Bei möglichen Betreibern des Restaurants „Zum Eichtalpark“ bestehen Bedenken gegen die geplante öffentliche Nutzung der Toiletten im Gebäude der Gastwirtschaft. Nach dem vorliegenden Grundriss sollen Parkbesucher die Toiletten über einen Eingang auf der Gartenseite erreichen. Von dort führt der Weg durch den Gastraum zu den Toiletten.
Der öffentliche Durchgang könnte die Bewirtung und den Aufenthalt der Restaurantgäste beeinträchtigen und zusätzlichen Reinigungsaufwand verursachen. Zugleich ist die Lösung für Parkbesucher wenig einladend: Wer lediglich eine Toilette aufsuchen möchte, muss durch einen bewirtschafteten Gastraum gehen. Laut der Antwort auf das Auskunftsersuchen Drs. 22-4083.1 soll die Toilette zudem nur während der Öffnungszeiten des Restaurants zugänglich und ihre Nutzung in der Regel kostenpflichtig sein. Ob damit eine verlässliche Toilettenversorgung im Eichtalpark gewährleistet ist, bleibt offen.
Die Bauarbeiten sind noch nicht so weit fortgeschritten, dass Änderungen an der geplanten Lösung von vornherein ausgeschlossen erscheinen. Nach der Antwort auf Drs. 22-4083.1 stehen insbesondere noch umfangreiche Arbeiten im Innenausbau aus.
Die Bezirksversammlung hat sich zudem bereits mit einer öffentlich zugänglichen Toilette im benachbarten Betriebsgebäude des Eichtalparks befasst. Es sollte deshalb jetzt geklärt werden, ob der Zugang im Restaurant anders gestaltet oder im Betriebsgebäude eine vom Restaurant unabhängige Lösung geschaffen werden kann.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:
- Wie bewertet die Fachbehörde den vorgesehenen Zugang für Parkbesucher von der Gartenseite durch den Gastraum zu den Toiletten – sowohl mit Blick auf den Restaurantbetrieb als auch auf die Nutzbarkeit der Toiletten für Parkbesucher?
- Wurden die Auswirkungen des öffentlichen Durchgangs auf die Bewirtung, die Aufenthaltsqualität der Restaurantgäste und den Reinigungsaufwand geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Haben Interessenten im laufenden Interessenbekundungsverfahren Bedenken hinsichtlich der Lage, Erreichbarkeit oder öffentlichen Nutzung der Toiletten geäußert? Wenn ja, welche Bedenken wurden vorgebracht und wie wurde darauf reagiert? Bitte ohne Angaben zu einzelnen Bewerbern antworten.
- Welche Pflichten hinsichtlich des öffentlichen Zugangs, der Öffnungszeiten, der Reinigung, der Bereitstellung von Verbrauchsmaterial und der Instandhaltung sollen dem künftigen Betreiber vertraglich auferlegt werden? Welche Regelungen stehen noch nicht fest?
- Ist vorgesehen, den mit der öffentlichen Toilettennutzung verbundenen Aufwand bei der Miete oder auf andere Weise finanziell zu berücksichtigen? Wenn ja, wie? Wenn nein, weshalb nicht?
- Welche Mindestöffnungszeiten der Toiletten sollen für Parkbesucher sichergestellt werden? Wie soll der Toilettenbedarf außerhalb dieser Zeiten gedeckt werden?
- Welche Höhe soll das Nutzungsentgelt voraussichtlich haben, wer legt es fest und wer erhält die Einnahmen?
- Ist angesichts des noch ausstehenden Innenausbaus eine Änderung der Planung möglich, durch die Parkbesucher die Toiletten erreichen können, ohne den Gastraum zu durchqueren? Wenn ja, welche Möglichkeiten werden geprüft? Wenn nein, welche baulichen oder anderen Gründe stehen dem entgegen?
- Hat die Verwaltung ihre Bewertung der WC-Lösung im Betriebsgebäude angesichts des nun bekannten Zugangs durch den Gastraum und der Abhängigkeit von den Restaurantöffnungszeiten erneut geprüft?
- Welche Voraussetzungen müssten für eine Umsetzung erfüllt werden und welche Kosten werden dafür veranschlagt?
- Wurde die Stadtreinigung Hamburg vom Bezirksamt zu einer möglichen öffentlichen Toilette im Betriebsgebäude des Eichtalparks angesprochen? Falls ja, kann sich die Stadtreinigung eine Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt bei der Einrichtung und dem Betrieb einer solchen Toilette vorstellen, und unter welchen Voraussetzungen? Falls nein, ist eine entsprechende Abstimmung vorgesehen?
- Hält die Verwaltung eine Toilette im Betriebsgebäude oder an einem anderen unabhängig zugänglichen Standort als Alternative oder Ergänzung zur Toilettennutzung im Restaurant für geeignet? Falls nein, welche Gründe sprechen dagegen?