21-6439.1

Ordnung des ruhenden Verkehrs in der Lasbeker Straße Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 02.02.2023 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.15

Sachverhalt

 

-          Der Regionalausschuss Rahlstedt hat in seiner Sitzung am 25.01.2023 über den interfraktionellen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen (vgl. Drs. 21-6439) beraten und ihn einstimmig in der vorgelegten Fassung beschlossen bei Enthaltung der AfD-Fraktion.

 

Bei der Lasbeker Straße handelt es sich um eine Bezirksstraße zwischen Bargteheider Straße und Fehsenfeldtstraße in Oldenfelde, sie befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Tagsüber herrscht in der Lasbeker Straße ein hoher Parkdruck. Dies führt dazu, dass im Begegnungsfall Fahrzeuge auf den südlichen Gehweg ausweichen, hiervon zeugen auch deutliche Reifenspuren und Schlaglöcher auf dem Gehweg. Mitunter wird auch ungeniert auf dem südlichen Gehweg geparkt und so Fußgängerinnen und Fußgängern der Weg versperrt. Radfahrerinnen und Radfahrer in Richtung Fehsenfeldtstraße werden von entgegenkommenden Fahrzeugen bedrängt, Platz zu machen, auch wenn das Hindernis (parkende Fahrzeuge) auf der Seite letzterer ist. Sie weichen dann ebenfalls unerlaubterweise auf den Gehweg aus, was angesichts des schadhaften Bordsteins nicht ohne Gefahr ist. Ziel muss es sein, den ruhenden Verkehr in der Lasbeker Straße so zu ordnen, dass alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die Straße gut nutzen können. Hierfür sind insbesondere ausreichende Begegnungsflächen vorzusehen, die es dem Fahrzeugverkehr ermöglichen, im Begegnungsfall auf der Fahrbahn ausweichen zu können.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

Das Bezirksamt und die zuständige Behörde werden gebeten zu prüfen, wie der ruhende Verkehr in der Lasbeker Straße sinnvoll so neu geordnet werden kann, dass alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die Straße wieder gut nutzen können, und die erforderlichen Schritte hierfür zu ergreifen. Insbesondere sollten hierbei trotz der Tempo-30-Zone wechselseitig markierte Parkstände in Verbindung mit einer Haltverbotszone (Beispiel Boytinstraße) in Erwägung gezogen werden.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

keine Anlage/n   

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.