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Reitwege im Bezirk Wandsbek - Zustand, Beschilderung und Umsetzung des Reitwegekonzeptes Große Anfrage vom 27.08.2026

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Bereits im Jahr 2008 wurde auf Initiative der CDU-Bezirksfraktion Wandsbek die Erstellung eines Reitwegekonzeptes für den Bezirk Wandsbek angestoßen. Das entsprechende Gutachten wurde im Jahr 2011 fertiggestellt und befasste sich unter anderem mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, der Verkehrssicherung, Maßnahmen zur Verbesserung der Wegeinfrastruktur sowie Qualitätsanforderungen an Reitwege.

Nachdem die Umsetzung über Jahre nicht vorangekommen war, beschloss die Bezirksversammlung im Dezember 2018 mit Drs. 20-6827, die Umsetzung des Reitwegekonzeptes wieder aufzunehmen. Dabei sollten auch die Ergebnisse des Runden Tisches vom 11. Januar 2012, die vorhandenen Gutachten und die Stellungnahmen der Naturschutzverbände berücksichtigt und gegebenenfalls aktualisiert werden.

Im aktuellen Arbeitsprogramm Stadtgrün 2026 ist die „Umsetzung Reitwegekonzept Wandsbek“ weiterhin aufgeführt. Das Vorhaben befindet sich seit 2019 im Arbeitsprogramm. Als Ziel werden die „Planung und Ausschreibung des Konzepts“ genannt. Der aktuelle Stand wird jedoch weiterhin mit „nicht begonnen“ angegeben; zudem ist die Finanzierung derzeit nicht gesichert.

Aktuell erreichen die CDU-Bezirksfraktion Hinweise von Reitern zum Zustand und zur Erkennbarkeit von Reitwegen, insbesondere im Bereich des Raakmoors und des Hummelsees. Bemängelt werden unter anderem eine teilweise unklare oder fehlende Beschilderung, ein schlechter Wegezustand, überhängende Äste und umgestürzte Bäume sowie weitere Hindernisse. Zudem ist für Reiter offenbar nicht immer eindeutig erkennbar, welche Wege tatsächlich zum Reiten freigegeben sind.

Eine leicht zugängliche öffentliche Übersicht über den Verlauf der ausgewiesenen Reitwege im Bezirk Wandsbek ist ebenfalls nicht ohne Weiteres auffindbar. Gerade wenn das Reiten insbesondere in Naturschutzgebieten nur auf hierfür freigegebenen Wegen zulässig ist, muss nachvollziehbar sein, wo diese Wege verlaufen und wie sie vor Ort gekennzeichnet sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 29.09.2026

  1. Wie viele Kilometer ausgewiesene bzw. für das Reiten freigegebene Reitwege gibt es aktuell im Bezirk Wandsbek?

Bezirksamt Wandsbek:

Das Reitwegekonzept aus dem Jahr 2011 weist für den Bezirk Wandsbek insgesamt rund 140,08 km für das Reiten relevante Wege und Strecken aus, darunter

  • 21,20 km ausgewiesene Reitwege,
  • 32,42 km zum Reiten gestattete Wirtschaftswege,
  • 6,18 km private Reitwege,
  • 3,79 km Freizeitwege für Reiter/-innen und weitere Nutzer/-innen
  1. Wo befinden sich diese Reitwege? Bitte nach Stadtteilen bzw. Gebieten und, soweit möglich, einzelnen Streckenabschnitten aufschlüsseln.

Bezirksamt Wandsbek:

In den Stadtteilen Bergstedt, Duvenstedt, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Poppenbüttel, Rahlstedt, Sasel, Volksdorf und Wohldorf-Ohlstedt.

Als wesentliche pferdefreizeitsportliche Schwerpunktgebiete wurden im Konzept insbesondere die Hummelsbütteler Feldmark/Raakmoor, Wittmoor/Treudelberg, Duvenstedter Brook/Wohldorfer Wald, Hainesch-Iland, Saselheide und Höltigbaum benannt.

  1. Gibt es eine aktuelle vollständige Karte oder ein Verzeichnis der im Bezirk Wandsbek ausgewiesenen bzw. für das Reiten freigegebenen Wege?

Bezirksamt Wandsbek:

Eine aktuelle fortgeschriebene Übersicht sämtlicher im Bezirk Wandsbek zum Reiten freigegebener Wege liegt derzeit nicht vor.

Vorhanden ist die Bestandsaufnahme des Reitwegekonzeptes von 2011.

a. Wenn ja, wo ist diese Übersicht öffentlich zugänglich?

b. Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:

Das Reitwegenetz besteht aus unterschiedlichen Wegkategorien und Zuständigkeiten.

