Verkehrssituation in der Claudiusstraße (bez. Drs. 21-4801) Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2022 (Drs. 21-5061)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Deutsche Bahn wird gebeten, zu der Eingabe Drucksache Nr. 21-4801 hinsichtlich der DB bezogenen Punkte Stellung zu nehmen.
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung des Polizeikommissariats (PK) 37 wie folgt Stellung:
Die Claudiusstraße befindet sich inmitten des Kerngebiets Wandsbek und ist aufgrund ihrer Funktionalität sowie aufgrund des Bauvorhabens „S4“ der Deutschen Bundesbahn in drei Abschnitten zu betrachten.
Der Abschnitt südlich der Jüthornstraße wird nicht betrachtet, da er nicht Gegenstand der Eingabe ist.
Claudiusstraße zwischen Schloßstraße und Bärenallee
Es handelt sich hierbei um ein kurzes Teilstück, welches in einspuriger Verkehrsführung je Fahrtrichtung über die Bärenallee die Verbindung zwischen Wandsbek und Hamm und umgekehrt sicherstellt. Insbesondere von Wandsbek nach Hamm gibt es im Verlauf der Wandsbeker Marktstraße bzw. Wandsbeker Chaussee keine Möglichkeit des Linksabbiegens in angemessener Entfernung, so dass dieser Teil der Claudiusstraße als unerlässliches verbindendes Element zwischen mehreren Stadtteilen zu sehen ist. Über die Bärenallee wird die Hammer Straße erschlossen und somit ebenfalls eine Verbindung zum Horner Kreisel/ BAB hergestellt. Dieses Teilstück ist daher auch eine Bezirksstraße mit gesamtstädtischer Bedeutung.
In der Claudiusstraße gilt 50 km/ h. In der Bärenallee ist im Vorgriff auf weitere Änderungen bereits jetzt 30 km/ h auf kompletter Länge eingerichtet. Rad Fahrende bewegen sich jeweils im Mischverkehr, da insbesondere in der Claudiusstraße die Gehwege beidseitig untermaßig sind. Aufgrund der Buslinie ist hier Parken nicht erlaubt.
Derzeit ist die Claudiusstraße in diesem Bereich vorfahrtberechtigt. Es ist zeitnah (vermutlich noch vor Abschluss der Bauarbeiten im Zusammenhang mit der S4) die Änderung dieser Vorfahrtregelung zugunsten einer abknickenden Vorfahrt in/ aus Richtung Bärenallee (Vz. 306 i. v. M. 1002-139) geplant. Dies wird die Bedeutung dieses Teils der Claudiusstraße untermauern, gleichzeitig jedoch zu einer Geschwindigkeitsreduzierung in der Claudiusstraße zwischen Bärenallee und Bahnübergang führen.
Es gibt keine Tragfähigkeitsbeschränkungen, die die Nutzung der Claudiusstraße durch Fahrzeuge mit einem zGG von mehr als 7,5 t. verbieten. Vielmehr ist die Claudiusstraße auch für LKW befahrbar. Zwischen Schloßstraße und Bärenallee verkehrt zudem eine Buslinie.
Claudiusstraße zwischen Bärenallee und Bahnlinie
Die Claudiustraße dient hier als Verbindung zur Rantzaustraße (diese wird aktuell zu einer Fahrradstraße umgebaut, Parkstände werden hier neu geordnet) und über die Rantzaustraße als eine mögliche Zufahrt zum Schloßgarten. Bereits jetzt gilt an der Einmündung Rantzaustraße eine erhöhte Sorgfaltspflicht gegenüber Fahrzeug Führenden in der Rantzaustraße, was ein schnelles Heranfahren per se verbietet. Im Schloßgarten befinden sich diverse Arztpraxen (auch Notfallmedizin), die auf direktem Weg von der Schloßstraße aus nicht erreichbar sind, denn der Schloßgarten ist eine sog. „unechte“ Einbahnstraße - die Einfahrt in den Schloßgarten ist aus Richtung Schloßstraße verboten Die Claudiusstraße ist einstreifig pro Fahrtrichtung, die Gehwege sind untermaßig. Rad Fahrende fahren im Mischverkehr auf der Fahrbahn. Es ist beidseitig das Parken auf dem Gehweg durch VZ 315 angeordnet. Nach Änderung der Vorfahrtregelung ist hier die Überplanung der Parkstände angestrebt (halbachsiges Gehwegparken zugunsten eines breiteren Gehwegs, Verringerung des Fahrbahn-Querschnitts, 30 km/h). Der Zeitpunkt ist nicht bekannt. Derzeit werden die Parkstände sowohl durch Anwohner, als auch durch Kunden anliegender Geschäfte und Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel frequentiert, jedoch ist dies nicht zu beanstanden, da es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt.
