Fachliche Einschätzung der Verwaltung zur neuen GR:
- Der Entwurf der Neufassung der o.g. GR wegen Zeitablaufs wird im Kern als fachlich gut bewertet.
- Die Neufassung hat die zentralen Programmleitlinien aus der vorangegangen GR übernommen und damit die fachliche Akzentuierung der SAJF, angelehnt an das Fachkonzept Sozialraumorientierung, bestätigt.
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Positiv zu bewertet ist, dass der Kooperationsaspekt und das Arbeiten im Verbund mehrerer Träger und Leistungsbereiche besondere Betonung erfährt. Die stärkere Verzahnung verschiedener Leistungsbereiche und die Kooperation mit Regeleinrichtungen kann als ein zentraler Aspekt sozialräumlicher Planung und Zusammenarbeit gesehen werden.
Veränderungen bzw. Neuerungen, die aus Sicht der Verwaltung besonders erwähnenswert sind:
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S. 6 Punkt 5c: „Angebote werden in der Regel gemeinsam von mindestens zwei Trägern unterschiedlicher Leistungsbereiche umgesetzt.“ Diese Formulierung verstärkt den Kooperationsaspekt bei der Umsetzung der SAJF. Verschiedene Leistungsbereiche sollen im Regelfall zusammenarbeiten und gemeinsame Angebote konzipieren. Neue Angebote sollen nach Möglichkeit an Angeboten der bereits bestehenden Infrastruktur ansetzen.
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S. 4 Nr. 3 a: „Definition Nutzung niedrigschwelliger offener Angebote.“ Zur Definition der Nutzungen wird auf die Definition der Stammnutzer und Stammnutzerinnen aus der GR J 1/ 16 vom 23.02.2016 verwiesen. Damit finden die niedrigschwelligen und offenen Angebote der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit auch im Rahmen der SAJF eine wesentliche Bedeutung.
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S. 5 Nr. 3 a: „Definition einer individuellen sozialräumlichen Unterstützung (ISU) im Kontext sozialräumlicher Angebote.“ Die Begrifflichkeit „verbindliche Hilfe“ wird durch die Begrifflichkeit „ISU“ ersetzt. Eine ISU ist neben dem Angebot von niedrigschwelligen und offenen Angeboten, die Möglichkeit auch individuelle Unterstützung unbürokratisch und ohne Zustimmung des Allgemeinen sozialen Dienstes zu erhalten. Die Kombination aus niedrigschwelligen, offenen Angeboten sowie individuellen sozialräumlichen Unterstützungsmöglichkeiten machen den inhaltlichen Kern der SAJF weiterhin aus.
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S.10 Nr.7: Im Handlungsfeld 1 sind die „Frühen Hilfen und Unterstützung von Familien an biografischen Übergängen“ zu einem Handlungsschwerpunkt zusammengelegt worden.
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S. 10 Nr. 7: Das Handlungsfeld 2 „Begleitung von Kindern und Jugendlichen in außerschulischen Angeboten“ ist neu dazu gekommen und soll SAJF Angeboten, die in Kooperation oder als Erweiterung von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit ohne Schulbezug konzipiert sind eine eigene Verortung geben.
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S. 11 Nr. 7: Das Handlungsfeld 5 „Familienrat“ ist neu dazu gekommen. In Wandsbek wurden zwei neue Familienratsbüros gegründet. Der Familienrat ist ein Verfahren, welches die Ressourcen und Selbstwirksamkeit von Familien, Kindern und Jugendlichen in den Fokus stellt, um Lösungen für Problemstellungen zu finden. Der allgemeine soziale Dienst kann dieses Angebot auch im Rahmen von Hilfeplanprozessen nach § 36 SGB VIII zur Anwendung bringen und damit die Familien in ihrem Recht nach Beteiligung und auch der Pflicht zur Mitwirkung ernst nehmen. Das Verfahren steht auch Regelangeboten und Infrastrukturangeboten zur Nutzung offen.
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S. 12 Nr. 8 „Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe.“ Neben dem Zuwendungsrecht nach § 74 SGB VIII wird auf Finanzierungen durch Vereinbarungen nach § 77 SGB VII hingewiesen. Die BASFI/ FS 213 hat in einem Begleitmail bezugnehmend auf diese Neuerung in der GR zusätzlich auf die unter 5.2 eingeführte Regelung im 8. Änderungsgesetz zum Hamburger Ausführungsgesetz zum SGB VIII vom 07.03. 2017 (s. HmbgGVBl Nr. 8, S.66-67) hingewiesen. Die Fachbehörde hat angekündigt, zu der Option Finanzierung nach § 77 SGB VIII eine Fortbildung zu organisieren. Dies wird aus dem JA Wandsbek sehr begrüßt und unterstützt, da es zu dieser Finanzierungsform im Kontext SHA bisher keine Erfahrungen gibt.
Die Verwaltung schlägt eine umfängliche Befassung mit der neuen GR in der SHA Steuerungsgruppe vor.