellungnahme zur Veröffentlichung des Planentwurfes aus dem Bereich Nordlandweg ein, die das Thema einer möglichen Verschattung von Nachbargrundstücken durch das Vorhaben anspricht. Jedoch sei im Rahmen des Verfahrens bereits eine Verschattungsstudie erstellt worden mit dem Resultat, dass keine größeren Beeinträchtigungen zu befürchten seien. Dies sei im Verfahren Gegenstand der Abwägung gewesen; im Ergebnis habe sich kein Erfordernis für eine Änderung des Plankonzeptes ergeben
Herr Kranig erklärt, dass grundsätzlich die Weiterentwicklung des Areals zu begrüßen sei. Aufgrund von kleineren Differenzen in Detailfragen werde sich seine Fraktion jedoch enthalten.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss stimmt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion, bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der CDU-Fraktion der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Rahlstedt 138 zu und spricht eine positive Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung aus.
siehe Beschlussvorlage Drs.-Nr. 22-0935.1
Herr Wasner bittet um Erläuterung zum prioritären Nachrücker „Marienthal/Bornkamp“ (B2-Liste).
Frau Nocella führt aus, dass eine Genossenschaft für ihr Grundstück im Bornkamp 33 beabsichtige, den eigenen Betriebshof aufzugeben und Wohnungsbau dort zu realisieren. Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) hätte ihr Einverständnis für den Wegfall der gewerblichen Nutzung signalisiert. Mit der Genossenschaft befinde sich die Verwaltung in ersten Gesprächen für ein Bebauungskonzept.
Herr Wasner weist darauf hin, dass die Grundstücksfläche verhältnismäßig klein sei. Er fragt, inwieweit eine Erweiterung des Plangebiets für anliegende Grundstücke denkbar sei.
Herr Menke verweist auf vergleichbare Projekte ähnlicher Größenordnung in der Nachbarschaft, wie in der Rauchstraße 81. Ein Vorteil sei auch, dass sich das Vorhaben durch den konkret gegebenen Bauwillen der Genossenschaft vergleichsweise schnell realisieren ließe. Eine Bereitschaft der BWI, großflächig auf Gewerbeflächen zu verzichten, schätze er als gering ein.
Herr Behrens erkundigt sich, warum teilweise die Bekanntmachung der für 2024 zum Inkrafttreten vorgesehenen Bebauungspläne noch nicht erfolgt sei. Zu den Bebauungsplanverfahren Jenfeld 28 + 29 (Liste A1; Nr. 6 f.) bittet er um Einschätzung, inwiefern der avisierte Zeitraum für die Bekanntmachung realistisch sei.
Frau Nocella erklärt, dass nach der Beschlussfassung durch die ehrenamtlichen Gremien noch letzte formale Schritte (z.B. die Rechtsprüfung) vor der Bekanntmachung durchzuführen seien. Hinsichtlich der eingeleiteten Bebauungsplanverfahren weist sie darauf hin, dass die hinterlegten voraussichtlichen Auslegungszeiträume nur der ungefähren Orientierung dienen würden, und entsprechende Annahmen ggf. mit verfahrensimmanenten Unsicherheiten behaftet wären.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss stimmt dem Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2025 mehrheitlich zu mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion.
Herr Reinicke erläutert die Vorlage, und weist besonders auf die seitens der BSW vorgetragenen Festlegungen zu zwei Potentialflächen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Einigung mit der Volksinitiative „Neubaumieten auf städtischem Grund“ (Bü.-Drs. 22/9845) hin.
Auf Nachfrage von Frau Dr. Hochheim antwortet Herr Klein, dass für das Grundstück an der Ecke Brauhausstraße/Wandsbeker Chaussee ein Antrag für eine gastronomische Nutzung genehmigt worden sei. Zugleich hätten die Eigentümer grundsätzlich ihre Bereitschaft für eine bauliche Entwicklung signalisiert. Die Verwaltung sei daher zuversichtlich, eine positive Entwicklung für das Eckgrundstück mittel- bis langfristig herbeizuführen. Das „Wandsbeker Tor“ in Form einer Hochhausbebauung werde nicht mehr realisiert.
Herr Behrens erfragt, inwieweit die Vorgabe der BSW – in den nächsten fünf Jahren je 1.000 zusätzlich geförderte Wohneinheiten in Hamburg zu schaffen – berücksichtigt worden sei.
Herr Reinicke betont, dass es sich hierbei um eine gesamtstädtische Zielvorgabe handeln würde, die sich zudem auf städtische Wohnbaugrundstücke beziehe. Das Potenzial an städtischen Flächen sei innerhalb der Gesamtstadt ungleich verteilt, und in Wandsbek nicht besonders ausgeprägt. Eine Quotierung o.ä. unter den Bezirken gebe es bisher nicht.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss nimmt von den Ergebnissen der Behördenabstimmung Kenntnis und stimmt dem Entwurf des Wohnungsbauprogramms mehrheitlich zu mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion.