Dies beinhaltet eine komplexe und umfangreiche Fortschreibung, welche aufgrund mangelnder personeller Kapazitäten nicht erfolgt ist.

  1. Wie können sich Bürger derzeit vor einem Ausritt verbindlich darüber informieren, auf welchen Wegen im Bezirk Wandsbek das Reiten zulässig ist?

Bezirksamt Wandsbek:

Die rechtliche Zulässigkeit des Reitens richtet sich nach den Vorschriften der Naturschutzgebiets-Verordnungen, der Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen, des Hamburgischen Naturschutzgesetzes und nach dem Landeswaldgesetz.

  1. An welche Stelle können sich Bürger wenden, wenn sie

a) Fragen zur Zulässigkeit des Reitens auf einem bestimmten Weg haben,

Bezirksamt Wandsbek:

Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, soweit es sich um eine Fläche des Bezirksamtes handelt.

Bei Naturschutzgebieten je nach Zuständigkeit an das Fachamt Management des öffentlichen Raumes oder die BUKEA.

Bei privaten Flächen an den jeweiligen Eigentümer.

b) eine fehlende oder unklare Beschilderung feststellen,

Bezirksamt Wandsbek:

Meldungen zu Beschilderungen im öffentlichen Raum können über den Melde-Michel erfolgen.

c) Mängel am Zustand oder an der Verkehrssicherheit eines Reitweges melden möchten?

Bezirksamt Wandsbek:

Bei Flächen des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes: Per Mail an mr@wandsbek.hamburg.de bzw. grundsätzlich auch über den Melde-Michel. Im Übrigen an den jeweiligen Eigentümer der Fläche.

  1. Sind die ausgewiesenen bzw. für das Reiten freigegebenen Wege digital als Geodaten erfasst?

Bezirksamt Wandsbek:

Nein, digitale Geodaten sind nicht vorhanden.

a) Wenn ja, von welcher Stelle werden diese Daten geführt?

b) Sind diese Daten öffentlich zugänglich? Wenn ja, wo?

c) Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:

Eine Digitalisierung wurde bisher nicht veranlasst.

  1. Welche Behörden, Dienststellen oder sonstigen Stellen sind für die Planung, Ausweisung, Beschilderung, Unterhaltung, Kontrolle und Verkehrssicherung der Reitwege im Bezirk Wandsbek jeweils zuständig? Bitte die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten darstellen.

Bezirksamt Wandsbek:

Grundsätzlich sind die jeweiligen Eigentümer der Flächen zuständig.

Bezirkliche öffentliche Straßen und Wege: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abteilung Straßen.

Öffentliche Grünanlagen und bezirkliche Naturschutzgebiete: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abteilung Stadtgrün, Naturschutz, Wasser.

Groß-Naturschutzgebiete: BUKEA

Waldflächen: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abteilung Forst

  1. Welche Reitwege im Bezirk Wandsbek befinden sich

a) auf Flächen in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Wandsbek,

b) auf sonstigen Flächen der Freien und Hansestadt Hamburg,

c) auf Waldflächen,

d) innerhalb von Naturschutzgebieten,

e) auf privaten Flächen?

Bezirksamt Wandsbek:

Eine Zuordnung der erfassten Reitwege gemäß Reitwegekonzept von 2011 zu den unter Buchstaben a bis e genannten Flächen liegt nicht vor.

Dies müsste im Rahmen einer Bestandsaufnahme vorgenommen werden.

  1. Welche Stelle ist bei den unter Frage 8 genannten Reitwegen jeweils für die Beseitigung von Mängeln zuständig?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 7.

  1. Welche Wege sind im Bereich des Raakmoors und des Hummelsees für das Reiten ausgewiesen bzw. freigegeben? Bitte den Verlauf möglichst konkret darstellen und nach Möglichkeit eine Karte beifügen.

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe zu Fragen 3 und 6, eine Karte über die zugelassenen Reitwege existiert nicht.

  1. Welche Stellen sind für die Ausweisung, Beschilderung, Unterhaltung und Verkehrssicherung der unter Frage 10 genannten Wege jeweils zuständig?

Bezirksamt Wandsbek:

Soweit die Flächen am Hummelsee im Eigentum und in der Unterhaltung des Bezirks liegen, ist das Bezirksamt Wandsbek entsprechend der Aufteilung zu Frage 7. zuständig. Im Naturschutzgebiet Raakmoor liegt die Zuständigkeit beim Bezirksamt Hamburg Nord.

  1. Wie und durch welche Beschilderung wird vor Ort kenntlich gemacht, welche Wege im Bereich Raakmoor und Hummelsee für das Reiten freigegeben sind?

