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Restaurant "Zum Eichtalpark": Sanierung verzögert sich - Kosten weiterhin unklar? Auskunftsersuchen vom 04.08.2026

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Das historische Restaurant „Zum Eichtalpark“ an der Ahrensburger Straße ist seit Ende 2024 geschlossen. Seitdem wird das Gebäude umfassend saniert. Ursprünglich war eine Wiedereröffnung im Frühjahr 2026 vorgesehen.

Aus der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Bürgerschaftsanfrage der CDU Drs. 23/4000 vom 12. Mai 2026 geht hervor, dass sich die Arbeiten jedoch deutlich verzögert haben. Als Grund wurden zusätzliche, erst im Zuge der Sanierungsarbeiten festgestellte Schäden an der historischen Bausubstanz genannt. Die Fertigstellung des Gebäudes wurde zuletzt für Januar 2027 avisiert. Mit der Wiedereröffnung eines gastronomischen Angebots wurde etwa zwei Monate später gerechnet.

Zum damaligen Zeitpunkt konnten die durch die zusätzlichen Schäden und Verzögerungen entstehenden Mehrkosten noch nicht beziffert werden. Gleichzeitig lief weiterhin das Interessenbekundungsverfahren für einen neuen gastronomischen Betreiber. Rund 30 Interessentinnen und Interessenten hatten sich gemeldet, sechs davon hatten nach Angaben des Senats ein schlüssiges Konzept eingereicht. Diese Konzepte befanden sich zum Zeitpunkt der Beantwortung noch in der Prüfung. Ein Mietvertrag war noch nicht abgeschlossen.

Mit der Wiedereröffnung des Restaurants soll zugleich die öffentliche Toilettenanlage für die Besucherinnen und Besucher des Eichtalparks zur Verfügung stehen. Die konkreten Bedingungen und Öffnungszeiten sollten mit dem zukünftigen Betreiber vereinbart werden.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) nimmt wie folgt Stellung: 10.09.2026

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Sanierungsarbeiten am Gebäude des Restaurants „Zum Eichtalpark“?

BFB:
Die Sanierungsarbeiten am Gebäude dauern an. Die Rohbau- und Zimmererarbeiten am rechten Gebäudeteil sind inzwischen größtenteils abgeschlossen. Am linken Gebäudeteil sind die Zimmererarbeiten derzeit zu rund 70 Prozent fertiggestellt.

  1. Welche der im Mai 2026 noch ausstehenden Arbeiten sind inzwischen abgeschlossen worden?

BFB:

Die Rohbauarbeiten durch das Maurerhandwerk sind abgesehen von kleineren Restarbeiten abgeschlossen.

Auf der rechten Gebäudeseite wurde zudem der neue Dachstuhl einschließlich der Weichfaser-Dämmplatten errichtet. Im Obergeschoss des linken, höheren Gebäudeteils konnte die erforderliche Ertüchtigung des historischen Fachwerks abgeschlossen werden.

Darüber hinaus wurden die schadhaften und mit einem gesundheitsschädlichen Holzschutzmittel (PCP) belasteten Sparren des linken, höheren Daches ausgetauscht. Damit konnten weitere wesentliche Arbeiten zur Sicherung und Sanierung der historischen Bausubstanz umgesetzt werden.

  1. Welche wesentlichen Arbeiten stehen derzeit noch aus?

BFB:

Derzeit stehen insbesondere noch die Dachdecker- und Abdichtungsarbeiten sowie umfangreiche Arbeiten im Innenausbau aus. Dazu gehören auch die noch erforderlichen Arbeiten an der technischen Gebäudeausrüstung (TGA).

  1. Sind seit Mai 2026 weitere zuvor nicht bekannte Schäden oder zusätzliche Sanierungsbedarfe festgestellt worden?

Wenn ja, welche?

BFB:

Im weiteren Verlauf der Sanierungsarbeiten wurden zusätzliche erhebliche Schäden an der historischen Bausubstanz festgestellt. Insbesondere ist der Dachstuhl des linken Gebäudeteils zu rund 80 Prozent durch Insekten- und Pilzbefall geschädigt und muss daher erneuert werden.

Darüber hinaus sind die vorhandenen Bestands- bzw. Holzkonstruktionen mit krebserregenden Holzschutzmitteln, insbesondere PCP, belastet. Vor einer erneuten Nutzung müssen diese Bereiche daher entsprechend luft- und staubdicht abgeschottet werden.

Auch bei den Decken über dem Erdgeschoss wurde weiterer Sanierungsbedarf festgestellt. Diese mussten aus statischen Gründen umfangreich ertüchtigt werden.


  1. Wird weiterhin von einer Fertigstellung der Sanierungsarbeiten im Januar 2027 ausgegangen?

Wenn nein, wann wird derzeit mit der Fertigstellung gerechnet und aus welchen Gründen hat sich der Zeitplan erneut verändert?

