20-4969

Finanzierung der Integration transparent gestalten Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Seit der großen Flüchtlingswelle im Jahr 2015, die viele ad hoc-Maßnahmen und kurzfristiges Handeln erforderlich gemacht haben, hat sich die Anzahl der um Asyl bittenden Menschen merklich reduziert. Einige der Aufnahmeeinrichtungen konnten bereits wieder geschlossen werden.

Die gesellschaftliche Aufgabe der Integration der Geflüchteten in die deutsche und hamburgische Gesellschaft bleibt jedoch unverändert groß und ist von entscheidender Bedeutung. Die Notwendigkeit einer zentralen Reserve für die Finanzierung der Integrationsmaßnahmen besteht nicht weiter fort. Vielmehr ist es nun die Aufgabe einer strukturierten Integrationsplanung, diese und die unterschiedlichen weiteren Mittel in eine neue Rahmenzuweisung (RZ) zu führen, um den Bezirken die Möglichkeit zu geben, eine längerfristige Projektplanung und -finanzierung vorzunehmen. Derzeit ist es bei den vielen verschiedenen Akteuren sehr schwierig und kompliziert, einen Überblick über die verschiedenen Projekte und Mittel zu behalten. Dies kostet enorm viel Verwaltungsaufwand. Zudem ist der Abruf der Mittel aus der zentralen Reserve im Einzelplan 9.2 erheblich zeitaufwändig und die Zuwendungen kommen mit monatelanger Verspätung. Die Einrichtung einer Rahmenzuweisung für die Projektförderung und einer weiteren für die erforderlichen Bau- und Erhaltungsmaßnahmen, analog der übrigen RZ der Jugendhilfe, würde sehr viel Zeit und Aufwand einsparen und ein geplantes Handeln ermöglichen.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek möge beschließen:

 

  1. Die Bezirksversammlung fordert die zuständigen Behörden auf, zur Steuerung und Transparenz, für den Doppelhaushalt 2019/2020 zwei neue Rahmenzuweisungen „Integration“ und „Bau- und Erhaltungsmaßnahmen Integration“ einzurichten, um hierüber eine strukturelle Förderung von Integrationsprojekten und –einrichtungen möglich zu machen und die lediglich kurzfristigen und nicht planbaren Projektfinanzierungen über den Einzelplan 9.2 abzulösen.

 

  1. In den neu einzurichtenden Rahmenzuweisungen die vielen kleinteiligen Integrationsfördermaßnahmen zusammenzufassen.

 

  1. Die Zuständigkeit für diese RZ im Ausschuss für Soziales und Bildung zu verorten und dort die Vergabe- und Förderkriterien zu entwickeln.

 

Anhänge

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