22-4473.1

Öffentliche Toilette im Eichtalpark: Ist die geplante Lösung für Parkbesucher und Restaurantbetreiber geeignet? Auskunftsersuchen vom 30.09.2026

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 12.11.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.5

Sachverhalt

Bei möglichen Betreibern des Restaurants „Zum Eichtalpark“ bestehen Bedenken gegen die geplante öffentliche Nutzung der Toiletten im Gebäude der Gastwirtschaft. Nach dem vorliegenden Grundriss sollen Parkbesucher die Toiletten über einen Eingang auf der Gartenseite erreichen. Von dort führt der Weg durch den Gastraum zu den Toiletten.

Der öffentliche Durchgang könnte die Bewirtung und den Aufenthalt der Restaurantgäste beeinträchtigen und zusätzlichen Reinigungsaufwand verursachen. Zugleich ist die Lösung für Parkbesucher wenig einladend: Wer lediglich eine Toilette aufsuchen möchte, muss durch einen bewirtschafteten Gastraum gehen. Laut der Antwort auf das Auskunftsersuchen Drs. 22-4083.1 soll die Toilette zudem nur während der Öffnungszeiten des Restaurants zugänglich und ihre Nutzung in der Regel kostenpflichtig sein. Ob damit eine verlässliche Toilettenversorgung im Eichtalpark gewährleistet ist, bleibt offen.

Die Bauarbeiten sind noch nicht so weit fortgeschritten, dass Änderungen an der geplanten Lösung von vornherein ausgeschlossen erscheinen. Nach der Antwort auf Drs. 22-4083.1 stehen insbesondere noch umfangreiche Arbeiten im Innenausbau aus.

Die Bezirksversammlung hat sich zudem bereits mit einer öffentlich zugänglichen Toilette im benachbarten Betriebsgebäude des Eichtalparks befasst. Es sollte deshalb jetzt geklärt werden, ob der Zugang im Restaurant anders gestaltet oder im Betriebsgebäude eine vom Restaurant unabhängige Lösung geschaffen werden kann.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 01.10.2026

Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) antwortet wie folgt: 23.10.2026

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet wie folgt: 02.11.2026

Vorbemerkung der Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Das Restaurant „Zum Eichtalpark“ ist aufgrund seiner Historie und seiner besonderen Lage im Eichtalpark für den Bezirk Wandsbek ein wichtiger Ort, der mit einer Gastronomie auch für nachbarschaftliche Begegnungen einen hohen Stellenwert hat. Daher wird die umfassende Sanierung und die langfristige Sicherung des historischen Gebäudes sowie das Verfahren zur Neuverpachtung mit großem Engagement vorangetrieben. Der Bau befindet sich in einem fortgeschrittenen Rohbau- und Sanierungsstadium. Die SpriG arbeitet intensiv daran, die Sanierungsphase zum Abschluss zu bringen. Ursprünglich war die Eröffnung für das Frühjahr 2026 geplant. Die Fertigstellung wird derzeit – unter Vorbehalt weiterer Risiken aus der Bestandssanierung – für Januar 2027 avisiert. Die Wiedereröffnung eines gastronomischen Angebots kann etwa zwei Monate nach Fertigstellung erfolgen. Im gleichen Zuge wird auch die Toilettenanlage für die Parkbesucherinnen und Parkbesucher geöffnet werden können. Im Übrigen siehe Drs. 23/1943 und Drs. 23/4000.

Vorbemerkung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):

Die fachliche Stellungnahme der BUKEA aus Drucksache 22-1614 (Drucksache) zum Betriebsgebäude im Eichtalpark in bezirklicher Zuständigkeit gilt weiterhin: Mit einer öffentlich zugänglichen Toilette im Objekt „Restaurant zum Eichtalpark“ wird der Eichtalpark aus Sicht der BUKEA künftig angemessen versorgt sein.

