Neuerlass der Globalrichtlinie "Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe" (bisher GR J 1/2017, neu GR XXX/2023)
Die Globalrichtlinie „GR J 1/2017 Globalrichtlinie Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe“ (GR SAJF) tritt zum 30.04.2023 außer Kraft.
Die Sozialbehörde übersendet nach erfolgter Vorabstimmung anliegend den Entwurf der überarbeiteten Globalrichtlinie zur Abstimmung nach § 46 BezVG.
Die Frist zur Rückmeldung endet am 13.02.2023. Es ist vorgesehen, den Senat am 14. März 2023 mit der Drucksache zu befassen.
Der Jugendhilfeausschuss wird um Kenntnisnahme und ggf. um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
- Sozialbehörde Senatsteil 20221219 GR SAJF
- Sozialbehörde Anlage1 GR SAJF