21-2882

Straßenbauprogramm des LSBG für die Jahre 2021 bis 2025 Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.01.2021 (Drs. 21-2695)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.04.2021
29.04.2021
28.04.2021
28.04.2021
28.04.2021
22.04.2021
08.04.2021
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek bittet die BVM bzw. den LSBG darum, das Straßenbauprogramm des LSBG für die Jahre 2021 bis 2025 zur Kenntnis zu geben.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:

 

Die Erarbeitung eines Straßen-Bauprogramms ist ein iterativer Prozess, der einer Reihe von Randbedingungen, einer regelmäßigen Überprüfung und permanenten Nachsteuerungen unterliegt.

 

Die wichtigsten Einflussgrößen sind die Bedarfe, die sich aus Senatsvorgaben zur Erhaltung der Straßeninfrastruktur sowie zur Förderung von Radverkehr und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ergeben, die inhaltliche und terminliche Koordination mit anderen Bauvorhaben und der Planungsablauf des konkreten Projekts, der ebenfalls unter anderem von Abstimmungen und der Suche nach Kompromisslösungen geprägt ist.

 

Der Planungsprozess benötigt insbesondere bei investiven Straßenbaumaßnahmen mit umfangreichen Änderungen am Bestand regelmäßig rund drei bis vier Jahre. Ursprünglich geplante Projekte und Bauzeiten sind von systemimmanenten Prioritätsverschiebungen abhängig. Aufgrund dieser ständigen Prozesshaftigkeit werden Bauprogramme nicht veröffentlicht.

 

Gleichwohl arbeitet der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) kontinuierlich an der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung von Hamburgs Straßen und Wegen. Öffentlichkeit, Verwaltung und politische Gremien werden sowohl im Planungsprozess als auch bei bevorstehender konkreter Umsetzung von Maßnahmen informiert. Weitestgehend werden sie in die Prozesse eingebunden.

 

Im Jahr 2021 sind im Bezirk Wandsbek folgende Straßenbaumaßnahmen zur Umsetzung geplant:

 

  • Robert-Schuman-Brücke von Schloßstraße bis Jüthornstraße – Instandsetzung der Nebenflächen (Fortsetzung aus dem Jahr 2020)
  • Bovestraße, Gehölzweg bis Jüthornstraße – Grundinstandsetzung von Fahrbahn und Nebenflächen
  • Saseler Chaussee von Rolfinckstraße bis Stadtbahnstraße – Instandsetzung der Nebenflächen
  • Bramfelder Chaussee von Fabriciusstraße bis Werner-Otto-Straße – Instandsetzung Busverkehrsflächen
  • Berner Heerweg von Neusurenland bis Berner Brücke – Instandsetzung der Fahrbahn
  • Krohnstieg/Gehlengraben/Poppenbütteler Weg von Niendorfer Straße [Schleswig-Holstein] bis Lademannbogen (liegt zum Teil im Bezirk Hamburg-Nord) – Instandsetzung der Fahrbahn
  • Rahlstedter Straße/Tonndorfer Weg/Tonndorfer Hauptstraße von Ellerneck bis Tonndorfer Schulstraße – Instandsetzung der Fahrbahn
  • Ulzburger Straße von Minsbekweg bis Hinsbeker Berg – Instandsetzung der Fahrbahn
  • Poppenbütteler Berg/Lemsahler Landstraße von Ohlendieck bis An der Alsterschleife – Instandsetzung der Fahrbahn

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n