Möglichkeiten zum Erhalt der Kaufhausstandorte am Wandsbek-Markt und Poppenbüttel ausloten Beschluss des Hauptausschusses vom 22.06.2020, Drs. 21-1672
- Die ursprüngliche Mitteilung (Drs. 21-1763) wurde um die Stellungnahme des Bezirksamtes ergänzt (03.09.2020)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation teilt mit:
Zu 1.:
Die Warenhäuser der Galeria-Karstadt-Kaufhof GmbH sind bedeutende Ankerpunkte und Attraktivitätsfaktoren in den Hamburger Zentren. Die angekündigten Filialschließungen sind daher sowohl für die betroffenen Arbeitsplätze als auch für die Angebotsvielfalt der Hamburger Zentren sehr zu bedauern. Die betroffenen Zentren stehen nun sowohl städtebaulich als auch für die Wahrung einer attraktiven Nutzungsmischung vor enormen Herausforderungen.
Nach Angaben des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden der Warenhauskettewurde wieder Abstand von den Plänen einer Schließung der Filiale im Poppenbüttler Alstertal-Einkaufszentrum nach Zugeständnissen der Vermieter genommen, sodass die dortigen 110 Arbeitsplätze vorerst erhalten bleiben.
Zu 2.:
Die Einwirkungsmöglichkeiten von Seiten der Behörden auf Entwicklung, unternehmerische Entscheidungen, Verkaufspraktiken und Erfolg einzelner (bundesweit agierender) Einzelhandelsunternehmen sind begrenzt. Die Freie und Hansestadt Hamburg kann in diesem Fall lediglich eine vermittelnde Rolle einnehmen, aber nicht als Verhandlungspartnerin agieren. Gleichwohl haben bereits mehrere Gespräche zwischen verschiedenen Akteuren der betroffenen Parteien (u.a. Vermieter und Arbeitnehmervertreter) und unterschiedlichen Behördenvertretern (u.a. Finanzbehörde und Behörde für Wirtschaft und Innovation) stattgefunden.
Eine Initiative zur Mietstundung und -Reduzierung würde darüber hinaus die Voraussetzungen für einen Erhalt der Standorte nur kurzfristig verbessern. Mittel- bis langfristig hat das Nutzungskonzept „Warenhaus“ jedoch nur eine Perspektive, wenn es weiterhin für die Kundinnen und Kunden attraktiv bleibt.
Die Behörde für Kultur und Medien teilt mit:
Zu 3.:
Derzeit sind dem Denkmalschutzamt und dem Oberbaudirektor keine konkreten Konzepte für die Karstadt-Gebäude bekannt. Wenn Planungen vorgelegt werden, wird das Denkmalschutzamt das Verfahren in enger Abstimmung mit dem Oberbaudirektor begleiten.
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation teilt mit:
Zu 4.:
Die Finanzbehörde (FB) führt derzeit Gespräche mit den Betriebsräten und den Vermietern zu den genannten Standorten.
Darüber hinaus wird es aus Wettbewerbsgründen neben den bereits existierenden finanziellen Unterstützungshilfen keine direkten Hilfsprogramme für einzelne Unternehmen aufgrund von corona-bedingten Liquiditätsausfällen geben.
Das Bezirksamt nimmt zu Nr. 2 wie folgt Stellung:
Vertreter des Bezirksamtes Wandsbek haben mit Vertretern der Eigentümerin des Karstadtgebäudes Wandsbek gesprochen. Die Verhandlungen zwischen Eigentümerin und Karstadtwarenhaus GmbH waren nicht erfolgreich.
Der Standort am Wandsbeker Markt schließt zum 31.10.2020.
Der Standort im Alstertal Einkaufszentrum in Poppenbüttel wird weiter betrieben.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
keine Anlage/n
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