Parksituation Claudiusstraße Eingabe
Die folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Wandsbek vor:
Sehr geehrte Damen und Herren, im Frühjahr 2025 wurde im oberen Straßenabschnitt der Claudiusstraße (nördl. der neuen S4 Strecke) bis zur Jüthornstraße eine Tempo 30-Zone eingerichtet. Welche verkehrsrechtlichen Veränderungen damit einhergehen, nämlich dass das Parken auf den bislang vorgesehenen, extra eingerichteten Parkstreifen untersagt ist, war den Bewohnern dieses Straßenabschnitts nicht bewusst. Besonders unangenehm und wenig nachvollziehbar war für die Anwohner, dass sie mit dem Höchsbetrag von 55,-€ der Ordnungsstrafe belegt wurden. Eine kurze Information vor Inkrafttreten der Veränderung in den Briefkästen wäre bewohnerfreundlich gewesen. Darüber hinaus fiel uns Bewohnern auf, dass im unteren Teil der Claudiusstraße (unterhalb der Bahnlinie bis Bärenallee ebenfalls eine 30-Zone besteht und dort die Fahrzeuge auf den Seitenstreifen parken dürfen, so wie ehemals im oberen Teil der Claudiusstraße. Uns Einwohner interessiert, welche Unterschiede bzw. verkehrsrechtlichen Begründungen bestehen seitens der Parkmöglichkeiten im unteren und oberen Teil der Claudiusstraße bei gleicher Straßenbreite. In Erwartung einer möglichst zeitnahen Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
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