Globalrichtlinie Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe
Die Globalrichtlinie „GR J 1/2017 Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe“ (GR SAJF) vom 01.05.2017 tritt zum 30.04.2023 außer Kraft. Mit dem vorgelegten Entwurf werden die Regelungen aktualisiert und weiterentwickelt.
Am 20.12.2022 wurden die Bezirksämter gebeten, ihre Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung nach § 46 BezVG abzugeben.
Die Globalrichtlinie sowie die Stellungnahme sind der Drucksache beigefügt.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Stellungnahme des Bezirksamtes zu.