Wie ist die Verteilung des übergeleiteten Planrechts im Bezirk Wandsbek? Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 04.02.2025 Planungsausschuss Ö 6.3
Für viele Bereiche in Wandsbek sind noch Pläne in Kraft, die schon vor 1960, vor dem erstmaligen Inkrafttreten des Bundesbaugesetztes aufgestellt wurden. Sie gelten als übergeleitete Bebauungspläne fort. Ihre Regelungsdichte ist geringer als die heutiger Bebauungspläne. So enthalten diese Pläne keine Festsetzungen zu Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege etc.) und gelten damit als sogenannte „einfache" Bebauungspläne. Vielfach werden Bebauungen dann nach § 34 BauGB beurteilt, welches oftmals zu Schwierigkeiten führt. Teilbebauungspläne wurden zwischen 1927 und 1961 auf Grundlage des Bebauungsplangesetzes von 1923 erlassen. Sie gelten ebenfalls als übergeleitete Bebauungspläne ebenfalls weiter fort. In der Zeit von 1951-61 wurden Durchführungspläne erlassen, die ebenfalls noch in Wandsbek zum Teil in Kraft sind.
Dies vorausgeschickt möge der Planungsausschuss beschließen:
Beschluss:
Die Verwaltung möge im Planungsausschuss einen Bericht halten, wie viel Baustufenpläne im Bezirk Wandsbek noch in Kraft sind. Dieses möge mittels einer Übersichtskarte des Bezirks Wandsbek, in der alte Flächen mit übergeleiteten Planrecht farblichen gekennzeichnet sind, erläutert werden. Zudem möge berichtet werden, ob die Ziele einer ausgewogenen und zeitgemäßen Stadtentwicklung mit solch altem Planrecht erzielt werden können.
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