Wahl der JHA VertreterInnen für die AG § 78 SGB VIII offene Kinder und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit/Familienförderung Beschlussantrag der Trägervertreter/Innen Marina Bielefeldt, Hans Berling, Gaby Tchurz, Leonie Drechsler, Jörn Stronkowski, Oliver Klädtke, Christian Galati, Burkard vom Schemm an den JHA Wandsbek
Die AG § 78 SGB VIII ist eine vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe eingerichtete Arbeitsgemein-schaft in der, neben ihm, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind.
Gemäß §§ 69,1 und 70,1 SGB VIII i.V.m. §§ 1 und 2 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des SGB VIII ist der Jugendhilfeausschuss Teil des Jugendamtes und somit Teil des öffentlichen Jugendhilfeträ-gers. Als Teil des öffentlichen Jugendhilfeträgers und der damit von ihm eingerichteten Arbeitsge-meinschaft nach § 78 SGB VIII, ist er an die Geschäftsordnung dieser AG § 78 SGB VIII gebunden.
Die Geschäftsordnung der AG § 78 SGB VIII offene Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit / Familienförderung sieht für die Zusammensetzung dieser AG unter 2. Mitwirkung und Teilnahme neben VetreterInnen der verschiedenen Arbeitsfeldern der Jugendhilfe, der Verwaltung auch 4 Ver-treterInnen des Jugendhilfeausschusses vor.
In seiner Sitzung am 18.09.2019 hat nun der Jugendhilfeausschuss Wandsbek seine VertreterInnen für die AG § 78 SGB VIII offene Kinder und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit / Familienförderung benannt.
Entsprechend der im Jugendhilfeausschuss vertretenen Parteien wurden 6 VertreterInnen gewählt.
Dies steht im Widerspruch zur Geschäftsordnung der AG § 78 SGB VIII offene Kinder- und Jugendar-beit / Jugendsozialarbeit / Familienförderung.
Die Wahl von 6 VertreterInnen für die AG § 78 offene Kinder und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit / Familienförderung steht im Widerspruch zur Geschäftsordnung dieser AG.
Wir beantragen daher
1. die Wahl zu wiederholen und
2. maximal 4 VertreterInnen des JHA Wandsbek für die AG § 78 offene Kinder und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit / Familienförderung zu benennen.
keine Anlage/n
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