Die Beschlussvorlage wird mit einer positiven Beschlussempfehlung in die Bezirksversammlung überwiesen.
siehe Beschlussvorlage Drs.-Nr. 22-0939.1
Herr Reinicke leitet ein, dass das Bezirksamt als Teil der Exekutive in ständiger Praxis davon absehe, die Gesetzgebung einer Bewertung zu unterziehen. Zur Anwendung der Instrumente des im Jahr 2021 in Kraft getretenen Baulandmobilisierungsgesetzes im Bezirk Wandsbek berichtet er wie folgt:
- bisher seien zwei sektorale Bebauungsplanverfahren mit Bramfeld 74 – Haidlandsring bzw. Jenfeld 30 - Elfsaal eingeleitet worden
- Befreiungen nach § 31 Abs. 3 BauGB seien vom WBZ erteilt worden, die in der Summe zu einer dreistelligen Zahl von Wohneinheiten geführt hätten
- Baugebote nach § 176 BauGB seien in Wandsbek bisher nicht ausgesprochen worden.
Herr Behrens hinterfragt, warum bisher keine Baugebote ausgesprochen worden seien.
Herr Reinicke entgegnet, dass nach seinem Kenntnisstand seitens der Bauprüfung hierfür bisher keine geeigneten Fälle identifiziert worden seien.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss stellt einvernehmlich fest, dass sich der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt hat.
Frau Nocella erläutert, dass die Eignung des geltenden Planrechts nicht allein anhand seines Alters, sondern nach den vor Ort gegebenen städtebaulichen Ordnungsbedarfen zu beurteilen sei. Handlungsbedarfe könnten sowohl älteres als auch qualifiziertes Planrecht betreffen. Da eine Überplanung nicht flächendeckend an allen in Frage kommenden Stellen gleichzeitig möglich sei, müssten in den jährlichen Arbeitsprogrammen sachgerechte Prioritäten gesetzt werden. Die mit dem Antrag begehrte Übersichtskarte des Landesbetriebes Geoinformation und Vermessung (LGV) gebe es seit vielen Jahren nicht mehr – jedoch könnten die Informationen digital über das Geoportal Hamburg eingesehen werden (Suche: z.B. „festgestellte Bebauungspläne“ und „XPlanung Bebauungspläne – Rasterdarstellung“). Dies führt Frau Nocella den Teilnehmenden anhand einer Präsentation vor.
Frau Dr. Hochheim bedauert die Einstellung des Kartenwerkes durch den LGV und führt aus, dass aus ihrer Sicht viele ältere Bebauungspläne überholt seien und einer modernen städtebaulichen Entwicklung im Wege stünden. Eine ggf. auch digitale Übersichtskarte für den Bezirk Wandsbek wäre hier hilfreich, um auf den ersten Blick das Alter des Planrechts durch eine entsprechende farbliche Hinterlegung ablesen zu können. Darüber hinaus wären auf den Bezirk bezogene, prozentuale Angaben hierzu interessant.
Herr Schweim zweifelt an der Aussagekraft einer solchen Übersichtskarte. Planrecht sollte bedarfsbezogen geändert werden, wenn sich eine neue Entwicklung vor Ort abzeichne. Im Bezirk gebe es einige ältere Bebauungspläne, die ihren Zweck noch gut erfüllen würden.
Herr Blumenthal gibt zu bedenken, dass die Verwaltung durch die vorgeschlagene Erhebung unnötig belastet werden würde. Es wäre sinnvoller, diese Arbeitsressourcen für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums aufzubringen.
Herr Behrens äußert seine Sympathie für den Antrag, da das Alter des Planrechts fallweise ein Qualitätsmerkmal darstellen könne.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss stellt einvernehmlich fest, dass sich der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt hat.
Herr Menke erläutert die Vorlage und legt dar, dass die für die Stadt- und Landschaftsplanung dem Bezirk Wandsbek zugewiesenen Mittel (s. Einzelplan 6.1 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) aus Verwaltungssicht auskömmlich seien. Er empfehle daher, den bisherigen Verteilungsschlüssel beizubehalten und der Vorlage zuzustimmen.
Herr Wasner schließt sich an und schlägt u.s. Stellungnahme vor.
Herr Buse begründet die Enthaltung seiner Fraktion damit, dass Haushaltsrecht kategorisch Regierungshandeln darstelle.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss überweist die Beschlussvorlage über den Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport an die Bezirksversammlung Wandsbek und nimmt dazu mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion, bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der CDU-Fraktion wie folgt Stellung:
„Der Planungsausschuss ist mit dem gegebenen Ansatz der Fachbehörde einverstanden.“
1.) Bündnis für das Wohnen - Staatsrätin der BSW lädt ein zu einer Veranstaltung am 27.02.2025 um 19:00 Uhr in den Bürgersaal
Herr Klein informiert über den Termin und wirbt um Teilnahme.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.
2.) Änderung der Baustufenpläne Duvenstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Wohldorf-Ohlstedt für die besonders geschützten Wohngebiete – Information und Öffentliche Auslegung
Frau Nocella berichtet, dass die BSW gemäß Beschlussfassung des Planungsausschusses vom 05.11.2024 im Regionalausschuss Walddörfer am 16.01.2025 vor Ort über die Planänderungen informiert habe. Die Veröffentlichung (öffentliche Auslegung) laufe vom 24.01.2025 – 24.02.2025.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.
Es werden keine Themen für die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz festgestellt.
Es werden keine jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss festgestellt.
Keine Wortmeldungen.