Wohnungsbau verdrängt Sport- und Freizeitflächen im Bezirk Wandsbek
Letzte Beratung: 14.06.2021 Ausschuss für Soziales Ö 7.1
In den letzten Jahren wird der Wunsch nach Wohnungsbau immer größer. Wohnungsbau und das Zusammenleben der Menschen in einer Großstadt bedeutet aber, dass man auch genügend Flächen für die Sport- und Freizeitaktivitäten benötigt. Gerade in der Coronazeit haben die Bürgerinnen und Bürger verstärkt die Freizeitflächen im Bezirk Wandsbek gesucht. Die Verwaltung muss bei den Plänen der wachsenden Stadt, auch die notwendige Infrastruktur, u.a. die Sozial- und Bildungseinrichtungen, den öffentlichen Nahverkehr und die Sport- und Freizeitflächen berücksichtigen.
In den letzten Jahren sind u.a. folgende Sport- und Freizeiteinrichtungen, durch die Planung von Wohnungsbau, weggefallen bzw. werden wegfallen:
Bei der Planung des Wohnungsbaues werden teilweise Ersatzflächen für den Sport geplant. Bei der Finanzierung der Ersatzflächen für den Sport und der Freizeit sind noch viele Fragen offen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 23.04.2021
Vorbemerkung:
Sport- und Freizeitflächen werden nicht regelhaft, sondern nur in begründeten Einzelfällen für eine bauliche Entwicklung in Anspruch genommen. In der Regel geht dies mit flächenhaften und/oder funktionalen Ersatzangeboten einher. Bei den unter 1. angefragten Flächen handelt es sich nicht sämtlich um öffentliche Sport- und Freizeitflächen. Im Übrigen ist eine rein flächenhafte Betrachtung ein ungenügender Maßstab, um die tatsächliche Funktion und Nutzbarkeit von Sport- und Freizeitangeboten zu beurteilen.
1.) Wie groß sind die einzelnen Flächen dieser Sport- und Freizeitflächen Sportanlage Neusurenland,Tonndorfer Feuchtwiesen, Tennisverein Eichenlohweg, Tennisverein TG Alstertal, Freibad Rahlstedt, Sportplatz Küperkoppel, Sportplatz Am Neumarkt, Sportplatz Am Stühm Süd, Sportanlage Gropiusring, Sportplatz Edwin-Scharff-Ring, Sporthalle Borchertring, Sporthalle Schierenberg, die in Wohnungsbauflächen umgewandelt werden sollen und damit nicht mehr dem Sport und der Freizeit zur Verfügung stehen? Bitte die einzelnen Bruttoflächen nennen.
Bezirksamt Wandsbek:
Sportanlage Neusurenland (ehemalige Anlage des SV Post)
47.506 m²
Tonndorfer Feuchtwiesen (Kupferdamm, Sonnenweg Pferdekoppel)
Die „Pferdekoppel“ war keine öffentliche Sport-/Freizeitanlage o.ä. im Sinne der Fragestellung.
Tennisverein Eichenlohweg
Hier geht es um Gewerbegebietsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Steilshoop 8 (Eichenlohweg/Ruwoldtweg), die nur temporär planabweichend für den Tennissport genutzt wurden.
Tennisverein TG Alstertal
452 m² (Teilfläche der Tennisanlage. Ansonsten Privatbesitz)
Die Anlage wird weiterhin genutzt.
Freibad Rahlstedt
Es entfällt die Fläche von ca. 29.500 m² des Freibades Rahlstedt. An dessen Stelle entsteht im Süden auf einer Fläche von ca. 18.000 m² eine reine Wohnbebauung einschließlich zugehöriger Erschließung. Nördlich davon entstehen auf einer Fläche von ca. 11.500 m² eine öffentliche Grünfläche inkl. Kinderspielplatz und Wegeverbindungen entlang der Stellau sowie eine Fläche für Maßnahmen des Naturschutzes.
Sportplatz Küperkoppel
14.790 m²
Sportplatz Am Neumarkt
22.814 m²
Siehe Antwort zu Frage 4, Neubau eines Sportplatzes.
Sportplatz Am Stühm Süd
18.299 m²
Sportanlage Gropiusring (Verringerung der Sportfläche)
Aufgabe des Tennenplatzes (ugs. „Aschen-/Grandplatz“): rund 6.900 m² von insgesamt 57.525 m²
Sportplatz Edwin-Scharff-Ring
13.757 m²
Siehe Antwort zu Frage 4, Neubau eines Sportplatzes.
Sporthalle Borchertring
Die Antwort muss durch BSB/SBH erfolgen.
Sporthalle Schierenberg
Die Antwort muss durch BSB/SBH erfolgen.
2.) Welche weiteren Sport- und Freizeitflächen wurden seit 2011 im Bezirk Wandsbek in Wohnungsbauflächen umgewandelt?
Bezirksamt Wandsbek:
2013: Tennisverein Volksdorf-Wensenbalken, Steinreye 4: 7.314 m²
3.) Werden zukünftig weitere Sport- und Freizeitflächen im Bezirk Wandsbek dem Wohnungsbau zur Verfügung gestellt?
Bezirksamt Wandsbek:
Eine pauschale Antwort im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Stadtentwicklung ist ein lange Zeiträume umfassender Prozess, der grundsätzlich nicht abgeschlossen ist. Daher müssen Nutzungsveränderungen im Raum lebenden und künftigen Generationen stets vorbehalten bleiben.