Bezirksamt Wandsbek:

Am Hummelsee machen einzelne Schilder und Markierungen Reitwege kenntlich. Für das Raakmoor ist das Bezirksamt Hamburg-Nord zuständig.

  1. In welchen Abständen werden die Beschilderung, der Zustand und die Verkehrssicherheit der ausgewiesenen Reitwege im Bezirk Wandsbek kontrolliert und welche Stelle ist hierfür jeweils zuständig?

Bezirksamt Wandsbek:

Ein gesondertes Kontrollsystem für Reitwege besteht nicht, die Kontrolle erfolgt entsprechend der zu Frage 7 dargestellten Zuständigkeiten im Rahmen der bei den jeweiligen Dienststellen üblichen Begehungen oder aus besonderem Anlass.

  1. Wann wurden die Reitwege im Bereich Raakmoor und Hummelsee zuletzt hinsichtlich Beschilderung, Wegezustand und Verkehrssicherheit kontrolliert und welche Mängel wurden dabei festgestellt?

Bezirksamt Wandsbek:

Im Bereich Hummelsee wurden die Wege zuletzt im Frühjahr 2026 kontrolliert. Die Überprüfung der Wege hat keine Mängel ergeben – die Wege sind als verkehrssicher eingeschätzt

Für das Raakmoor ist das Bezirksamt Hamburg-Nord zuständig.

  1. Nach welchen Standards bzw. Kriterien werden Reitwege im Bezirk Wandsbek hinsichtlich Breite, Untergrund, Beschilderung und Verkehrssicherheit angelegt und unterhalten? Gelten hierbei unterschiedliche Anforderungen für Wege in Grünanlagen, Waldflächen und Naturschutzgebieten? Wenn ja, welche?

Bezirksamt Wandsbek:

Der Ausbau, die Unterhaltung und Verkehrssicherheit richten sich nach dem Umfeld der Wege. Die Anforderungen an die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit von Wegen, auch Reitwegen, ist in Naturschutzgebieten und Waldflächengrundsätzlich geringer als in Grünanlagen.

  1. Welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Reitwegekonzeptes wurden seit dem Beschluss der Bezirksversammlung aus dem Jahr 2018 umgesetzt? Bitte die einzelnen Maßnahmen einschließlich Zeitpunkt, Ort und Kosten aufführen.

Bezirksamt Wandsbek:

Keine.

  1. Welche Planungs-, Prüfungs- oder sonstigen Arbeitsschritte wurden seit der Aufnahme des Reitwegekonzeptes in das Arbeitsprogramm im Jahr 2019 durchgeführt?

Bezirksamt Wandsbek:

Keine.

  1. Welche finanziellen Mittel wären nach aktuellem Stand erforderlich, um mit der Planung und schrittweisen Umsetzung des Reitwegekonzeptes zu beginnen? Wie setzen sich diese voraussichtlichen Kosten zusammen?

Bezirksamt Wandsbek:

Eine pauschalierte Aussage ist aufgrund der unterschiedlichen örtlichen Bedingungen nicht möglich. Es müssten zunächst einzelne Planungen aufgenommen werden, um eine grobe Kostenschätzung abgeben zu können.

  1. Welche Möglichkeiten zur Finanzierung der Planung und Umsetzung des Reitwegekonzeptes wurden seit 2019 geprüft bzw. beantragt? Bitte jeweils Finanzierungsquelle, Zeitpunkt und Ergebnis angeben.

Bezirksamt Wandsbek:

Keine

  1. Aus welchen Gründen ist die Finanzierung des Reitwegekonzeptes laut Arbeitsprogramm Stadtgrün 2026 derzeit nicht gesichert?

Bezirksamt Wandsbek:

Da das Projekt nicht für die Umsetzung priorisiert wurde, ist eine prophylaktische Finanzierung nicht vorgesehen worden.

  1. Ist vorgesehen, dass inzwischen aus dem Jahr 2011 stammende Reitwegekonzept vor einer weiteren Umsetzung fachlich zu überprüfen bzw. zu aktualisieren?

Bezirksamt Wandsbek:

Nein.

a) Wenn ja, wann und unter Beteiligung welcher Behörden, Interessenvertretungen und sonstigen Stellen?

b) Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:

Das Projekt wurde nicht zur unmittelbaren Umsetzung im Arbeitsprogramm Stadtgrün priorisiert, somit sind keine freien Personalkapazitäten zu Umsetzung vorhanden.

Anhänge

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Lokalisation Beta
Raakmoor Treudelberg Iland Höltigbaum Duvenstedter Brook Wohldorfer Wald Hainesch-Iland

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Themen Beta

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