BFB:

Es zeichnet sich ab, dass sich die Fertigstellung auf das Ende des zweiten Quartals 2027 verschiebt. Grund hierfür ist der entstandene zusätzliche Sanierungsbedarf. Des Weiteren wird durch eine nachträgliche Optimierung in der Gastraumplanung im Obergeschoss ein zusätzlicher Raum entstehen, der u. a. auch für kleinere Gruppen als abgeschlossener Raum genutzt werden kann. Somit wird dem Umfeld wieder ein Raum zur Verfügung stehen, in dem im kleinen Rahmen private Feiern oder Sitzungen stattfinden können.

  1. Wird weiterhin von einer Wiedereröffnung des gastronomischen Betriebs etwa zwei Monate nach Fertigstellung und damit voraussichtlich im März 2027 ausgegangen?

Wenn nein, wann wird derzeit mit der Wiedereröffnung gerechnet?

BFB:

Die Wiedereröffnung verschiebt sich entsprechend in den Übergang zweites/drittes Quartal 2027.

  1. Wie hoch waren die ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten für die Sanierung des Gebäudes?
  1. Wie hoch ist die aktuelle Prognose der Gesamtkosten für die Sanierung?
  1. Sofern die voraussichtlichen Gesamtkosten weiterhin nicht belastbar beziffert werden können, aus welchen Gründen ist dies trotz des fortgeschrittenen Sanierungsstands nicht möglich und auf welcher finanziellen Grundlage werden die weiteren Sanierungsarbeiten durchgeführt?
  1. Welche Mehrkosten sind insbesondere aufgrund der zusätzlich festgestellten Schäden und der Verzögerungen entstanden beziehungsweise werden derzeit erwartet?

BFB:

Die ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten für die Sanierung des Gebäudes lagen bei 1.315.000 Euro. Die aktuelle Prognose beläuft sich auf 1.655.000 Euro. Damit sind Mehrkosten, die sich insbesondere aufgrund der zusätzlich festgestellten Schäden und der Verzögerungen ergaben, in Höhe von bisher 340.000 Euro entstanden.

  1. Wie ist der aktuelle Stand des Interessenbekundungsverfahrens zur Neuverpachtung des Restaurants?
  1. Wie viele Interessentinnen und Interessenten befinden sich derzeit noch im Verfahren?
  1. Ist inzwischen eine Betreiberin beziehungsweise ein Betreiber ausgewählt worden?

Wenn ja, wann erfolgte die Auswahl und welches gastronomische Konzept ist vorgesehen?

Wenn nein, wann soll die Auswahl erfolgen?

BFB:

Es wurde eine Auswahl an nf Interessentinnen und Interessenten identifiziert, mit denen nun in vertiefende Gespräche eingetreten wird, um ihre Konzeptvorschläge zu konkretisieren. Das Verfahren ist grundsätzlich noch offen, so dass weitere interessante Konzepte Berücksichtigung finden können. Aus der Resonanz des Interessenbekundungsverfahrens ergaben sich fünf Konzepte, die nunmehr eingehender geprüft werden. Hierzu wird es zu Rückfragen an die Interessentinnen und Interessenten kommen, die die Gelegenheit erhalten, ihre Konzeptvorschläge noch näher zu konkretisieren.

Eine Auswahl hat noch nicht stattgefunden. Mit der Flächenerweiterung durch den Gewinn des zusätzlichen kleinen Veranstaltungsraumes im Dachgeschoss werden die Interessentinnen und Interessenten noch einmal aufgefordert, auch hierzu ihre Konzeptidee anzupassen.

  1. Wurde inzwischen ein Miet- beziehungsweise Pachtvertrag abgeschlossen?

Wenn ja, wann und mit welcher Laufzeit?

Wenn nein, wann wird mit einem Vertragsabschluss gerechnet?

BFB:

Der Vermietungsstatus ist unverändert. Bewerbungen sind immer noch möglich, bevor eine finale Entscheidung für eine Pächterin oder einen Pächter getroffen wird. Ein konkreter Zeitpunkt für den Vertragsabschluss kann noch nicht genannt werden.

  1. Wird die öffentliche Toilettenanlage weiterhin gleichzeitig mit der gastronomischen Nutzung eröffnet?
  1. Welche Regelungen zur öffentlichen Zugänglichkeit der Toilettenanlage sind vorgesehen?
  1. An welchen Wochentagen und zu welchen Uhrzeiten soll die öffentliche Toilettenanlage den Besucherinnen und Besuchern des Eichtalparks zur Verfügung stehen?

BFB:
Grundsätzlich richten sich die Öffnungszeiten nach dem wirtschaftlichen Betrieb und dem Eröffnungszeitpunkt der neuen Mieterin bzw. des neuen Mieters, da die Zugänglichkeit der WC-Anlage ausschließlich durch den Gastraum erfolgen kann. Eine i. d. R. entgeltliche Nutzung ist während dieser Öffnungszeiten durch die Mieterin bzw. den Mieter sicherzustellen.

Aufgrund der Ausrichtung des Parks wird derzeit davon ausgegangen, dass in jedem Fall an Wochenenden längere Öffnungszeiten zur Verfügung stehen, aber auch unter der Woche das Restaurant geöffnet haben wird. In dem zusätzlichen Raumangebot im Dachgeschoss können sich u. U. aufgrund von Zusatzveranstaltungen und der jeweiligen Nutzungsfrequenz längere Öffnungszeiten ergeben.

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