Markierung der Zufahrt vom Schrankenweg in die Rahlstedter Bahnhofstraße mit dem Verzkehrszeichen 250 StVO Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.05.2025 (Drs. 22-1567)
Letzte Beratung: 10.09.2025 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.2
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Fachamt MR wird unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des PK 38 (Drs.-Nr. 22-1122)
aufgefordert, die Zufahrt vom Schrankenweg in die Rahlstedter Bahnhofstraße mit dem Verkehrszeichen „Z 250 StVO“ zu bestücken.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Die Wegeaufsicht folgt der Forderung des Regionalausschusses. Die Arbeiten werden bis Ende Juli 2025 durchgeführt werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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