Stehen dem Bezirksamt Bergedorf ausreichend Mittel für die Nachpflanzung von Bäumen sowie für die Unterhaltung von Grünanlagen und Gewässern zur Verfügung?
Letzte Beratung: 29.09.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.4
Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion
Im Zusammenhang mit den Beratungen des Hamburger Doppelhaushalts ergeben sich einige Fragen zur finanziellen Situation im Bezirk bezüglich der Nachpflanzung von Bäumen im Bereich der Straßen- und Grünanlagen sowie bei der Gewässerunterhaltung. Und auch die Antwort des Bezirksamts auf die Schriftliche Kleine Anfrage der CDU-Fraktion „Wie sieht die Nachpflanzungsstatistik für gefällte Bäume im Bezirk aus? (Drs.21-1412.1)“ erfordert einige Nachfragen.
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 05.09.2022 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Zu 1.:
Die restlichen Mittel stammen aus Sondermitteln der BUKEA, Resteübertragungen Klimaplan, Schadensersatzleistungen Straßenbegleitgrün.
Zu 2.:
Der Grund für ein Nichtnachpflanzen eines Straßenbaumes liegt u. a. im Konkurrenzdruck benachbarter Bäume, Verkehrsplanungen, Bauvorhaben, vorhandener Versorgungsleitungen.
Zu 3.:
Eine Liste der ungenutzten Baumstandorte gibt es nicht. Das Bezirksamt ist bestrebt alle freien Baumstandorte zu bepflanzen.
Zu 4.:
Es ist im allgemeinen Rahmen mit Kostensteigerungen zu rechnen, die in der Höhe aber nicht beziffert werden können.
Zu 5. und 6.:
Das Bezirksamt hat einen Mehrbedarf von 1,6 Mio. € für die verkehrssichere Unterhaltung und Nachpflanzung des Straßenbaumbestandes angemeldet.
Zu 7.:
In den ersten Standjahren am neuen Standort sollten Bäume bewässert werden, da die Bäume noch anwachsen müssen.
Zu 8.:
Zusätzlich zu den Neuanpflanzungen werden in Abhängigkeit von Witterung und Standort auch Pflanzungen gewässert, die bereits aus der Entwicklungspflege herausgefallen sind, also ab dem 5. Standjahr am Pflanzort. Alte, eingewachsene Bäume werden nicht gewässert, da sich diese Bäume ihren Wasserbedarf bereits selbst erschlossen haben sollten.
Zu 9.:
siehe 7. und 8.
Zu 10.:
In den Jahren 2021 und 2022 gab es kein Defizit.
Zu 11.:
In den Jahren 2021 und 2022 gab es kein Defizit.
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