Möglichkeiten zum Erhalt der Kaufhausstandorte am Wandsbek-Markt und Poppenbüttel ausloten Interfraktioneller Antrag
Karstadt-Galeria-Kaufhof kündigte am 18.6.20 die geplante Schließung von etlichen Warenhäusern an. Von 172 sollen 62 Warenhäuser in Deutschland schließen. Mit auf der Streichliste stehen die beiden im Bezirk Wandsbek beheimaten Standorte am Wandsbeker Markt und im Alstertal Einkaufszentrum in Poppenbüttel.
Die Schließung beider Standorte wäre ein großer Verlust für die Einkaufsstandorte und dramatisch für die zahlreichen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daher ist unser Ziel, die Standorte zu erhalten. Das Wandsbeker Karstadt-Haus hat eine lange Tradition. Bereits 1892 stand schon am selben Ort ein kleines Kaufhaus "Ernst Karstadt". Dieses Kaufhaus war das zweitälteste Kaufhaus Deutschlands und das erste von Ernst Karstadt. Im Jahr 1900 übernahm
Rudolph Karstadt 13 Geschäfte seines hoch verschuldeten Bruders Ernst, darunter auch Karstadt Wandsbek.
Das heute am Wandsbeker Markt stehende Gebäude wurde 1921/22 nach den Plänen des Regierungsbaumeisters C.G. Bensel gebaut und ist städtebaulich prägend. Es steht in Teilen unter Denkmalschutz. Eigentümer des Gebäudes ist die Union Investment, dem u.a. auch das Einkaufszentrum Wandsbek Quarree gehört. Die Einkaufsstraße Wandsbek Markt, mit Karstadt und dem Einkaufszentrum Wandsbek Quarree, sind nach dem Ordnungsplan Zentrale Standorte ein B1 - Bezirkszentrum.
Die Galeria ist traditionell mit dem Alstertal Einkaufszentrums eng verbunden. Das Alstertal Einkaufszentrum wurde 1970 in der Grundform des Mall-Centers - zwei Magneten (ein Warenhaus
links, ein Warenhaus rechts), dazwischen die überdachte Mall mit Geschäften, errichtet
Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss in Vertretung der Bezirksversammlung beschließen:
1. Der Hauptausschuss bedauert, dass Galeria Karstadt Kaufhof GmbH Deutschland die beiden
Karstadt Standorte Wandsbek Markt und Poppenbüttel mit auf die Streichliste genommen hat. Beide Standorte sind bedeutend für die bezirkliche Zentrenentwicklung und städtebaulich prägend. Es gilt über 200 Arbeitsplätze bei Karstadt-Kaufhof zu erhalten.
2. Die zuständige Fachbehörde und das Bezirksamt werden gebeten, ihren Einfluss bei den Verhandlungen zwischen Karstadt-Kaufhof und den Immobilieneigentümern geltend zu machen, um wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Erhalt beider Standorte sicherzustellen, und auszuloten welche Möglichkeiten es gibt die Standorte zu erhalten. Z.B. über eine Mietstundung- und Reduzierung in Verhandlung zu treten.
3. Das Denkmalschutzamt und der Oberbaudirektor werden gebeten, nachdrücklich die Pflichten des Eigentümers zum Erhalt des Denkmals Karstadt-Kaufhaus einzufordern und sicherzustellen.
4. Sollten Liquiditätsausfälle durch die Corona-Pandemie ursächlich für die Schließungsentscheidung sein, wird die Finanzbehörde gebeten zu prüfen, ob entsprechende Hilfsprogramme trotz des laufenden Schutzschirmverfahrens zur Anwendung kommen können. Letzteres soll an den weitest möglichen Erhalt der Arbeitsplätze bei Karstadt-Wandsbek und Galeria- Kaufhof Poppenbüttel geknüpft sein.
5. Sollten die Karstadt Standorte dennoch nicht erhalten werden können, bitten wir die Eigentümer, Leerstand zu vermeiden. Eine Einzelhandelsnutzung - als gesamtes oder mit einzelnen Läden - wäre anzustreben.
keine Anlage/n
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