21-8313

Bebauungsplan Tonndorf 35 Kleine Anfrage vom 22.01.2024

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Die Anwohner bzw. Betroffenen des sich in Planung befindenden Bebauungsplans Tonndorf 35 beklagen sich derweil über eine noch immer nicht stattgefundene Beteiligung.

Vergleichbare Fälle haben in der nahen Vergangenheit immer wieder zu Unmut bzw. geringer Akzeptanz der final seitens der Behörde bestimmten Verkehrsplanungen geführt. In der Folge ergaben sich Änderungen im Arbeitsablauf, welche eine frühzeitige Einbindung garantieren. Für Bebauungspläne gilt dieses Verfahren leider noch nicht äquivalent.

 

Dies vorausgeschickt fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wann und wo werden die Pläne zum Bebauungsplan Tonndorf 35 öffentlich ausgelegt?

 

  1. Unter welchen Voraussetzungen erhalten betroffene Bürger Zugang zu den Unterlagen?

 

  1. Welche Möglichkeiten erhalten betroffene Bürger, zu den ausgelegten Plänen Einwände vorzubringen? In welcher Form können die Bürger Einwände vorbringen (schriftlich, mündlich, digital, telefonisch)? Welche Form der Einbringung von Einwänden ist nicht vorgesehen?

 

 

 

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