Haushalt 2017 - Umschichtung zwischen Rahmenzuweisungen (RZ) hier: RZ Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit (RZ KJ) und RZ Betriebsausgaben sozialraumorientierter Angebote der Jugend- und Familienhilfe (RZ SAE) Beschlussvorlage des Ausschusses für Finanzen und Kultur
- Einstimmiger Beschluss des Ausschusses für Finanzen und Kultur vom 10.10.2017 (ursprüngliche Vorlage: Drs. 20-4843)
Die haushaltsrechtlichen Regelungen im Epl. 4 der BASFI erklären die Rahmenzuweisungen in der Produktgruppe 254.09 „Bezirkliche Zuweisungen Jugend und Familie“ bis zur Höhe von 100 v. H. für gegenseitig deckungsfähig.
Zum Ausgleich der Mehrbedarfe innerhalb der RZ KJ sollen aufgrund der Bedarfsberechnung Landesjugendplan Stand März 2017 vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Fachbehörde BASFI 585.000 Euro aus der RZ SAE umgeschichtet werden.
I. SAE I 2017 PSP 3-2230301-100002.01 (ehem. Titel 1631.684.06)
| |||||
Folgende Einrichtungen und Projekt werden aufgrund verschiedener Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses im Jahre 2017 finanziert. Weitere 8 Projekte werden nicht aus der RZ SAE sondern über SHA finanziert.
| |||||
Nr. |
Region |
Einrichtung/Projekt |
Zuwendung 2017 (inkl. Tariferhöhungen) |
|
|
RI / SRA 01 |
1 |
ASB - JUST Primarprojekt * |
82.926 € |
|
|
RII / SRA 03 |
2 |
Abendroth-Haus Projekt "Von Anfang an" |
61.247 € |
|
|
|
Summe Region 1 bis 3 |
144.173 €** |
|
|
|
*Die Summe für das JUST Primarprojekt gilt für das 2. Halbjahr. Das 1.Halbjahr 2017 wurde aus Ermächtigungsüberträgen 2015 des Quartiersfonds finanziert (siehe Drs. 20-3630.3).
**Der ursprüngliche Ansatz beträgt 830.000 EUR. Aus der RZ werden 429.000 € in die RZ Kinder- und Jugendarbeit umgeschichtet, zudem weitere 80.000 Euro für das „JUST-Primarprojekt“ und 156.000 EUR für „Treff Berne“. Die Summe enthält bereits Tariferhöhungen 2017. |
|
Dem Bezirksamt Wandsbek werden in 2017/2018 je 830.000 Euro aus der Rahmenzuweisung SAE I zur Verfügung gestellt. Zur Finanzierung der o. g. Projekte und Einrichtungen werden davon 144.173 Euro benötigt. Von den verbleibenden 685.827 EUR sollen in 2017 585.000 zum Ausgleich des Mehrbedarfs sowie weitere 80.000 EUR für die Umschichtung „JUST“ in die RZ KJ verschoben werden.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, der Umschichtung gemäß § 41 (2) BezVG zuzustimmen.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.