Inklusive WC-Anlagen - auch im Bezirk Wandsbek ausbauen Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.05.2023 (Drs. 21-7037)
Letzte Beratung: 12.10.2026 Ausschuss für Soziales Ö 7.1
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Vor diesem Hintergrund werden die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde gebeten
1. zu prüfen, wo im Bezirk Wandsbek eine weitere “Toilette für alle” eingerichtet werden kann. Beispiele für mögliche Standorte sind der neue Busbahnhof Rahlstedt, aber auch die Umgebung der U-Bahn Haltestelle Volksdorf, das City-Center Steilshoop oder der EKT in Farmsen.
2. Gespräche zu führen mit Eigentümer*Innen/Betreiber*Innen von Gebäuden/Flächen in denen man eine “Toilette für alle” installieren möchte.
3. den Inklusionsbeirat des Bezirkes Wandsbek zu beteiligen
4. eine Kostenschätzung inkl. Konzept für Betriebskosten zu erstellen
5. diese im Ausschuss für Soziales vorzustellen
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Be-schluss bezüglich der öffentlichen Toiletten in der Zuständigkeit der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt Stellung:
Wie bereits in Drs. 21-4149 dargestellt, strebt die BUKEA an, im gesamten Hamburger Stadtgebiet den Anteil barrierefreier öffentlicher Toiletten zu erhöhen. Alle neu errichteten Automatiktoiletten haben eine barrierefreie, geschlechterneutrale Kabine. Bei erforderlichen Umbaumaßnahmen in vorhandenen WC-Anlagen wird Barrierefreiheit soweit baulich möglich umgesetzt.
Zunächst und vorrangig werden an touristisch wichtigen und innerstädtischen Standorten inklusive WC-Anlagen wie die „Toilette für alle“ in öffentlichen Toiletten eingerichtet werden können. Bereits im Betrieb ist eine öffentliche „Toilette für alle“ im WC „Rosenhof“ in der Grünanlage Planten un Blomen.
Im Jahr 2023 wird die am Gerhart-Hauptmann-Platz / Mönckebergstraße zentral gelegene personalbetreute öffentliche Toilettenanlage zu einer „Toilette für alle“ umgebaut und in Betrieb gehen.
Um Fehlnutzungen vorzubeugen und ggf. Hilfestellungen gewährleisten zu können, können „Toiletten für alle“ in öffentlichen Toiletten allerdings ausschließlich in personalbetreuten Anlagen angeboten werden.
Aufgrund der hohen Kosten, die mit Bau und Unterhaltung von öffentlichen Toiletten verbunden sind, wird immer nur eine begrenzte Anzahl von Vorhaben umsetzbar sein, sodass die bestehenden Bedarfe insgesamt zu priorisieren und auf Umsetzbarkeit zu überprüfen sein werden. Oberste Priorität für eine kurzfristige Realisierung im Bezirk Wandsbek erhielt daher in 2022 ein Kiosk-WC mit barrierefreier Toilettenanlage am Kinderspielplatz Schemmannstraße in der Berner Au. Dieser wird als barrierefreier Spielplatz überregional und von vielen Gruppen genutzt. Außerdem konnte die am S-Bahnhof Wandsbeker Chaussee vorhandene, nur barrierereduzierte Toilettenanlage durch eine DIN-gerecht barrierefreie Automatiktoilette ersetzt werden.
Die der BUKEA für Baumaßnahmen, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Toiletten durch die SRH zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigungen sind vollständig gebunden. Dabei konnten prioritäre, auch aus anderen Bezirken signalisierte Bedarfe, noch nicht berücksichtigt werden. Dies gilt sowohl für die im gesamten Zeitraum des Haushaltsplanes 2023/2024 und der Mittelfristplanung zur Verfügung stehenden investiven Ermächtigungen für den Bau öffentlicher Toiletten als auch für die konsumtiven Betriebs- und Unterhaltungsmittel.
In absehbarer Zeit wird es nicht möglich sein, zusätzliche Investitions- und Betriebsmittel zu generieren, um weitere „Toiletten für alle“ als öffentliche Toiletten durch Neubau oder Umbau einzurichten. Von einer weiteren Bedarfsermittlung für inklusive WC-Anlagen in öffentlichen Toiletten sieht die BUKEA daher ab. Dementsprechend werden auch vergleichbare Anträge bzw. Beschlüsse anderer Bezirksversammlungen oder bürgerschaftliche Ersuchen gleichlautend beantwortet werden müssen.
Abzugrenzen von dieser Darstellung zu den öffentlichen Toiletten in der Zuständigkeit von BUKEA und SRH ist die Umsetzung der Drs. 22/11296, auf deren Beschluss Ermächtigungen für öffentlich zugängliche „Toiletten für alle“ – etwa in den publikumsintensiven Hamburger Bezirksämtern – in Zuständigkeit der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke und der bezirklichen Dienststellen zur Verfügung gestellt werden.
Der Ausschuss für Soziales nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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