Öffentliche Veranstaltung zur finalen Planung Instandsetzung Walddörfer Straße Teil 2 Kleine Anfrage vom 05.05.2023
Aus den Antworten zur Drs. 21-6949 ergeben sich neue Fragen.
Deshalb fragen wir die Bezirksverwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 16.05.2023
Bezirksamt Wandsbek:
Die Frist für die Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange beträgt regelhaft 4 Wochen. Sollte die gegebene Frist nicht ausreichen, kann von den Trägern öffentlicher Belange eine Fristverlängerung beantragt werden. Die Fristen der letzten drei bezirklichen Straßenbaumaß-nahmen lauteten:
- Am Stadtrand 15.02.2023 - 15.03.2023
- Wagnerstraße 02.12.2022 - 09.01.2023
- Heidstücken 04.10.2022 - 11.11.2022
Bezirksamt Wandsbek:
Die abgestimmte Entwurfsplanung liegt nach der 1. Verschickung und der Einarbeitung aller Stellungnahmen der Träger der öffentlichen Belange vor. Nach diesem Schritt soll eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt können noch alle Themen und Wünsche eingebracht werden, da die Planungsphase noch nicht abgestimmt ist. Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt die Beteiligung der politischen Gremien und im Anschluss die Schlussverschickung. Mit Abschluss der Schlussverschickung gilt die Planung als genehmigt und der Bezirk hat das Baurecht erworben.
keine Anlage/n
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