Darüber hinaus wird auch mittelfristig keine öffentliche Toilettenanlage im Eichtalpark durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) realisierbar sein aufgrund der notwendigen ergänzenden Bedarfsbegründung, der Standortbewertung und der begrenzten Haushaltsmittel.

  1. Wie bewertet die Fachbehörde den vorgesehenen Zugang für Parkbesucher von der Gartenseite durch den Gastraum zu den Toiletten – sowohl mit Blick auf den Restaurantbetrieb als auch auf die Nutzbarkeit der Toiletten für Parkbesucher?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Grundsätzlich wäre eine vom Restaurant unabhängige Erreichbarkeit der öffentlichen Toiletten wünschenswert. Vor dem Hintergrund der baulichen Rahmenbedingungen ist dies jedoch die derzeit einzig umsetzbare Lösung, um Parkbesucherinnen und Parkbesuchern öffentliche Toiletten anbieten zu können.

  1. Wurden die Auswirkungen des öffentlichen Durchgangs auf die Bewirtung, die Aufenthaltsqualität der Restaurantgäste und den Reinigungsaufwand geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Die unterschiedlichen Nutzungsinteressen wurden bei der Planung berücksichtigt. Dabei stehen insbesondere ein möglichst reibungsloser Restaurantbetrieb, die Aufenthaltsqualität der Gäste sowie die Sicherstellung von Sauberkeit und Hygiene im Fokus. Die konkrete Organisation des Betriebs wird darauf ausgerichtet, diesen Anforderungen angemessen Rechnung zu tragen.

  1. Haben Interessenten im laufenden Interessenbekundungsverfahren Bedenken hinsichtlich der Lage, Erreichbarkeit oder öffentlichen Nutzung der Toiletten geäußert? Wenn ja, welche Bedenken wurden vorgebracht und wie wurde darauf reagiert? Bitte ohne Angaben zu einzelnen Bewerbern antworten.

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Nein.

  1. Welche Pflichten hinsichtlich des öffentlichen Zugangs, der Öffnungszeiten, der Reinigung, der Bereitstellung von Verbrauchsmaterial und der Instandhaltung sollen dem künftigen Betreiber vertraglich auferlegt werden? Welche Regelungen stehen noch nicht fest?
  1. Ist vorgesehen, den mit der öffentlichen Toilettennutzung verbundenen Aufwand bei der Miete oder auf andere Weise finanziell zu berücksichtigen? Wenn ja, wie? Wenn nein, weshalb nicht?
  2. Welche Mindestöffnungszeiten der Toiletten sollen für Parkbesucher sichergestellt werden? Wie soll der Toilettenbedarf außerhalb dieser Zeiten gedeckt werden?
  3. Welche Höhe soll das Nutzungsentgelt voraussichtlich haben, wer legt es fest und wer erhält die Einnahmen?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Bislang ist den Bewerberinnen und Bewerbern nur bekannt, dass sie die sanitären Anlagen zur Verfügung stellen müssen und dafür eine marktübliche Gebühr verlangen können. Weitere Regelungen bestehen noch nicht und werden vertraglich geregelt werden.

Die Miethöhe findet keine Berücksichtigung. Der Material- und Reinigungsaufwand sollte durch die Gebühr für die Nutzung aufgefangen werden. Ansonsten ist die Nutzung durch Parkbesucherinnen und -besucher auch eine Chance, Gäste zu gewinnen und wird daher nicht weiter verrechnet.

Die Öffnungszeiten der Toiletten richten sich nach den Öffnungszeiten des Restaurants. Ziel ist es, ein Konzept mit möglichst umfangreichen Öffnungszeiten zu schaffen.

Im Übrigen siehe Drs. 23/1943 und Drs. 23/4000.

