21-1468

Stehen dem Bezirksamt Bergedorf ausreichend Mittel für die Nachpflanzung von Bäumen sowie für die Unterhaltung von Grünanlagen und Gewässern zur Verfügung?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion

 

Im Zusammenhang mit den Beratungen des Hamburger Doppelhaushalts ergeben sich einige Fragen zur finanziellen Situation im Bezirk bezüglich der Nachpflanzung von Bäumen im Bereich der Straßen- und Grünanlagen sowie bei der Gewässerunterhaltung. Und auch die Antwort des Bezirksamts auf die Schriftliche Kleine Anfrage der CDU-Fraktion „Wie sieht die Nachpflanzungsstatistik für gefällte Bäume im Bezirk aus? (Drs.21-1412.1)“ erfordert einige Nachfragen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Laut Antwort zur Drs. 21-1412.1 erhielt der Bezirk von der BUKEA im Jahr 2021 € 312.000 für die Nachpflanzung von Straßenbäumen. Der Bezirk hat für die Nachpflanzung von 219 Straßenbäumen € 547.500 (Durchschnittliche Kosten pro Nachpflanzung € 2500) aufwenden müssen. Demnach reichen die von der BUKEA zur Verfügung gestellten Mittel für die Nachpflanzung gefällter Straßenbäume nicht aus. Aus welchen bezirklichen oder sonstigen Mitteln werden die restlichen Nachpflanzungen bestritten?
  2. Ist diese Unterfinanzierung durch die BUKEA der Grund dafür, dass nicht alle gefällten Bäume nachgepflanzt werden?
  3. Wie viele offene ungenutzten Baumstandorte weist der Bezirk derzeit auf und wieso werden diese nicht bepflanzt?
  4. Werden aus Sicht des Bezirksamtes die Kosten für die Nachpflanzung von Straßenbäumen in den nächsten zwei Jahren steigen? Wenn ja, wieso und mit welcher Höhe wird kalkuliert?
  5. Welche Mehrbedarfe hat das Bezirksamt mit welcher Begründung hierzu für den nächsten Doppelhaushalt bei der BUKEA angemeldet?
  6. In welchen Bereichen, die von der BUKEA finanziert werden, liegt aus Sicht des Bezirksamtes eine Unterfinanzierung bzw. eine Unterbesetzung an VZÄ vor? (Wenn möglich, bitte eine konkrete Bezifferung sowie ggf. entsprechende Gründe mitangeben)
  7. Sollten aus fachlicher Sicht des Bezirksamtes Bäume bewässert werden? Wenn ja, wieso? Wenn nein, wieso nicht?
  8. Plant das Bezirksamt die Bewässerung von Bäumen? Wenn ja, welche und nach welcher Auswahl? Wenn nein, wieso nicht?
  9. Erfolgt eine Bewässerung bei und von Neuanpflanzungen?
  10. Welches Defizit wies die Grünanlagenunterhaltung (Sachkosten) in den Jahren 2021 und 2022 auf?
  11. Welches Defizit wies die Gewässerunterhaltung in den Jahren 2021 und 2022 auf?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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