Fahrbahndeckenprogramm Stargarder Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.06.2022 (Drs. 21-5452.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Polizei/Straßenverkehrsbehörde wird gebeten,
a. zu prüfen, ob im unteren Bereich der Stargarder Straße, etwa zwischen Oldenfelder Bürgerpark und Berner Heerweg, ein absolutes Halteverbot ( ggf. beschränkt auf LKWs) anzuordnen ist, um das Abstellen von LKWs an dieser Stelle zu unterbinden.
b. an geeigneter Stelle in der Stargarder Straße Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrszählungen mit dem Verkehrsstatistikgerät durchzuführen und dem Regionalausschuss über die Ergebnisse zu berichten.
PK 382, als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde, nimmt zu der o.a. Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:
Zu Punkt a:
Bei der Stargarder Straße handelt es sich um eine Straße des öffentlichen Verkehrs. Sie befindet sich im Stadtteil Rahlstedt und verbindet die Straße Bekassinenau mit dem Berner Heerweg, liegt in einer Tempo-30-Zone und somit in einem Bereich in dem nach Vorgabe des Senats so wenig Verkehrszeichen (VZ) wie möglich aufgestellt werden sollen. Die Fahrbahnbreite ist im Abschnitt zwischen Berner Heerweg bis zur Straße Am Knill mit ca. 7m deutlich breiter als im übrigen Teil mit ca. 5,50m. Innerhalb von Tempo-30-Zonen ist das Parken am rechten Fahrbahnrand grundsätzlich erlaubt, soweit eine Restfahrbahnbreite von 3m eingehalten wird. Dies soll u.a. der Verkehrsberuhigung dienen und dem Fahrzeugführer die Tempo-30-Zone bereits beim Befahren deutlich machen. Eine Anordnung des VZ 283 zwischen den Straßen Am Knill und dem Berner Heerweg würde, erfahrungsgemäß, eher ;zu einer Erhöhung des Geschwindigkeitsniveaus führen. Eine Auswertung der Verkehrsunfallzahlen mittels der elektronischen Unfallsteckkarte (EUSKA) der letzten drei Jahre ergab für den in Rede stehenden Bereich keine Auffälligkeiten und somit keinen Unfallschwerpunkt Im Bereich zwischen den Straßen Am Knill und dem Berner Heerweg ereigneten sich drei Unfälle. Diese gliedern sich in einen Auffahrunfall und zwei Unfälle des ruhenden Verkehrs. In einem Fall fuhr ein Radfahrer aus Unachtsamkeit auf einen parkenden Lastkraftwagen auf.
Somit ist aus Sicht des PK 38 ein Eingreifen in den ruhenden Verkehr und damit die Anordnung eines VZ 283 nicht erforderlich und rechtlich auch nicht möglich, da die Voraussetzungen des § 45 (9) StVO nicht erfüllt sind.
Zu Punkt b:
Das PK 38 führte in der Zeit vom 25.07.2022 -01.08.2022 eine Geschwindigkeitsmessung mittels des Verkehrsstatistikgerätes (VSG) in der Stargarder Straße, Höhe Hausnummer 69, durch. Das Tempolimit beträgt im in Rede stehenden Bereich 30 km/h. Im Ergebnis lag die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit Fahrtrichtung Berner Heerweg bei 43 km/h und Fahrtrichtung Am Knill bei 41 km/h. Die durchschnittliche Geschwindigkeit liegt somit auf einem, für eine Tempo-30-Zone erhöhtem Niveau, was seitens des PK 38 weiterhin überwacht und beobachtet wird. Insgesamt befuhren die Stargarder Straße ca. 7000-10000 Kraftfahrzeuge wobei die Fahrtrichtung in das Wohngebiet stärker belastet ist.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n