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Spendenbäume und Spendenbänke: Pro und Contra aus Sicht der Verwaltung Kleine Anfrage vom 24.10.2023

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Bürger haben auch im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Wandsbek die Möglichkeit, einen Baum oder eine Bank zu spenden.

Dies ist offenbar mit deutlichen Belastungen der Verwaltung verbunden.
Wenn sich die Spendenmöglichkeit als nicht umsetzbar erweist, sollte das Angebot – mindestens zeitweilig – aus dem Arbeitsprogramm der Verwaltung gestrichen werden, ehe potentielle Spender vergrämt und unzufrieden mit der Umsetzung ihrer Spendenbereitschaft und ihrem bürgerschaftlichen Einsatz für den Bezirk werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 06.11.2023

Vorbemerkung des Bezirksamtes Wandsbek:
Die Antworten der Verwaltung beziehen sich auf die Fallgestaltung privater Spenderinnen und Spender, die keiner Institution angehören.

  1. Welche Abteilung ist für der Aufnahme der Anträge von Bürgern auf a) einen Spendenbaum und b) eine Spendenbank zuständig?

Bezirksamt Wandsbek:

a) Spendenbäume: Für Straßenbäume kann über das erfolgreiche Projekt „Mein Baum, meine Stadt“ gespendet werden. Dies liegt in der Grundzuständigkeit der Fachbehörde (BUKEA).

b) Spendenbänke: Das Bezirksamt Wandsbek – Fachamt Management des öffentlichen Raumes

  1. Was kostet aktuell a( ein Spendenbaum und b) eine Spendenbank die Spender?

Bezirksamt Wandsbek:

a) Spendenbäume: Gespendet werden kann jede Summe bis zu max. 500 €.

b) Spendenbänke: Eine Parkbank ohne Armlehne kostet aktuell (Stand Oktober 2023) ca. 850 € zzgl. Frachtkosten von ca. 350 €. Wenn möglich wird die Aufstellung von Spendenbänken so terminiert, dass die Lieferung gemeinsam mit anderen Parkbankbestellungen erfolgt, sodass keine gesonderten Frachtkosten anfallen.

  1. Was passiert mit einem Spendenantrag (durchgehend: a) Spendenbäume und b) Spendenbank), wenn ein Antrag eingegangen und notiert ist, wer in formiert den Antragsteller/die Antragstellerin und was passiert als nächster Schritt?

Bezirksamt Wandsbek:

a) Spendenbäume: Siehe Antwort zu Frage 1. a)

b) Spendenbänke in Grünanlagen: Das Bezirksamt setzt sich mit der Spenderin bzw. dem Spender telefonisch in Verbindung und klärt Standort, Ausführung, Finanzierung und Zahlungsmodalitäten.

  1. Welchen Aufwand macht ein Spendenwunsch, wenn er beispielsweise hinsichtlich der Aufstellung/Pflanzung einen bestimmten Stadtteil vorsieht? Wer entwickelt ein entsprechendes Angebot?

Bezirksamt Wandsbek:

a) Spendenbäume: Die Bäume, auf die gespendet werden kann, sind auf der Internetplattform „Mein Baum - Meine Stadt“ dargestellt. Die Baumstandorte werden der BUKEA von den Bezirksämtern aufgegeben. Der Aufwand ist gering.

b) Das Bezirksamt kann Bankspenden nur auf Flächen, die im Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes liegen, realisieren. Bei Fremdflächen werden Spenderinnen und Spender darauf hingewiesen, dass eine Vereinbarung mit dem/der Grundeigentümer/in getroffen werden muss. Der Aufwand hängt jeweils vom Einzelfall ab und kann nicht pauschalisiert werden.

  1. Was passiert, wenn sich Spender und Verwaltung auf einen Standort geeinigt haben: Welche Schritte im Bereich der Verwaltung folgen auf dem Weg zur Umsetzung von Pflanzung/Bank-Aufstellung?

