Kenntnisnahme des Entwurfs der Globalrichtlinie GR J 2/15 Familienförderung im Rahmen der Jugendhilfe vom 22.12.2015 im Rahmen der informellen Abstimmung
Letzte Beratung: 24.08.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 5.2
Die Globalrichtlinie GR J 2/15 „Familienförderung im Rahmen der Jugendhilfe“ vom 22.12.2015 tritt zum 31.12.2021 außer Kraft. Zur umfassenden Überarbeitung dieser Regelung wurde ein Entwurf durch die Sozialbehörde konzipiert und im Rahmen einer Arbeitsgruppe aus Fachkräften der Bezirksämter und der Sozialbehörde überarbeitet.
Im Rahmen der informellen Abstimmung zwischen den Behörden wird der Entwurf der Globalrichtlinie dem JHA zur Kenntnis gegeben. Die Einleitung des formellen Verfahrens erfolgt gem. Sozialbehörde im Herbst 2021.
Die wesentlichen Änderungen der GR sind nachfolgend benannt:
Die Neufassung der Globalrichtlinie unter dem Titel „Beratung, Unterstützung und Begleitung von Familien (Familienförderung)“ verfolgt folgende übergreifende Ziele:
- Die verschiedenen Leistungsbereiche der niedrigschwelligen, präventiven Angebote für Familien werden zusammengeführt: Familienbildung und –beratung, Elternlotsenprojekte, Frühe Hilfen (bezogen auf die Teilbereiche in bezirklicher Steuerung), institutionelle Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Gemeinsame Ziele und Standards werden deutlich.
- Zur verbesserten und transparenten Steuerung des Aufgabenfeldes werden die gesetzlichen, fachlichen und finanziellen Grundlagen übersichtlich benannt. Die Leistungsbereiche werden einheitlich gegliedert und der Rahmen für die Zusammenarbeit und Kommunikation mit den Bezirksämtern wird neu strukturiert.
- Die fachlichen Prinzipien sind in Abstimmung mit den Fachbereichen Offene Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit und Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe erarbeitet worden und finden sich ähnlich formuliert in den entsprechenden neuen Globalrichtlinien wieder.
- Als grundlegende Jugendhilfeplanung wird – ebenso wie in den Globalrichtlinien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit und der Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe – eine integrierte Fachplanung über 4 Jahre verankert. Die konkrete Ausgestaltung wird aktuell in einem gemeinsamen Prozess mit Bezirksamtsvertretungen und den zuständigen Referaten der Sozialbehörde erarbeitet.
Zu den Leistungsbereichen im Einzelnen:
Der Leistungsbereich wurde präzisiert und die Kennzahlen überarbeitet.
Der Bereich wurde neu aufgenommen und in die Globalrichtlinie als sichtbarer Leistungsbereich der Familienförderung integriert, um über das Rahmenkonzept hinaus eine formale verbindliche Vorgabe herzustellen.
Die Teilbereiche der Frühen Hilfen, die in der bezirklichen Steuerung liegen (Netzwerkkoordination Frühe Hilfen, Familienteams), wurden hier für eine formal verbindliche Vorgabe ebenso integriert.
Für eine einheitliche Steuerung der Familienteams werden alle für die Familienteams von der Sozialbehörde bereitgestellten Mittel in der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen zusammengeführt.
Mit dem Leistungsbereich Institutionelle Erziehungs- und Familienberatungsstellen sollen Rahmen und Ziele für die Steuerung erstmalig zusammengeführt dargestellt werden. Kommunale und freie Träger sollen nach weitgehend gleichen Grundlagen arbeiten. Mit der neuen Globalrichtlinie wird ein Teil der Forderungen des Rechnungshofes aus der Prüfung Angebote im Bereich der Familienförderung - Erziehungsberatung – abgearbeitet: Die Regelungen des Rahmenkonzepts aus 2013 werden aktualisiert, präzisiert und in die Globalrichtlinie überführt.
Um das Aufgabenfeld einheitlich zu steuern, sollen die Finanzmittel für institutionelle Erziehungs- und Familienberatungsstellen aus den (SAJF) Kontraktvereinbarungen im Produktbereich Familienförderung zusammengeführt werden.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt Kenntnis.
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