22-4465

Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzepts Wandsbek

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 06.10.2026 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 5.3

Sachverhalt

Ein Ziel des Koalitionsvertrags der Wandsbek-Koalition ist die Weiterentwicklung des Integrierten Klimaschutzkonzepts Wandsbek (IKK-W). „Das integrierte Klimaschutzkonzeptes für Wandsbek (IKK-W) wollen wir vor dem Hintergrund geänderter gesetzlicher Vorgaben und nach den Maßgaben des Koalitionsvertrages gemeinsam mit den Wandsbekerinnen und Wandsbekern weiterentwickeln“ (Koalitionsvertrag Wandsbek-Koalition 2024). Zur Fortsetzung des Klimaschutzmanagements im Bezirksamt Wandsbek wurde dem Bezirk dieses Jahr eine Anschlussförderung für zwei Jahre bewilligt. Im Rahmen dieser Anschlussförderung soll das bestehende IKK-W weiter umgesetzt und fortgeschrieben werden.

Ziel dieser Fortschreibung soll es sein, Maßnahmen innerhalb des bezirklichen Handlungsrahmens für Klimaschutz (Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen, in Abgrenzung zum Handlungsrahmen der Klimafolgenanpassung) in einem konzentrierten und effizienten Prozess an den neuen gesetzlichen Vorgaben und politischen Zielvorstellungen anzupassen und weiterzuentwickeln. Das bestehende IKK-W soll nicht in Gänze ersetzt werden, sondern mit einem Fokus auf diejenigen Maßnahmen und Handlungsmöglichkeiten weiterentwickelt werden, die direkt durch das Bezirksamt Wandsbek beeinflusst, gesteuert und entschieden werden können. Hierdurch soll das Klimaschutzkonzept stärker auf die tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten des Bezirksamtes ausgerichtet und damit seine Umsetzungsorientierung gestärkt werden.

Bei der Entwicklung und Priorisierung der Maßnahmen sollen insbesondere die für die Umsetzung relevanten Fachämter und Abteilungen des Bezirksamtes frühzeitig und fachübergreifend einbezogen werden. Innerhalb dieses Rahmens sollen die Wandsbekerinnen und Wandsbeker, sowie relevante Organisationen und Institutionen, effizient beteiligt werden. Als Maßstab für die Beteiligung soll der bezirkliche Handlungsrahmen dienen. Dieser Rahmen definiert und begrenzt die inhaltlichen Beteiligungsmöglichkeiten und soll realistische Erwartungen an die Beteiligung vermitteln. Die Beteilung der Politik wird im Rahmen des AK Klima erfolgen.

Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des IKK-W sind eine ausreichende personelle Ausstattung und ausreichende finanzielle Ressourcen für externe Prozessunterstützung.

Petitum/Beschluss

1. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz stimmt der Fortschreibung des IKK-W zu.

Bera­tungs­reihen­folge
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