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Fahrgastunterstand für die Bushaltestelle Loher Straße (stadtauswärts) Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 01.09.2021 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.9

Sachverhalt

 

 

Fahrgastunterstände an Bushaltestellen werden in Hamburg von der privaten Firma Wall GmbH aufgestellt und gewartet. Diesbezüglich besteht ein Vertrag zwischen der Hansestadt Hamburg und der Wall GmbH. Finanziert werden die Fahrgastunterstände über Werbung. Voraussetzungen für die Errichtung eines Fahrgastunterstandes sind die Anzahl der Einsteiger, die Nähe zu einer sozialen Einrichtung (Kindergarten, Schule, Krankenhaus, Seniorenwohnanlage etc.) sowie die notwendigen örtlichen und bautechnischen Gegebenheiten, wie z.B. ausreichend Platz und keine Wurzeln oder Leitungen im Fundamentbereich.

 

 

Die Bushaltestelle Loher Straße (stadtauswärts) befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Seniorenwohnanlage Parkresidenz Rahlstedt und wird von zahlreichen Bewohnern dieser Seniorenwohnanlage sowie Bewohner der umliegenden Wohngebiete genutzt.

 

 

Ein Anwohner der Seniorenwohnanlage hat sich, nach seiner Aussage, bereits seit Jahren für einen Fahrgastunterstand an der Bushaltestelle Loher Straße (stadtauswärts) eingesetzt und von der Verwaltung die Auskunft bekommen, dass ein Fahrgastunterstand erst mit Instandsetzung der Rahlstedter Straße erfolgen kann., dass die Rahlstedter Straße von der Straße Ellerneck bis zur Straße Am Pulverhof im Zeitraum vom 20.09 bis 18.12.2021 instandgesetzt werden soll.

 

Foto: M. Kranig

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:

 

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Fahrgastunterstand an der Bushaltestelle Loher Straße (stadtauswärts), vor allem vor dem Hintergrund der geplanten Instandsetzung der Rahlstedter Straße in diesem Bereich, gegeben sind.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass ein Fahrgastunterstand an der Bushaltestelle Loher Straße (stadtauswärts) eingerichtet wird, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden.
  3. Es wird gebeten, den Regionalausschuss Rahlstedt über die Ergebnisse der Prüfungen zeitnah zu informieren.

 

 

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