21-6406

Neuerlass der Globalrichtlinie "Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe" (bisher GR J 1/2017, neu GR XXX/2023)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.02.2023
18.01.2023
Sachverhalt

Die Globalrichtlinie „GR J 1/2017 Globalrichtlinie Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe“ (GR SAJF) tritt zum 30.04.2023 außer Kraft.

 

Die Sozialbehörde übersendet nach erfolgter Vorabstimmung anliegend den Entwurf der überarbeiteten Globalrichtlinie zur Abstimmung nach § 46 BezVG.

 

Die Frist zur Rückmeldung endet am 13.02.2023. Es ist vorgesehen, den Senat am 14. März 2023 mit der Drucksache zu befassen.

Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss wird um Kenntnisnahme und ggf. um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Anhänge

- Sozialbehörde Senatsteil 20221219 GR SAJF

- Sozialbehörde Anlage1 GR SAJF