Bezirksamt Wandsbek:

a) Die Spendenbäume werden in die Nachpflanzliste für die Vergabe für Straßenbaumersatzpflanzungen aufgenommen.

b) Wenn ein Bankstandort in einer öffentlichen Fläche gefunden wurde, muss die Spenderin bzw. der Spender schriftlich bestätigen, dass die Kosten übernommen werden. Der Lieferant rechnet dann direkt mit der Spenderin bzw. dem Spender ab.

  1. Ehe ein Baum gepflanzt und eine Bank aufgestellt werden kann, müssen Arbeiten an der Arbeitsstelle erfolgen – wer beauftragt und koordiniert das?

Bezirksamt Wandsbek:

a) Spendenbäume: Das Bezirksamt beauftragt die entsprechenden Arbeiten im Rahmen der jährlichen Straßenbaumpflanzung.

b) Spendenbänke: Das Aufstellen einer Bank übernimmt das Bezirksamt in der Regel mit eigenem Personal.

  1. Welche Kosten verursacht a) ein Spendenbaum und b) eine Spendenbank der Verwaltung allein im Bereich Verwaltungs-Bearbeitung und örtliche Bearbeitung des Standortes für das Spenden-Objekt? Wie hoch ist die Differenz der Gesamtkosten (incl. Baum bzw. Bank) zum Spendenbeitrag eines Spenders?

Bezirksamt Wandsbek:

a) Spendenbäume:
Der benötigte Arbeitsaufwand/Zeitaufwand und die daraus resultierenden Personalkosten werden nicht erfasst.

b) Spendenbänke:
Der benötigte Arbeitsaufwand/Zeitaufwand und die daraus resultierenden Personalkosten werden nicht erfasst. Jeder Spendenantrag kann sehr individuell mit Aufwand verbunden sein.

Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3.

  1. Wann und wie erfolgt die Rechnungslegung? Erhält der Spender eine Kontoverbindung mit Angabe der zu überweisenden Summe, Hinweise zur Bezeichnung der Überweisung und nach Erledigung der Arbeiten eine Spendenquittung?

Bezirksamt Wandsbek:

a) Das Spendenmanagement wird durch die zuständige Fachbehörde abgewickelt. Daher ist dem Bezirksamt eine Antwort in eigener Zuständigkeit nicht möglich.

b) Siehe Antwort zu Frage 4. Eine Spendenquittung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch.

  1. Wieviel Zeit vergeht in der Regel zwischen Eingang eines Spendenantrages a) Baum und b) Bank bis zur Errichtung von Baum bzw. Bank und Zahlung und abschließend Spendenquittung?

Bezirksamt Wandsbek:

a) Spendenbäume:

Etwa ein Jahr, in Abhängigkeit von Standortfindung, Vergabe und Umsetzungs-/Pflanzzeitraum.

b) Spendenbänke:
Derzeit bestehen Lieferfristen von mindestens 7-9 Wochen, zzgl. Zeitbedarfen für die Standortfindung, Bestellung und Koordinierung der Umsetzung.

  1. Hält die Verwaltung die Möglichkeiten für a) Spendenbäume und b) Spendenbänke für ein sinnvolles Angebot oder eher für – unter dem Strich – unnötigen Arbeits- und Kostenaufwand für die Verwaltung?

Bezirksamt Wandsbek:

a) Spendenbäume: Die Spendenaktion „Mein Baum - Meine Stadt“ läuft seit 2011 erfolgreich. Die Fortführung obliegt der Zuständigkeit der Fachbehörde. In ständiger Praxis enthält sich das Bezirksamt einer weitergehenden Bewertung fachbehördlicher Angebote.

b) Spendenbänke: Das Bezirksamt hält es grundsätzlich für sinnvoll, Spendenbänke an ausgewählten und geeigneten Standorten in öffentlichen Parkanlagen oder Spielplätzen als zusätzliches Angebot aufzustellen.

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