Markierung der Zufahrt vom Schrankenweg in die Rahlstedter Bahnhofstraße mit dem Verzkehrszeichen 250 StVO Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt
Der Regionalausschuss Rahlstedt hat die Mitteilungvorlagemit der Drs.-Nr. 22-1122 in seiner Sitzung am 30.04.2025 zur Kenntnis genommen und dazu den u.s. Spontanbeschluss einstimmig gefasst.
Die Bezirksversammlung möge daher wie folgt beschließen:
Beschluss:
Das Fachamt MR wird unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des PK 38 (Drs.-Nr. 22-1122) aufgefordert, die Zufahrt vom Schrankenweg in die Rahlstedter Bahnhofstraße mit dem Verkehrszeichen „Z 250 StVO“ zu bestücken.
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