21-1468.01

Stehen dem Bezirksamt Bergedorf ausreichend Mittel für die Nachpflanzung von Bäumen sowie für die Unterhaltung von Grünanlagen und Gewässern zur Verfügung?

Antwort

Letzte Beratung: 29.09.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.4

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion

 

Im Zusammenhang mit den Beratungen des Hamburger Doppelhaushalts ergeben sich einige Fragen zur finanziellen Situation im Bezirk bezüglich der Nachpflanzung von Bäumen im Bereich der Straßen- und Grünanlagen sowie bei der Gewässerunterhaltung. Und auch die Antwort des Bezirksamts auf die Schriftliche Kleine Anfrage der CDU-Fraktion „Wie sieht die Nachpflanzungsstatistik für gefällte Bäume im Bezirk aus? (Drs.21-1412.1)“ erfordert einige Nachfragen.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 05.09.2022 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Laut Antwort zur Drs. 21-1412.1 erhielt der Bezirk von der BUKEA im Jahr 2021 € 312.000 für die Nachpflanzung von Straßenbäumen. Der Bezirk hat für die Nachpflanzung von 219 Straßenbäumen € 547.500 (Durchschnittliche Kosten pro Nachpflanzung € 2500) aufwenden müssen. Demnach reichen die von der BUKEA zur Verfügung gestellten Mittel für die Nachpflanzung gefällter Straßenbäume nicht aus. Aus welchen bezirklichen oder sonstigen Mitteln werden die restlichen Nachpflanzungen bestritten?

Zu 1.:

Die restlichen Mittel stammen aus Sondermitteln der BUKEA, Resteübertragungen Klimaplan, Schadensersatzleistungen Straßenbegleitgrün.

 

 

  1. Ist diese Unterfinanzierung durch die BUKEA der Grund dafür, dass nicht alle gefällten Bäume nachgepflanzt werden?

Zu 2.:

Der Grund für ein Nichtnachpflanzen eines Straßenbaumes liegt u. a. im Konkurrenzdruck benachbarter Bäume, Verkehrsplanungen, Bauvorhaben, vorhandener Versorgungsleitungen.

 

 

  1. Wie viele offene ungenutzten Baumstandorte weist der Bezirk derzeit auf und wieso werden diese nicht bepflanzt?

Zu 3.:

Eine Liste der ungenutzten Baumstandorte gibt es nicht. Das Bezirksamt ist bestrebt alle freien Baumstandorte zu bepflanzen.

 

 

  1. Werden aus Sicht des Bezirksamtes die Kosten für die Nachpflanzung von Straßenbäumen in den nächsten zwei Jahren steigen? Wenn ja, wieso und mit welcher Höhe wird kalkuliert?

Zu 4.:

Es ist im allgemeinen Rahmen mit Kostensteigerungen zu rechnen, die in der Höhe aber nicht beziffert werden können.

 

 

  1. Welche Mehrbedarfe hat das Bezirksamt mit welcher Begründung hierzu für den nächsten Doppelhaushalt bei der BUKEA angemeldet?

 

  1. In welchen Bereichen, die von der BUKEA finanziert werden, liegt aus Sicht des Bezirksamtes eine Unterfinanzierung bzw. eine Unterbesetzung an VZÄ vor? (Wenn möglich, bitte eine konkrete Bezifferung sowie ggf. entsprechende Gründe mitangeben)

 

Zu 5. und 6.:

Das Bezirksamt hat einen Mehrbedarf von 1,6 Mio. € für die verkehrssichere Unterhaltung und Nachpflanzung des Straßenbaumbestandes angemeldet.

 

 

  1. Sollten aus fachlicher Sicht des Bezirksamtes Bäume bewässert werden? Wenn ja, wieso? Wenn nein, wieso nicht?

Zu 7.:

In den ersten Standjahren am neuen Standort sollten Bäume bewässert werden, da die Bäume noch anwachsen müssen.

 

 

  1. Plant das Bezirksamt die Bewässerung von Bäumen? Wenn ja, welche und nach welcher Auswahl? Wenn nein, wieso nicht?

Zu 8.:

Zusätzlich zu den Neuanpflanzungen werden in Abhängigkeit von Witterung und Standort auch Pflanzungen gewässert, die bereits aus der Entwicklungspflege herausgefallen sind, also ab dem 5. Standjahr am Pflanzort. Alte, eingewachsene Bäume werden nicht gewässert, da sich diese Bäume ihren Wasserbedarf bereits selbst erschlossen haben sollten.

 

 

  1. Erfolgt eine Bewässerung bei und von Neuanpflanzungen?

Zu 9.:

siehe 7. und 8.

 

 

 

  1. Welches Defizit wies die Grünanlagenunterhaltung (Sachkosten) in den Jahren 2021 und 2022 auf?

Zu 10.:

In den Jahren 2021 und 2022 gab es kein Defizit.

 

 

  1. Welches Defizit wies die Gewässerunterhaltung in den Jahren 2021 und 2022 auf?

Zu 11.:

In den Jahren 2021 und 2022 gab es kein Defizit.

 

 

 

 

 

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