Schutz der Gehwege in der Lasbeker Straße Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt
Bei der Lasbeker Straße handelt es sich um eine Bezirksstraße zwischen Bargteheider Straße und Fehsenfeldtstraße in Oldenfelde, sie befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Tagsüber herrscht in der Lasbeker Straße ein hoher Parkdruck. Dies führt dazu, dass im Begegnungsfall Fahrzeuge auf den südlichen Gehweg ausweichen, hiervon zeugen auch deutliche Reifenspuren und Schlaglöcher auf dem Gehweg. Mitunter wird auch ungeniert auf dem südlichen Gehweg geparkt und so Fußgängerinnen und Fußgängern der Weg versperrt. Radfahrerinnen und Radfahrer in Richtung Fehsenfeldtstraße werden von entgegenkommenden Fahrzeugen bedrängt, Platz zu machen, auch wenn das Hindernis (parkende Fahrzeuge) auf der Seite letzterer ist. Sie weichen dann ebenfalls unerlaubterweise auf den Gehweg aus, was angesichts des schadhaften Bordsteins nicht ohne Gefahr ist. Eine Ordnung des ruhenden Verkehrs, wie vom Regionalausschuss angeregt (Drs. 21-6439.1), hat die Polizei abgelehnt. Das Problem, dass der südliche Gehweg unerlaubt von Autos befahren und so beschädigt wird, ist weiterhin vorhanden.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie die Gehwege in der Lasbeker Straße, insbesondere der auf der Südseite, durch geeignete Maßnahmen (z.B. Eichenspaltpfähle oder Eisenbügel) vor unbefugtem Befahren durch Autos gesichert werden können, zum Schutz der Fußgänger und um den hohen Unterhaltungsaufwand zu reduzieren.
keine Anlage/n