4.) Welche Ersatz- und Verlagerungsflächen sind für die Sport- und Freizeitflächen im Bezirk Wandsbek geplant? Bitte die einzelnen Bruttoflächen nennen.
Bezirksamt Wandsbek:
Neusurenland:
Davon werden seit 2013 insgesamt 16.230m² durch die Radsportgemeinschaft Hamburg (BMX-Strecke) genutzt. Für den Flächenrest gibt es noch keine Planungen.
Tennisverein TG Alstertal:
Die Sportanlage ist weiterhin in Betrieb. Ersatzflächen werden gesucht.
Freibad Rahlstedt:
Das Hallenbad an der Rahlstedter Bahnhofstraße wurde von Bäderland ausgebaut und um ein ganzjährig geöffnetes, beheizbares Freibad mit Liegewiese und Wasserspielbereich erweitert; vgl. Drs. 22/2019.
Zur vorgesehenen neuen Spiel-, Freizeit- und Begegnungsfläche im Bereich der Stellau siehe Drs. 21-0027, Beschlusspunkt 2.
Sportplatz Küperkoppel:
Der Platz wird weiterhin genutzt. Eine Verlagerung zum bestehenden Sportplatz Grunewaldstraße ist in Planung.
Sportplatz Am Neumarkt:
Es ist vorgesehen, den Sportplatz auf dem Flurstück 3631 der Gemarkung Marienthal, Am Neumarkt ersatzweise neu zu errichten.
Die Größe des zukünftigen Sportgrundstückes ist mit ca. 15.000 m² vorgesehen.
Sportplatz Am Stühm-Süd:
Der Platz wird nicht mehr genutzt. Eine Verlagerung zum Sportplatz Berner Allee ist schnellstmöglich angedacht.
Sportanlage Gropiusring:
Der Tennenplatz (ugs. „Aschen-/Grandplatz“, rd. 6.900 m²), der derzeit weiterhin genutzt werden kann, wird aufgegeben und am angedachten neuen Standort westlich des Campus Steilshoop als Kunststoffrasen neu gebaut. Der neue Platz wird auch als Ersatz für den Sportplatz Edwin-Scharff-Ring dienen. Siehe auch Sportplatz Edwin-Scharff-Ring.
Sportplatz Edwin-Scharff-Ring:
Der Sportplatz (13.757 m²), der derzeit weiterhin genutzt werden kann, wird aufgegeben und am angedachten neuen Standort westlich des Campus Steilshoop neu gebaut (vgl. Drs. 20-6115, BV vom 28.06.2018 mit Anlage). Die Größe des zukünftigen Sportgrundstückes ist mit ca. 10.000 m² vorgesehen; Anpassungen können sich noch ergeben. Der neue Platz wird auch als Ersatz für den Tennenplatz der Sportanlage Gropiusring dienen.
Siehe auch Sportanlage Gropiusring.
TV Volksdorf-Wensenbalken:
Verlagerung der Tennisplätze (7.314 m²) im Jahre 2013 zur Tennisanlage Stüffel und Vergrößerung dieser Sportanlage um 6.310m² auf jetzt 19.964m²
5.) Wie wird die Finanzierung der möglichen Ersatz- und Verlagerungsflächen für die Sport- und Freizeitflächen vom Bezirksamt Wandsbek sichergestellt?
Bezirksamt Wandsbek:
Alle vom Bezirksamt Wandsbek zu Punkt 4 dieser Anfrage gemachten Mitteilungen waren, sind oder werden finanziert.
6.) Wie sieht das Konzept des Bezirksamt Wandsbek aus, damit weitere Sport- und Freizeitflächen im Bezirk Wandsbek entstehen können?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antworten zu den Fragen 4 und 8.
7.) Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt Wandsbek, gemeinsam mit den Sportverbänden, den Sportvereinen und den Schulen weitere Sport- und Freizeitflächen für die Bürgerinnen und den Bürgern öffentlich zugänglich zu machen?
Bezirksamt Wandsbek:
Zur Beantwortung dieser Frage wird beispielhaft auf die Sportanlage Gropiusring/Steilshoop verwiesen. Durch die geplante Modernisierung eines Teils der Anlage wird der Sportplatz durch Schaffung weiterer Eingänge sowohl vom Bramfelder See als auch vom Campus der Schule für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils sowie die vereinsungebundenen Sportlerinnen und Sportler geöffnet und dadurch auch attraktiver. Zudem wird die Anlage nahezu barrierefrei umgestaltet.
8.) Wie will das Bezirksamt Wandsbek zukünftig Ausgleichsflächen für Sport und Freizeit im Bezirk Wandsbek schaffen, wenn durch die verdichtete Bebauung immer mehr Gartenflächen und Innenhöfe im Bezirk Wandsbek verloren gehen?
Bezirksamt Wandsbek:
Sofern öffentliche Sport- und Freizeitflächen für eine bauliche Entwicklung in Anspruch genom-men werden, wird in der Regel flächenhaft und/oder funktional Ersatz geschaffen; siehe auch Vorbemerkung und Antwort zu Frage 4. Hinsichtlich privater Freiflächen entscheiden die jeweili-gen Bauherren bzw. Grundeigentümer im Rahmen der Rechtsordnung selbst über das von ihnen gewünschte Freiraumangebot.
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