Globalrichtlinie Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe
Der Senat hat am 18.04.2017 mit dem Beschluss zur SenDrs. 2017/1040 die Globalrichtlinie (GR) J 1/17 Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) beschlossen. Sie tritt am 01.05.2017 in Kraft und ist dann Grundlage für die fachliche Planung und Förderung von Sozialräumlichen Angeboten.
An Neuerungen bringt die GR im Wesentlichen die Präzisierung und Erweiterung der fachlichen Grundlagen:
Als mögliche Finanzierungsform wird ausdrücklich auf die Angebotsfinanzierung nach § 77 SGB VIII hingewiesen. Dies greift die unter 5.2 eingeführte Regelung im 8. Änderungsgesetz zum Hamburger Ausführungsgesetz zum SGB VIII vom 07.03.2017 auf (s. HmbgGVBl Nr. 8, S. 66-67, http://www.luewu.de/gvbl/docs/2184.pdf ).
Der JHA wird um Kenntnisnahme gebeten.
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