Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 138 - Zellerstraße - Zustimmung zur Feststellung
Letzte Beratung: 04.02.2025 Planungsausschuss Ö 5.1
1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rahlstedt 138 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Senioren-Servicewohnanlage als geförderter Wohnungsbau mit 344 Wohneinheiten, sowie für Geschosswohnungsneubau mit 100 freifinanzierten Wohneinheiten im Stadtteil Rahlstedt - Bezirk Wandsbek geschaffen werden.
Das Bebauungskonzept der Vorhabenträgerin sieht vier Hofgebäude für die Senioren-Servicewohnanlage, bestehend aus je drei Baukörpern mit drei bis fünf Vollgeschossen, vor. Zudem ist ein aus zwei Gebäudegruppen bestehender Geschosswohnungsbau mit fünf Vollgeschossen geplant. Die Baukörperstellungen bilden einerseits quartiersprägende Hofflächen als Aufenthaltsbereich für die Bewohnenden und andererseits eine umgebende parkähnliche Freiflächenanlage mit Verbindungswegen, die abseits der Straßen Nordlandweg und Zellerstraße verlaufen.
In der Senioren-Servicewohnanlage sollen ergänzend kleinteilige Gewerbeeinheiten sowie eine Kindertagesstätte in einem Gebäude im Nordwesten des Plangebiets untergebracht werden.
Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrenwurde zwischen derVorhabenträgerin SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg und dem Bezirksamt gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) ein Durchführungsvertrag geschlossen,um die Durchführung des Vorhabens und die Realisierung der städtebaulichen Zielsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rahlstedt 138 zu sichern.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rahlstedt 138 wird der Bau von Seniorenwohnungen und ergänzend frei finanzierten Wohnungen ermöglicht.
Darüber hinaus werden Klimaschutzziele wie z.B. Dachbegrünung und Energiegewinnung durch Photovoltaik-Anlagen sowie Maßnahmen zur klimafreundlichen Mobilität gesichert.
3. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 17.11.2020
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit als Online Beteiligung 15.02.2021 - 02.03.2021
Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 04.05.2021
Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange 29.02.2024 - 02.04.2024
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 26.04.2024
Zustimmung des Planungsausschusses zur
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB 27.05.2024
Aufstellungsbeschluss 07.11.2024
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB 22.11.2024 - 23.12.2024
Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) Verzicht
4. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung)
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf ist lediglich eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen, die keine abwägungsrelevanten Inhalte umfasst. Die Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der Behördenbeteiligung nach Veröffentlichung dem Verzicht auf einen Arbeitskreis II, und somit dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt. Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.
Beschluss:
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Rahlstedt 138 zuzustimmen und hierfür der Bezirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung auszusprechen.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.