Hat sich das Baulandmobilisierungsgesetztes im Bezirk Wandsbek bewährt? Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 12.12.2024 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.6
Hamburg hat eine Rechtsverordnung zur Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes erlassen. Damit wurden die Weichen u. a. für Baugebote für brachliegende Grundstücke, Befreiungen nach § 31 Absatz 3 BauGB und Sektorale Bebauungspläne gestellt.
Das sog. Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes ist am 23.6.2021 in Kraft getreten und mit ihm geschärfte Instrumente, um mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen. Hamburg hat dann am 13. Juli 2021 die entsprechende Rechtsverordnung erlassen, um "die Möglichkeiten voll auszuschöpfen", wie die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen mitteilte. Das Baumobilisierungsgesetz ist zeitlich befristet.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Verwaltung möge im Planungsausschuss einen Bericht halten, inwiefern das Baulandmobilisierungsgesetz im Bezirk Wandsbek angewendet wurde und wird und darlegen, wie die bezirkliche Verwaltung das Instrument bewertet.
keine Anlage/n
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