Der Bahnübergang ist gemäß Baufortschritt „S4“ mittlerweile dauerhaft geschlossen, so dass der Durchgangsverkehr in Richtung Jüthornstraße unterbrochen ist.
Claudiusstraße zwischen Bahnlinie und Jüthornstraße
Auch in diesem Abschnitt findet aufgrund des dauerhaft geschlossenen Bahnübergangs kein Durchgangsverkehr mehr statt.
Auf die Claudiusstraße münden diverse nachrangige Straßen, die zwar eine geografische, aber aufgrund der Bauweise des Tunnels Hammer Straße keine verkehrliche Verbindung für ortsunkundige Fahrzeug Führende darstellen. Daher wird das Verkehrsaufkommen sowohl in diesen Straßen als auch in der Claudiusstraße selbst als niedrig bewertet. Darüber hinaus ist die Querung der Bahnlinie für zu Fuß Gehende nicht mehr möglich, so dass in Absprache mit dem HVV zeitnah zumindest provisorisch eine Bushaltestelle in der Jüthornstraße/ Claudiusstraße eingerichtet wird, die es insbesondere Senioren, aber auch allen anderen nicht motorisierten Verkehrsteilnehmenden ermöglicht, bequem zum Wandsbek Markt zu gelangen. Eine Anordnung hierfür liegt bereits vor, die Umsetzung folgt in Kürze.
Pendlerfahrzeuge sind hier nicht anzutreffen. In den dafür vorgesehenen Bereichen (angeordnetes Gehwegparken) finden sich nur wenige Wohnmobile und Car- Sharing-Fahrzeuge.
Ob die Claudiusstraße für Anlieferungen oder durch Baufahrzeuge der DB in der Vergangenheit ungenehmigt dauerhaft gesperrt wurde, kann nicht gesagt werden. Eine Beschwerdelage diesbezüglich liegt dem PK 37 nicht vor.
Wohnmobile und Car-Sharing-Fahrzeuge sind in der gesamten Claudiusstraße nicht überproportional anzutreffen. Ob ein Fahrzeug zu Werbezwecken abgestellt wurde oder nur länger nicht gemietet wurde, ist schwer erkennbar. Die Claudiusstraße ist aufgrund fehlenden Durchgangsverkehrs jedoch insgesamt eher nicht als Terrain für Werbung geeignet.
Das Parken ist in der Claudiusstraße durch VZ 315 (Parken auf Gehwegen) angeordnet. Gemäß der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 zu VZ 315 Straßenverkehrs-Ordnung darf hier auf Gehwegen mit Fahrzeugen über 2,8 t nicht geparkt werden.
Die Claudiusstraße ist dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet und ist somit für alle Verkehrsarten uneingeschränkt nutzbar. Tragfähigkeitsbeschränkungen liegen nicht vor. Es findet Busverkehr statt, die ansässigen Arzt- und Notfallpraxen müssen für jedermann zugänglich bleiben. Eine Beschränkung auf Anwohner oder ein Ausschluss von einzelnen Verkehrsarten bedürfte einer straßenrechtlichen Teileinziehung. Eine rechtliche Grundlage für den Ausschluss bestimmter Verkehrsarten liegt nicht vor.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n