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Möglichkeiten zum Erhalt der Kaufhausstandorte am Wandsbek-Markt und Poppenbüttel ausloten Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Karstadt-Galeria-Kaufhof kündigte Ende letzter Woche die Schließung von etlichen Warenhäusern an. Von 172 sollen 62 Warenhäuser in Deutschland schließen. Mit auf der Streichliste stehen die beiden im Bezirk Wandsbek beheimaten Standorte am Wandsbeker Markt und im Alstertal Einkaufszentrum in Poppenbüttel.

Die Schließung beider Standorte wäre ein großer Verlust für die Einkaufsstandorte und dramatisch für die zahlreichen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daher ist unser Ziel, die Standorte zu erhalten.

Das Wandsbeker Karstadt-Haus hat eine lange Tradition. Bereits 1892 stand schon am selben Ort ein kleines Kaufhaus „Ernst Karstadt“. Dieses Kaufhaus war das zweitälteste Kaufhaus Deutschlands und das erste von Ernst Karstadt. Im Jahr 1900 übernahm Rudolph Karstadt 13 Geschäfte seines hoch verschuldeten Bruders Ernst, darunter auch Karstadt Wandsbek.

Das heute am Wandsbeker Markt stehende Gebäude wurde 1921/22 gebaut und ist städtebaulich prägend. Es steht in Teilen unter Denkmalschutz. Eigentümer des Gebäudes ist die Union Investment, dem u.a. auch das Einkaufszentrum Wandsbek Quarree gehört. Die Einkaufsstraße Wandsbek Markt, mit Karstadt und dem Einkaufszentrum Wandsbek Quarree, sind nach dem Ordnungsplan Zentrale Standorte ein B1 – Bezirkszentrum.

Die Galeria ist traditionell mit dem Alstertal Einkaufszentrums eng verbunden.  Das Alstertal Einkaufszentrum wurde 1970 in der Grundform des Mall-Centers – zwei Magneten (ein Warenhaus links, ein Warenhaus rechts), dazwischen die überdachte Mall mit Geschäften, errichtet.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Der Hauptausschuss bedauert, dass Karstadt Galeria Kaufhof Deutschland die beiden Karstadt Standorte Wandsbek Markt und Poppenbüttel mit auf die Streichliste genommen hat.
     
  2. Die Verwaltung wird gebeten, mit Karstadt Galeria Kaufhof  Deutschland ins Gespräch zu kommen und auszuloten, ob es Möglichkeiten gibt, die Standorte zu erhalten.
     
  3. Die Verwaltung möge gemeinsam mit Karstadt Galeria Kaufhof  auf die jeweiligen Eigentümer der Gebäude zugehen und über eine Mietstundung und -reduzierung in Verhandlung treten.
     
  4. Sollten die Karstadt Standorte dennoch nicht erhalten werden können, bitten wir die Eigentümer, Leerstand zu vermeiden. Eine Einzelhandelsnutzung – als gesamtes oder mit einzelnen Läden – wäre anzustreben.
     
  5. Sofern dies für den Standort Wandsbek nicht gelingt, wäre zu prüfen, ob große Teile des Gebäudes (Erdgeschoss und Kellergeschoss sollten Einzelhandel bleiben) durch die Verwaltung genutzt werden könnte. Ein denkmalgerechter Umbau des Gebäudes durch Atrien zur Belichtung wäre dann vermutlich erforderlich. Ursprünglich hatte das vordere Gebäude einst auch ein Atrium, das würde sich an die damalige Gebäudeausstattung wieder annähern.  Entsprechende Bauanträge mögen positiv begleitet werden.

 

 

 

 

Anhänge

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