21-1763

Möglichkeiten zum Erhalt der Kaufhausstandorte am Wandsbek-Markt und Poppenbüttel ausloten Beschluss des Hauptausschusses vom 22.06.2020, Drs. 21-1672

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Der Hauptausschuss bedauert, dass Galeria Karstadt Kaufhof GmbH Deutschland die beiden Karstadt Standorte Wandsbek Markt und Poppenbüttel mit auf die Streichliste genommen hat. Beide Standorte sind bedeutend für die bezirkliche Zentrenentwicklung und städtebaulich prägend. Es gilt über 200 Arbeitsplätze bei Karstadt-Kaufhof zu erhalten.
     
  2. Die zuständige Fachbehörde und das Bezirksamt werden gebeten, ihren Einfluss bei den Verhandlungen zwischen Karstadt-Kaufhof und den Immobilieneigentümern geltend zu machen, um wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Erhalt beider Standorte sicherzustellen, und auszuloten welche Möglichkeiten es gibt die Standorte zu erhalten. Z.B. über eine Mietstundung-und Reduzierung in Verhandlung zu treten.
     
  3. Das Denkmalschutzamt und der Oberbaudirektor werden gebeten, nachdrücklich die Pflichten des Eigentümers zum Erhalt des Denkmals Karstadt-Kaufhaus einzufordern und sicherzustellen.
     
  4. Sollten Liquiditätsausfälle durch die Corona-Pandemie ursächlich für die Schließungsentscheidung sein, wird die Finanzbehörde gebeten zu prüfen, ob entsprechende Hilfsprogramme trotz des laufenden Schutzschirmverfahrens zur Anwendung kommen können. Letzteres soll an den weitest möglichen Erhalt der Arbeitsplätze bei Karstadt-Wandsbek und Galeria- Kaufhof Poppenbüttel geknüpft sein.
     
  5. Sollten die Karstadt Standorte dennoch nicht erhalten werden können, bitten wir die Eigentümer, Leerstand zu vermeiden. Eine Einzelhandelsnutzung - als gesamtes oder mit einzelnen Läden - wäre anzustreben

 

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation teilt mit:

 

Zu 1.:

Die Warenhäuser der Galeria-Karstadt-Kaufhof GmbH sind bedeutende Ankerpunkte und Attraktivitätsfaktoren in den Hamburger Zentren. Die angekündigten Filialschließungen sind daher sowohl für die betroffenen Arbeitsplätze als auch für die Angebotsvielfalt der Hamburger Zentren sehr zu bedauern. Die betroffenen Zentren stehen nun sowohl städtebaulich als auch für die Wahrung einer attraktiven Nutzungsmischung vor enormen Herausforderungen.

Nach Angaben des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden der Warenhauskettewurde wieder Abstand von den Plänen einer Schließung der Filiale im Poppenbüttler Alstertal-Einkaufszentrum nach Zugeständnissen der Vermieter genommen, sodass die dortigen 110 Arbeitsplätze vorerst erhalten bleiben.

 

Zu 2.:

Die Einwirkungsmöglichkeiten von Seiten der Behörden auf Entwicklung, unternehmerische Entscheidungen, Verkaufspraktiken und Erfolg einzelner (bundesweit agierender) Einzelhandelsunternehmen sind begrenzt. Die Freie und Hansestadt Hamburg kann in diesem Fall lediglich eine vermittelnde Rolle einnehmen, aber nicht als Verhandlungspartnerin agieren. Gleichwohl haben bereits mehrere Gespräche zwischen verschiedenen Akteuren der betroffenen Parteien (u.a. Vermieter und Arbeitnehmervertreter) und unterschiedlichen Behördenvertretern (u.a. Finanzbehörde und Behörde für Wirtschaft und Innovation) stattgefunden.

Eine Initiative zur Mietstundung und -Reduzierung würde darüber hinaus die Voraussetzungen für einen Erhalt der Standorte nur kurzfristig verbessern. Mittel- bis langfristig hat das Nutzungskonzept „Warenhaus“ jedoch nur eine Perspektive, wenn es weiterhin für die Kundinnen und Kunden attraktiv bleibt.


Die Behörde für Kultur und Medien teilt mit:
 

Zu 3.:

Derzeit sind dem Denkmalschutzamt und dem Oberbaudirektor keine konkreten Konzepte für die Karstadt-Gebäude bekannt. Wenn Planungen vorgelegt werden, wird das Denkmalschutzamt das Verfahren in enger Abstimmung mit dem Oberbaudirektor begleiten.

 

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation teilt mit:


Zu 4.:

Die Finanzbehörde (FB) führt derzeit Gespräche mit den Betriebsräten und den Vermietern zu den genannten Standorten.

 

Darüber hinaus wird es aus Wettbewerbsgründen neben den bereits existierenden finanziellen Unterstützungshilfen keine direkten Hilfsprogramme für einzelne Unternehmen aufgrund von corona-bedingten Liquiditätsausfällen geben.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n