Spendenbäume und Spendenbänke: Pro und Contra aus Sicht der Verwaltung Kleine Anfrage vom 24.10.2023
Bürger haben auch im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Wandsbek die Möglichkeit, einen Baum oder eine Bank zu spenden.
Dies ist offenbar mit deutlichen Belastungen der Verwaltung verbunden.
Wenn sich die Spendenmöglichkeit als nicht umsetzbar erweist, sollte das Angebot – mindestens zeitweilig – aus dem Arbeitsprogramm der Verwaltung gestrichen werden, ehe potentielle Spender vergrämt und unzufrieden mit der Umsetzung ihrer Spendenbereitschaft und ihrem bürgerschaftlichen Einsatz für den Bezirk werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 06.11.2023
Vorbemerkung des Bezirksamtes Wandsbek:
Die Antworten der Verwaltung beziehen sich auf die Fallgestaltung privater Spenderinnen und Spender, die keiner Institution angehören.
Bezirksamt Wandsbek:
a) Spendenbäume: Für Straßenbäume kann über das erfolgreiche Projekt „Mein Baum, meine Stadt“ gespendet werden. Dies liegt in der Grundzuständigkeit der Fachbehörde (BUKEA).
b) Spendenbänke: Das Bezirksamt Wandsbek – Fachamt Management des öffentlichen Raumes
Bezirksamt Wandsbek:
a) Spendenbäume: Gespendet werden kann jede Summe bis zu max. 500 €.
b) Spendenbänke: Eine Parkbank ohne Armlehne kostet aktuell (Stand Oktober 2023) ca. 850 € zzgl. Frachtkosten von ca. 350 €. Wenn möglich wird die Aufstellung von Spendenbänken so terminiert, dass die Lieferung gemeinsam mit anderen Parkbankbestellungen erfolgt, sodass keine gesonderten Frachtkosten anfallen.
Bezirksamt Wandsbek:
a) Spendenbäume: Siehe Antwort zu Frage 1. a)
b) Spendenbänke in Grünanlagen: Das Bezirksamt setzt sich mit der Spenderin bzw. dem Spender telefonisch in Verbindung und klärt Standort, Ausführung, Finanzierung und Zahlungsmodalitäten.
Bezirksamt Wandsbek:
a) Spendenbäume: Die Bäume, auf die gespendet werden kann, sind auf der Internetplattform „Mein Baum - Meine Stadt“ dargestellt. Die Baumstandorte werden der BUKEA von den Bezirksämtern aufgegeben. Der Aufwand ist gering.
b) Das Bezirksamt kann Bankspenden nur auf Flächen, die im Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes liegen, realisieren. Bei Fremdflächen werden Spenderinnen und Spender darauf hingewiesen, dass eine Vereinbarung mit dem/der Grundeigentümer/in getroffen werden muss. Der Aufwand hängt jeweils vom Einzelfall ab und kann nicht pauschalisiert werden.
Bezirksamt Wandsbek:
a) Die Spendenbäume werden in die Nachpflanzliste für die Vergabe für Straßenbaumersatzpflanzungen aufgenommen.
b) Wenn ein Bankstandort in einer öffentlichen Fläche gefunden wurde, muss die Spenderin bzw. der Spender schriftlich bestätigen, dass die Kosten übernommen werden. Der Lieferant rechnet dann direkt mit der Spenderin bzw. dem Spender ab.
Bezirksamt Wandsbek:
a) Spendenbäume: Das Bezirksamt beauftragt die entsprechenden Arbeiten im Rahmen der jährlichen Straßenbaumpflanzung.
b) Spendenbänke: Das Aufstellen einer Bank übernimmt das Bezirksamt in der Regel mit eigenem Personal.
Bezirksamt Wandsbek:
a) Spendenbäume:
Der benötigte Arbeitsaufwand/Zeitaufwand und die daraus resultierenden Personalkosten werden nicht erfasst.
b) Spendenbänke:
Der benötigte Arbeitsaufwand/Zeitaufwand und die daraus resultierenden Personalkosten werden nicht erfasst. Jeder Spendenantrag kann sehr individuell mit Aufwand verbunden sein.
Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3.
Bezirksamt Wandsbek:
a) Das Spendenmanagement wird durch die zuständige Fachbehörde abgewickelt. Daher ist dem Bezirksamt eine Antwort in eigener Zuständigkeit nicht möglich.
b) Siehe Antwort zu Frage 4. Eine Spendenquittung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch.
Bezirksamt Wandsbek:
a) Spendenbäume:
Etwa ein Jahr, in Abhängigkeit von Standortfindung, Vergabe und Umsetzungs-/Pflanzzeitraum.
b) Spendenbänke:
Derzeit bestehen Lieferfristen von mindestens 7-9 Wochen, zzgl. Zeitbedarfen für die Standortfindung, Bestellung und Koordinierung der Umsetzung.
Bezirksamt Wandsbek:
a) Spendenbäume: Die Spendenaktion „Mein Baum - Meine Stadt“ läuft seit 2011 erfolgreich. Die Fortführung obliegt der Zuständigkeit der Fachbehörde. In ständiger Praxis enthält sich das Bezirksamt einer weitergehenden Bewertung fachbehördlicher Angebote.
b) Spendenbänke: Das Bezirksamt hält es grundsätzlich für sinnvoll, Spendenbänke an ausgewählten und geeigneten Standorten in öffentlichen Parkanlagen oder Spielplätzen als zusätzliches Angebot aufzustellen.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Keine Themen erkannt.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.