21-2763

Verkehrssituation am Schierenberg entschärfen Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.01.2021 (Drs. 21-2640.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 31.03.2021 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 9.6

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Das zuständige PK wird gebeten zu prüfen, ob in der Straße Schierenberg (zwischen Kanadaweg und der Saseler Straße, die Einrichtung einer Halteverbotszone (Zeichen 290.1 und 290.2) in der nur in gekennzeichneten Flächen das Parken erlaubt/zulässig ist, sowie in diesem Zuge gekennzeichnete Parkflächen an der nördlichen Straßenseite, angrenzend zum Bordstein, samt schraffierter Sperrflächen im Bereich der Ausfahrten der dortigen Häuser, geschaffen werden können.
  2. Falls die Einrichtung einer Halteverbotszone samt Schaffung von gekennzeichneten Parkflächen derzeit nicht zulässig sein sollte, wird das zuständige PK um Mitteilung gebeten, welche Voraussetzungen für die Einrichtung einer Halteverbotszone samt Schaffung von gekennzeichneten Parkflächen vorliegen müssen und um Empfehlungen gebeten, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Halteverbotszone samt Einrichtung von gekennzeichneten Parkflächen zu schaffen.
  3. Das PK 38 wird gebeten zu prüfen, ob durch eine Veränderung der Stellplätze (z.B. Schrägparkplätze) in der Straße am Schierenberg zwischen Kanadaweg und Saseler Straße Abhilfe zu schaffen wäre.
  4. Sollte Punkt 1 des Petitums nicht möglich sein, wird das PK 38 gebeten zu prüfen, ob das „Zweite-Reihe-Parken“ auf der südlichen Straßenseite der Straße Schierenberg zwischen Kanadaweg und Saseler Straße durch ein Verkehrsschild unterbunden werden kann, welches nur das Parken in den vorhandenen Parkbuchten erlaubt.
  5. Das PK 38 wird gebeten zu prüfen, ob eine Ausweisung als Tempo-30-Strecke im Bereich der KITA „Kinderzimmer“ in der Straße Schierenberg möglich wäre.
  6. Sofern die Ausweisung einer Tempo-30-Strecke vor der KITA „Kinderzimmer“ zulässig sein sollte, wird das zuständige PK gebeten zu prüfen, ob die Tempo-30-Strecke bis zu der bereits bestehenden Tempo-30-Strecke vor dem Gymnasium Meiendorf geführt werden kann.
  7. Es wird darum gebeten, den Regionalausschuss Rahlstedt über die Ergebnisse der Prüfungen zeitnah zu unterrichten.

 

 

In Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat 38 nimmt die Verkehrsdirektion 51 wie folgt Stellung:

 

  1. Gemäß § 45 (9) StVO sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

 

In der Straße Schierenberg zwischen Kanadaweg und Saseler Straße besteht rechtsseitig ein Seitenstreifen der teilweise durch Bauminseln unterbrochen ist, linksseitig wird am Fahrbahnrand geparkt. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. 8,50 - 9 m relativ breit.

 

Eine Auswertung der Unfalllage der letzten 3 Jahre ergab ein unauffälliges Bild, es haben sich keine Unfälle in Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit, Einfahren in den Fließverkehr und/oder Fußgängerbeteiligung ereignet.

 

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Haltverbotstrecke liegen nicht vor, Gleiches gilt für die Anordnung einer Grenzmarkierung im Bereich der Grundstückszufahrten.

 

  1. Die rechtlichen Voraussetzungen sind der StVO zu entnehmen, siehe auch Punkt 1.

 

  1. Bauliche Veränderungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamt Wandsbek als Straßenbaulastträger.

 

  1. Bei dem Parken in Höhe der Bauminseln handelt es sich um ein Parken am Fahrbahnrand, welches grundsätzlich erlaubt ist, solange hierdurch keine Behinderung für das Parken im Seitenstreifen entsteht.

 

  1. Der Eingang der Kita „Kinderzimmer“ befindet sich im Irma-Keilhack-Ring.

Für die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke in der Straße Schierenberg sind die gesetzlichen Vorgaben des § 45 (9) StVO und den dazugehörenden Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) vom 30.04.2018 nicht erfüllt.

 

  1. siehe Punkt 5

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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