21-1536

Verkehrssituation im Radenwisch (Schnelsen)

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

13.11.2020

Lfd. Nr. 46 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Klaus Krüger, Benjamin Schwanke und Burkhardt Müller-Sönksen (FDP-Fraktion)

 

Verkehrssituation im Radenwisch (Schnelsen)

 

Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariates (PK) 24 nimmt wie folgt Stellung:

 

 

 

Vorbemerkung:

Die Straße Radenwisch ist in ihrer Ausgestaltung und Beschaffenheit als klassische Wohnstraße zu bezeichnen. Die Straße ist 530 Meter lang und verbindet die Straßen Oldesloer Straße und Großer Ring. Die Fahrbahnbreite liegt bei 6 Metern und die Fahrbahn wird auf beiden Seiten durch Gehwege begrenzt. Das Parken ist grundsätzlich erlaubt. Von der Hausnummer 41 bis zur Oldesloer Straße besteht eine Einbahnstraßenregelung (Richtung Süden). Zwischen der Hausnummer 41 und Großer Ring ist Gegenverkehr möglich. Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h im Rahmen einer Zonenregelung begrenzt. Zur Verdeutlichung sind Bilder angehängt.

Die Auskunft von Anwohnern, dass es dort häufig zu Totalblockaden komme, kann nicht bestätigt werden. Bisher sind keine entsprechenden Einsätze am PK 24 bekannt geworden.

Auch gab es bisher keine Beschwerden der Feuerwehr oder der Stadtreinigung über entsprechende Sachverhalte.

Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass in Einzelfällen wie auch in vielen anderen vergleichbaren Straßen in Hamburg, Parkverstöße begangen werden.

 

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

Sachverhalt:

Unter anderem am 23.09.2020, 08:45 Uhr, hat sich der Wagen der Stadtreinigung ca. 1 ½ Stunden im Radenwisch Höhe der Hausnummer 41 festgefahren. Der Vorgang ist polizeilich aufgenommen worden. Auf dem Radenwisch wurde beidseitig geparkt und die Polizei hat dann erst nach einer durchgeführten Halteranfrage einen Pkw-Nutzer aus der Nachbarschaft ausfindet gemacht, der dann seinen Wagen – legal abgestellt – die Durchfahrt jedenfalls für größere Fahrzeuge, z.B. auch für  Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge vollständig blockiert hat. Nach Auskunft von Anwohnern kommt es an dieser und anderen Stellen im Radenwisch gerade morgens zur „rush hour“ häufiger zu Totalblockaden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

  1. Ist der Polizei bzw. zuständigen Polizeikommissariat dieser Umstand bekannt?

 

Es ist richtig, dass eine FuStw-Besatzung des PK 24 am 23.09.2020 im Rahmen eines Einsatzes „Verkehrsbehinderung“ im Radenwisch tätig geworden ist.

Offensichtlich ist es dort durch zwei parallel parkende Fahrzeuge zu einer Verengung der Fahrbahn gekommen.

 

  1. Ist das schon häufiger vorgekommen?
  1. Gab es schon schriftliche Beschwerden?
  2. Wurden diese von der Polizei protokolliert?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Welche Handlungsvarianten sieht der Senat, diesen Missstand zu beseitigen?
  1. Einbahnstraßenregelung (ggf. temporär, z.B. MO-FR 6-10 Uhr)
  2. Halte- bzw. Parkverbote auf einer Straßenseite? (ggf. temporär, z.B. MO-FR 6-10 Uhr)
  3. Verbreiterung der Straße
  4. Weitere Ideen / Vorschläge?

 

Vor dem Hintergrund, dass nach § 45 StVO Verkehrszeichen nur dort anzuordnen sind wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist und insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden dürfen, wenn aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt, werden die in der Anfrage angeregten einschränkenden Maßnahmen vom PK 24 nicht befürwortet - auch nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit.

 

Das PK 24 wird im Rahmen der Prioritätensetzung und des vorhandenen Personals die Verkehrssituation im Radenwisch beobachten.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

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