Benennung von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses in den beiden Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII und der Steuerungsgruppe SAJF
Letzte Beratung: 25.09.2024 Jugendhilfeausschuss Ö 11.3
§ 78 SGB VIII Arbeitsgemeinschaften
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.“
§ 24 Arbeitsgemeinschaften AG SGB VIII
(Hamburger Ausführungsgesetz zum SGB VIII)
(1) „Jedes Bezirksamt richtet Arbeitsgemeinschaften ein, in denen neben ihm die im Bezirk tätigen und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die im Bezirk tätigen und geförderten Träger von Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe vertreten sind. Der Ju- gendhilfeausschuss legt die Bereiche fest, für die Arbeitsgemeinschaften eingerichtet werden sollen.
(2) …
(3) Die Arbeitsgemeinschaften sollen auf der Grundlage der Entwicklungen, die für junge Menschen und ihre Familien bedeutsam sind, Einschätzungen über den Bedarf und die Umstrukturierungsnotwendigkeiten bei den Leistungen der Jugendhilfe abgeben. … Die von den Bezirksämtern eingerichteten Arbeitsgemeinschaften können gegenüber den Jugendhilfeausschüssen, …, Empfehlungen aussprechen.“
Anmerkung für HzE:
Die AG nach § 78 SGB VIII im Bezirk Wandsbek für den HzE-Bereich tagt regelhaft 3 Mal im Jahr. Die Tagesordnung beinhaltet feste Punkte wie z. B. „Berichte aus Gremien und regionalen Arbeitsgemeinschaften“ und „Infos aus der Runde“ sowie zuvor in der Planungs-AG vereinbarte aktuelle Themen, als auch den Bericht über die aktuelle Fallzahlentwicklung. Es waren bisher bis zu 30 Träger der freien Jugendhilfe, acht Mitarbeiter:innen des Bezirksamtes Wandsbek, eine Person aus der Fachbehörde (Sozialbehörde) sowie eine Person aus dem Jugendhilfeausschuss vertreten.
Anmerkung für KJ:
Die AG § 78 SGB VIII für den KJ-Bereich OKJA/JSA und FamFö tagt 4 Mal im Jahr. Wiederkehrende Themen sind bspw. Berichte aus regionalen und überbezirklichen Arbeitsgruppen und Gremien, sowie die Reflexion von aktuellen Fachfragen aus den Arbeitsbereichen. Daneben organisiert die AG §78 anlassbezogen bezirkliche Fachtage oder Workshops.
Für dieses Jahr finden noch Termine statt am 08.10.24 sowie am 03.12.24.
Steuerungsgruppe Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF)
Zur Begleitung und Weiterentwicklung der Wandsbeker SAJF-Projekte sowie Besprechung daran anknüpfender Fachthemen wurde eine Steuerungsgruppe eingesetzt, die sich aus Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses (Politik, freie Träger) und der Verwaltung zusammensetzt. Für die SAJF Steuerungsgruppe gibt es eine Geschäftsordnung, die nach Zeitablauf regelhaft aktualisiert wird.
Der Jugendhilfeausschuss wird um Benennung von Mitgliedern gebeten.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.