21-1669

Kaufhausstandorte am Wandsbek-Markt und Poppenbüttel erhalten Interfraktioneller Antrag der SPD-, Grünen- und Linke-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Am 18.6. wurde bekannt, dass von den Schließungsplänen der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH auch die Karstadt-Filiale am Wandsbek-Markt und Kaufhof-Galeria am AEZ mit über 200 Beschäftigten betroffen sind. Dies überrascht, da es sich um hervorragende Zentrenstandorte mit gutem Kundenzulauf handelt, die für sich auch profitabel zu betreiben sein sollten.

Am Wandsbek-Markt handelt es sich um das zweitälteste Kaufhaus Deutschlands und das älteste Karstadt-Haus überhaupt. Das heutige, für den Wandsbek-Markt prägende, Gebäude, wurde 1921/22 nach den Plänen des Regierungsbaumeisters C.G. Bensel gebaut. Es steht als „Kaufhaus“ unter Denkmalschutz.

Die Galeria ist unabdingbarer Bestandteil des umsatzstarken Alstertal Einkaufszentrums. Der Bezirk Wandsbek betreibt auch mit dem Eigentümer ECE diverse Ausbauprojekte am Geschäftszentrum Heegbarg.

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss möge in Vertretung der Bezirksversammlung beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung bekräftigt die Notwendigkeit des Erhalts der Kaufhausstandpunkte Wandsbek-Markt und Alstertal Einkaufszentrum. Es gilt über 200 Arbeitsplätze bei Karstadt-Kaufhof zu erhalten und weitere Existenzen im Zentrenumfeld zu sichern. Beide Standorte sind fundamental für die bezirkliche Zentrenentwicklung und städtebaulich prägend.
  2. Bezirksamtsleitung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten, ihren Einfluss bei den Verhandlungen zwischen Karstadt-Kaufhof und den Immobilieneigentümern geltend zu machen, um wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Erhalt beider Standorte sicherzustellen.
     
  3. Das Denkmalschutzamt und der Oberbaudirektor werden gebeten nachdrücklich die Pflichten des  Eigentümers zum Erhalt des Denkmals Karstadt-Kaufhaus einzufordern und sicherzustellen.
     
  4. Sollten Liquiditätsausfälle durch die Corona-Pandemie ursächlich für die Schließungsentscheidung sein, wird die Finanzbehörde gebeten zu prüfen, ob entsprechende Hilfsprogramme trotz des laufenden Schutzschirmverfahrens zur Anwendung kommen können. Letzteres soll an den weitestmöglichen Erhalt der Arbeitsplätze bei Karstadt-Wandsbek und  Kaufhof-Galeria Poppenbüttel geknüpft sein.
     
  5. Außerdem wird die zuständige Fachbehörde  gebeten, zu prüfen, welche Maßnahmen in der Umgebung der beiden Standorte zur Steigerung der Attraktivität vorgenommen werden können.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n