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):

Zur Entgeltregelung öffentlicher Toiletten wird auf die Drs. 21/5143, (siehe Link Drs. 21/5143, dort Ziffer 4.7) verwiesen. Für die seit dem Jahr 2017 u.a. aus der Verwaltung der Sprinkenhof GmbH auf die SRH überführten bezirklichen Kiosk-WC-Lösungen in Hamburg wird die Möglichkeit, ein Nutzungsentgelt in dieser Höhe zu erheben, im Gewerbemietvertrag ausdrücklich vereinbart.

Kiosk-WC sind ein Sammelbegriff insbesondere für Kioske, Eiscafés, Cafés, kleine Gaststätten oder Imbisse, die an Gewerbetreibende vermietet werden. Das Hauptaugenmerk in diesem Mietverhältnis liegt dabei auf der Bereitstellung der öffentlichen Toiletten.

Für die öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen Toilettenanlagen des Restaurants „Zum Eichtalpark“ wäre eine entsprechende Regelung zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.

  1. Ist angesichts des noch ausstehenden Innenausbaus eine Änderung der Planung möglich, durch die Parkbesucher die Toiletten erreichen können, ohne den Gastraum zu durchqueren? Wenn ja, welche Möglichkeiten werden geprüft? Wenn nein, welche baulichen oder anderen Gründe stehen dem entgegen?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Eine grundlegende Änderung der Planung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich, da die erforderlichen Grundleitungen bereits verlegt wurden. Darüber hinaus lassen die baulichen Gegebenheiten vor Ort nur einen begrenzten planerischen Spielraum.

  1. Hat die Verwaltung ihre Bewertung der WC-Lösung im Betriebsgebäude angesichts des nun bekannten Zugangs durch den Gastraum und der Abhängigkeit von den Restaurantöffnungszeiten erneut geprüft?

Bezirksamt Wandsbek:

Nein, hierüber entscheidet die BUKEA in Abstimmung mit dem LIG.

  1. Welche Voraussetzungen müssten für eine Umsetzung erfüllt werden und welche Kosten werden dafür veranschlagt?

Bezirksamt Wandsbek:

Die Fragestellung stellt sich im Moment nicht, da von Seiten der BUKEA entschieden wurde, diese Lösung im Eichtalpark umzusetzen.

  1. Wurde die Stadtreinigung Hamburg vom Bezirksamt zu einer möglichen öffentlichen Toilette im Betriebsgebäude des Eichtalparks angesprochen? Falls ja, kann sich die Stadtreinigung eine Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt bei der Einrichtung und dem Betrieb einer solchen Toilette vorstellen, und unter welchen Voraussetzungen? Falls nein, ist eine entsprechende Abstimmung vorgesehen?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort Frage 10.

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):

Siehe Vorbemerkung. Das Bezirksamt Wandsbek hat bisher noch keinen Kontakt mit der SRH aufgenommen. Grundsätzlich kann sich die SRH eine Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Wandsbek vorstellen. Voraussetzung dafür wäre u.a.:

- Eine Inaugenscheinnahme des Betriebsgebäudes durch die SRH auf Einladung des Bezirksamtes

- Erfüllung der Kriterien einer öffentlichen Toilette, wie z.B. Zugänglichkeit ist gegeben, niedrigschwellige Nutzung ist möglich, Gebäude befindet sich an den Passantenströmen

- Bereitstellung von Betriebsmitteln (z.B. im Rahmen der Übertragung von Haushaltseckwerten an die BUKEA, oder zwischen SRH und Bezirksamt vertraglich vereinbarte Inrechnungstellung)

- Freihaltung von Unterhaltungs- und Investitionskosten

  1. Hält die Verwaltung eine Toilette im Betriebsgebäude oder an einem anderen unabhängig zugänglichen Standort als Alternative oder Ergänzung zur Toilettennutzung im Restaurant für geeignet? Falls nein, welche Gründe sprechen dagegen?

Bezirksamt Wandsbek:

Eine Einschätzung wurde hierzu nicht vorgenommen, da diese Lösung von der BUKEA nicht favorisiert wird.

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12.11.2026
Ö 15.5
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