20-5388

Verstetigung von Finanzmitteln für Maßnahmen der Integration Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2017 (Drs. 20-5196)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

1. Den Senat und die Hamburgische Bürgerschaft aufzufordern, die Rahmenzuweisungen der Fachbehörden an die Bezirke an die durch die insbesondere seit 2015 gestiegenen Bedarfe für die Aufnahme und die Integration von geflüchteten Menschen anzupassen. Dadurch sollen die seit dem veranlassten und die weiteren bezirklichen Maßnahmen in Form von Projekten und des Betriebs neuer oder erweiterter Einrichtungen für soziale Angebote zum Beispiel in der Jugendhilfe, der soziokulturellen Stadtteilarbeit oder dem Sport in erforderlichem Maße verstetigt werden können.

2. Die zentralen Ansätze im Einzelplan 9.2 der Allgemeinen Finanzverwaltung mit Ermächtigungen des Förderfonds Bezirke, des Quartiersfonds, der bezirkliche Stadtteilarbeit und sonstigen zentralen Reservepositionen für die Bezirksämter sollten grundsätzlich beibehalten werden, um auf sich verändernde Bedarfe flexibel reagieren zu können und den dafür notwendigen sozialpolitischen Gestaltungsrahmen zu erhalten.

3. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, ihre Stellungnahmen an die Fachbehörden im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellung zu den Ansätzen von Rahmenzuweisungen mit Bezügen zu den unter 1. genannten Maßnahmen explizit mit der Bezirksversammlung Wandsbek abzustimmen.

4. Das Bezirksamt wird gebeten, die Möglichkeit einer zusammengefassten, aufwandsarmen Beantragung von Projekten, die aus mehreren RZ finanziert werden, zu prüfen.

Stellungnahme der Finanzbehörde (FB):

Über den Entwurf des Haushaltsplans 2019/2020 und die Fortschreibung der Finanzplanung wird der Senat im Zuge seiner Haushaltsberatungen im Jahr 2018 beschließen.

Der Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Wandsbek wird der für Integrationsthemen zuständigen Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zur Kenntnis gegeben.

Stellungnahme der Bürgerschaftskanzlei:

Der von der BV Wandsbek gefasste Beschluss wurde an die in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen übermittelt.

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:

Zu Punkt 3: Die Bezirksamtsleitung und die BV geben zu den Schlüsselungen der RZ jeweils eine Stellungnahme ab. Sollten vom Fachbereich Hinweise kommen, dass die Mittel nicht ausreichend sind (z.B. Tarifsteigerungen u.ä.), dann werden solche Hinweise üblicherweise aufgenommen. Die Stellungnahmen werden der BV zur Beschlussfassung vorgelegt und den zuständigen Fachbehörden weitergeleitet.

Die Stellungnahme der Bezirksamtsleitung wird der BV ebenfalls zur Kenntnis gegeben. In den letzten Jahren wurden auch gemeinsame Stellungnahmen (Bezirksamtsleitung und BV) abgegeben.

Zu Punkt 4: Hier sind eigentlich einzelfallbezogene Prüfungen erforderlich. Es gilt der Grundsatz eine Maßnahme = ein Titel. Bei der Prüfung Campus Steilshoop wurde das Bezirksamt vom Rechnungshof diesbezüglich gerügt. Eine Vereinfachung ist derzeit nicht erkennbar.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

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